Arztnummernregister – lebenslange Arztnummer 

Das Arztnummernregister erfasst Vertragsärzte, Krankenhausärzte und auch die Ärzte in den Krankenhausambulanzen erstmals bundesweit und einheitlich. Es wird der Einfachheit halber die Bezeichnung Arzt im weiteren Text verwendet, damit sind alle m/w/d gemeint. Damit es zu keinen Dopplungen der Nummernvergabe kommen kann, ist eine zentrale Arztnummernregister Vergabe (ANRV) erforderlich. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich geeinigt und einen Vertrag unterschrieben. Der Vertrag schließt die Psychologischen Psychotherapeuten (m/w/d), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (m/w/d) mit ein.

 

Eindeutige Vergabe

Es soll mit dem Arztnummernregister eine eindeutige Vergabe und Pflege der lebenslang gültigen Arztnummer ermöglicht werden. Einmal eine Arztnummer vergeben und der Eintrag in das Arztnummernregister bedeutet für den Arzt, dass er diese Arztnummer immer behält, egal wo er tätig wird. Sollte der Arzt sektorenübergreifend tätig sein, z.B. mit einer halben Stelle im Medizinischen Versorgungszentrum und mit einer halben Stelle als Krankenhausarzt, gilt dieselbe personeneindeutige Arztnummer. Es ist jedoch zu beachten, dass diese personeneindeutige Arztnummer je nach Verwendungskontext im stationären oder vertragsärztlichen Sektor um einen variablen zweistelligen Fachgruppencode ergänzt. 

 

Wer muss melden?

Das Krankenhaus ist für die  richtige und korrekte Meldung verantwortlich. Die Übermittlung der erforderlichen Angaben an die Verzeichnisstelle erfolgt durch das Krankenhaus.  Das gilt für alle im Krankenhaus und in den Ambulanzen tätigen Ärzte. Beachte, das erfolgt unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis. Das betrifft lt. DKG Vereinbarung alle angestellte Ärzte in Krankenhäusern und  Ambulanzen, aber auch Belegärzte und Honorarärzte! 

Die Verzeichnisstelle vergibt dann eine Arztnummer und übermittelt diese an das Krankenhaus. 

 

Datenabgleich

Die KBV und die verzeichnisführende Stelle prüfen monatlich den in ihren Registern verzeichneten Datenbestand aktiver Ärzte im Vergleich zu den Eintragungen in der ANRV. Es erfolgt eine monatliche Qualitätssicherung. Für die Einträge aller Ärzte in das Arztnummernregister, bei denen im Zuge der monatlichen Qualitätssicherung fünf Jahre in Folge kein Eintrag an das ANRV übermittelt wurde, werden in der ANRV die personenbezogenen Daten gelöscht und die entsprechenden Arztnummern gesperrt.

 

Wer ist der Träger und wie ist die Kostenverteilung für das Arztnummernregister Vergabe?

GKV-Spitzenverband, DKG und KBV sind die Träger der ANRV. Änderungen sowohl an der technischen, inhaltlichen und organisatorischen Struktur der ANRV und ihrer Funktionen dürfen nur mit Zustimmung aller vorgenommen werden. Dafür wird extra eine gemeinsame Steuerungsgruppe (ANRV-Steuerungs- gruppe) gebildet. Der Betrieb der ANRV erfolgt jedoch durch einen weiteren externen Dritten. 
Die Kosten für den Betrieb der ANRV tragen die KBV und die DKG jeweils zu 25% und der GKV-Spitzenverband zu 50%.

Der Vertrag trat bereits am 1.9.2018 in Kraft. Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft

Stand: 25.2.2019

 

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