IPREG

Bundesgesundheitsminister Spahn hat nach den deutlichen Protesten und kritischen Stellungnahmen zum Referentenentwurf das geplante Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG) überarbeitet. Der Kabinettsbeschluss wird im Januar 2020 erwartet.  Das Gesetzgebungsverfahren soll dann bis zum Sommer 2021 abgeschlossen werden.

Sollten erst alle intensivpflegebedürftigen außerklinischen Beatmungspatienten nur noch in stationären Einrichtungen versorgt werden, wird jetzt zurückgerudert. Die Wünsche der intensivpflegebedürftigen Beatmungspatienten soll jetzt wieder berücksichtigt werden, das heißt, dass auch künftig zu Hause die Betreuung und Versorgung erfolgen darf. Laut Referentenentwurf gibt es einen unbefristeten Bestandsschutz für alle die intensivpflegebedürftigen Beatmungspatienten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits Leistungen der außerklinischen Intensivpflege erhalten, sprich im häuslichen Umfeld.

 

IPREG, was soll geregelt werden?

 

Häusliche Beatmung

Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass die Qualitätsanforderungen in der Intensivpflege verschärft werden sollen. Die Skandale, dass unzureichend qualifiziertes Personal mehrere Beatmungspatienten im häuslichen Umfeld, sprich WGs versorgt, soll unterbunden werden.

Deshalb sollen Qualitätskriterien, wie die personelle Ausstattung, in Rahmenempfehlungen auf Bundesebene vereinbart werden. Mit dem IPREG will die Bundesregierung insbesondere Missstände im Bereich der Beatmungspatienten angehen. Die Beatmungsentwöhnung im Übergang zwischen akutstationärer und ambulanter Behandlung soll strukturell verbessert werden. Und nicht nur das, auch an eine finanzielle Unterstützung wird dabei gedacht.

IPREG, Kontrolle muss sein. Ambulante Pflegeanbieter sollen häufiger und auch unangekündigt kontrolliert werden können.

 

Rehabilitation

Im Bereich der Rehabilitation (Reha) ist derzeit vorgesehen, dass Ärzte auch ohne vorherige Prüfung der medizinischen Notwendigkeit durch die Krankenkasse eine geriatrische Reha verordnen dürfen. Das ist ja mal ein Fortschritt. Dennoch ist darauf zu achten: sollten sich Versicherte für eine Einrichtung entscheiden, die nicht von der Krankenkasse bestimmt wurde, werden diese auch weiterhin die Mehrkosten mit tragen müssen. Allerdings sollen sie nur noch die Hälfte der damit verbundenen Mehrkosten selbst bezahlen.

Die bisherige Höchstdauer von 20 Tagen bei ambulanter Behandlung und drei Wochen bei stationärer Behandlung soll bei einer geriatrischen Reha als Regeldauer gelten. Bei allen anderen vertragsärztlich verordneten Reha-Maßnahmen dürfen Krankenkassen laut dem Gesetzentwurf die medizinische Erforderlichkeit der Maßnahme nur auf Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes in Zweifel ziehen. Für Kinder- und Jugendliche soll die bisherige Mindestwartezeit auf eine erneute Reha-Maßnahme entfallen.

Rahmenempfehlungen auf Bundesebene sollen geschlossen werden. Auch ein Schiedsverfahren soll eingeführt werden.

Auch die Krankenkassen dürfen tarifvertraglich vereinbarte Vergütungen in Reha-Einrichtungen nicht mehr als unwirtschaftlich ablehnen.

 

Warten wir mal ab, was IPREG wirklich bringen wird. Ein wenig Zeit ist ja noch.

>>> weitere Informationen, BMG

 

 

 

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