BSG-Urteil Reha-Träger muss zahlen

Ein Akutkrankenhaus hat Anspruch auf Vergütung, wenn ein Patient keine stationärer Krankenhausbehandlung mehr bedarf und keinen Reha-Platz bekommt.

Der Reha-Träger trägt die Kosten, wenn das Krankenhaus einen Versicherten weiterbehandelt, der aus medizinischen Gründen nicht mehr stationärer Krankenhausbehandlung bedarf, sondern nur noch stationärer medizinischer Reha, aber jedenfalls stationärer medizinischer Versorgung. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden und die Revision der klagenden Krankenkasse zurückgewiesen (Aktenzeichen B 1 KR 13/19 R).

 

>>> Pressemitteilung BSG vom 19.11.2019

 

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