Den Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung gibt es schon lange. Dennoch ist das vielen gesetzlich Versicherten nicht bekannt. Jeder Versicherte soll bei seiner höchst persönlichen Entscheidungsfindung „für“ oder „gegen“ einen bestimmten planbaren medizinischen Eingriff nochmals einen anderen Arzt bzw. Ärztin befragen können.

Das ist auch richtig so!

Jede planbare Operation stellt ein Risiko dar. Deshalb hat der Gesetzgeber bereits 2015 festgelegt, dass gesetzlich Krankenversicherte in definierten Fällen einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung haben. Diese ist als unabhängige Meinung einzuholen. Jede Patientin und jeder Patient hat in Deutschland die Möglichkeit, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Wie viele von diesem Recht Gebrauch machen, und welche Auswirkungen eine zweite Meinung auf die eingeleitete Therapie hat, das ist abzuwarten. Krankenkassen schließen mittlerweile Verträge mit ausgewählten Ärzten. So vermittelt beispielsweise die Barmer GEK den Patienten zu einem Knie-Spezialisten. Der Zweitmeinungs-Experte ermöglicht in der Regel binnen 14 Tagen den Termin, sichtet bisherige Befunde und Therapieempfehlungen und berät den Betroffenen über Behandlungsoptionen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Krankenkassen das Zweitmeinungsverfahren als Satzungsleistungen auf der Grundlage von Verträgen zur integrierten Versorgung (IV) aufnehmen. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat u.a. festgelegt, dass eine Zweitmeinung in der Regel 10 Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen soll. Die Zweitmeinung darf nicht in der Einrichtung eingeholt werden, in der der Eingriff vorgenommen werden soll.

Welches Ziel soll damit verfolgt werden?

Zum einen sollen die Patient:innen ausreichend Bedenkzeit haben bevor sie einen planbaren Eingriff durchführen lassen, zum anderen, und das ist politischer Wille, sollen Kosten eingespart werden.

 

Zweitmeinung ist nicht gleich zweite Meinung

Auf dem Deutschen Krebskongress (2022) wurde darüber diskutiert, dass nicht jeder unter Zweitmeinung das Gleiche versteht. Wenn sich ein Patient persönlich vorstellt, um eine zweite Meinung von einem Facharzt zu hören oder wenn nach „Aktenlage“ eine zweite Meinung durch Experten abgegeben wird? Und was ist mit den Expertenkonsilen? Wo Ärzte z.B. Kollegen anfragen? Laut Prof. Marc Schrader, Chefarzt der Klinik für Urologie am Helios Klinikum Berlin-Buch, sind die Anfragen von Ärzten stetig gestiegen. Er schilderte, dass „jede sechste Zweitmeinung zu einer relevanten Therapieänderung führte. Die Zweitmeinungen hätten in zwölf Prozent der Fälle den Therapieumfang reduziert und ihn in etwa fünf Prozent intensiviert. „Der Effekt ist nicht unerheblich.“  Dennoch ist es wichtig, dass die Patienten nicht verunsichert werden, insbesondere dann, wenn die erste Meinung von der Zweitmeinung abweicht.

Online-Sprechstunden sind eine gute Alternative zum Arztgespräch in der Praxis. Allerdings müssen sich diese in Deutschland an das jeweils geltende Berufsrecht der Ärzte orientieren. Eine abschließende Diagnose darf nur in der Arztpraxis erstellt werden. Die Schweizer sind da schon etwas weiter. Es gibt ein medizinisches Callcenter und Telemedizinzentrum indem medizinische Telefon- und Internetberatung mit speziell geschulten Ärzten durchgeführt werden. Selbst Apotheker können sich zuschalten und eine gemeinsame Beratung findet dort mit dem Patienten statt. Lange Warte- und Wegezeiten lassen sich dadurch ggfs. sparen.

Schade, wenn die zweite Meinung nur für wenige Eingriffe vorgesehen ist.

 

Für welche Eingriffe gilt die Zweitmeinung und wo finde ich qualifizierte Ärzte?

Nicht für alle operativen Eingriffe gibt es die kostenfreie Zweitmeinung für gesetzlich Versicherte. Welche Eingriffe das sind und weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite: >>> Gesundheitsinformation.de

Wenn Sie eine Ärztin oder einen Arzt suchen, der hierfür qualifiziert und in Ihrer Nähe ist, dann sind Sie hier richtig: Die Seite >>> Patientenservice 116117 ermöglicht auch die Suche in verschiedenen Sprachen (Englisch, Türkisch, Polnisch….)

Stand 17.11.2023

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