Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung

Rahmenausbildungspläne, Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht wurden von der Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz, § 53 PflBG, erstellt. 

Nach einem langjährigen Vorbereitungsprozess werden die Pflegeausbildungen in Deutschland ab dem 1. Januar 2020 durch das Pflegeberufereformgesetz grundlegend neu geregelt. Die hierfür notwendigen Rahmenausbildungspläne bzw. Rahmenlehrpläne mussten hierfür erstellt werden, dafür wurde eine Fachkommission eingesetzt. 

 

Fachkommission, wer gehört dazu?

Die Fachkommission, bestehend aus insgesamt elf pflegefachlich, pflegepädagogisch und pflegewissenschaftlich ausgewiesenen Expertinnen und Experten, hatte bereits im Dezember 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Sie legt nunmehr die ersten Rahmenpläne vor, die sie innerhalb von lediglich sechs Monaten erarbeitet hat.
Die Rahmenausbildungspläne bzw. die Rahmenpläne der Fachkommission haben empfehlende Wirkung und sollen kontinuierlich, mindestens alle fünf Jahre auf ihre Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. 
Die Fachkommission wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium für Gesundheit für die Dauer von jeweils fünf Jahren eingesetzt. 
 
Die Rahmenpläne der Fachkommission vom 1. August 2018 sind sehr umfangreich. 
 
 

Azubis Inhalte zum Entlassmanagement vermitteln

Den Auszubildenden sind sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu vermitteln, als auch die Entlassungsplanung.
 
Das Entlassmanagment wird im Rahmenplan mit berücksichtigt, siehe auch Webinare zum Entlassmanagement:
 

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