Webinar Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Es wurde so einiges mehr auf den Weg gebracht, als aufgeführt. Was Krankenhäuser und Rehakliniken zum Terminservice-Gesetz wissen sollten, erfahren Sie im >>> Webinar. 

 

Terminservice- und Versorgungsgesetz

Am 14. März 2019 wurde vom Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Demnach sollen Patienten schnellere Arzttermine bekommen und die Leistungen der Krankenkassen sollen verbessert werden. Die Terminservicestellen sollen  bis zum 1.1.2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt werden, so dass Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das TSVG ist seit dem 11.5.2019 in Kraft. 

Es wurden gute Regelungen getroffen für die Versicherten. Lässt sich das aber alles wirklich realisieren? Nachfolgend ein paar Auszüge die der Bundestag auf den Weg gebracht hat. 

 

Terminservicestellen 

  • sollen Termine vermitteln zu Haus- und Kinderärzten und Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten; 

  • 4-Wochenfrist gilt jetzt auch für die Vermittlung termingebundener Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen);

  • bundesweite Notdienstnummer (116117), somit erreichbar an 24 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche (24/7);

  • bei Aktufällen werden die Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder an Krankenhäuser vermittelt;

  • gut ist, dass die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung maximal nur 2 Wochen betragen darf;

  • auch Online-Angebot sollen vorgehalten werden, damit der angebotene Terminservice nicht nur telefonisch, sondern auch online oder per App vereinbart werden kann. 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat lt. BMG noch näheres zur einheitlichen Umsetzung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zu regeln. Die Vorgaben gelten dann bundesweit.  

 

Ärzte sollen mehr Sprechstunden anbieten

Da die Ärzte jetzt schon keine Zeit für ihre Patienten haben, können wir gespannt sein, ob die finanzielle Entlohnung nun doch schnellere Termine beim Arzt ermöglicht. Der Hausarzt soll immerhin wenigstens 10 Euro zur Vermittlung an einen Facharzt bekommen. Das Angebot für eine Patientensprechstunde der niedergelassenen Ärzte wird lt. BMG verbindlich erweitert:

  • Mindestens 25 Stunden pro Woche (Hausbesuchszeiten werden angerechnet);

  • KVen  informieren im Internet über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte;

  • Fachärzte, z.B. konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte, sollen deshalb mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten, beachte allerdings ohne vorherige Terminvereinbarung. 

Weil die Bürokratie abgeschafft werde soll, überprüfen demnächst die KVen bundeseinheitlich die Einhaltung der Versorgungsaufträge einschließlich der Mindestsprechstunden.  

 

Mehr Geld gibt es für Ärzte die Zusatzangebote anbieten

Damit sich die zusätzlichen Angebote der Ärzte auch rechnen, wird es extrabudgetäre Vergütung, Zuschläge, Entbudgetierung oder bessere Förderung geben. Das gibt es aber nur für:

  • Erfolgreiche Vermittlung eines dringenden Facharzttermins durch einen Hausarzt (Zuschlag von mindestens 10 Euro);

  • (Akut-)Leistungen für Patienten, die von der Terminservicestelle vermittelt werden als extrabudgetäre Vergütung der Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal sowie zusätzlich nach Wartezeit auf die Behandlung gestaffelte Zuschläge;

  • Leistungen für neue Patienten in der Praxis, ebenfalls als extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal;

  • Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden, auch als extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal;
  • Leistungen für übernommene Patienten nach Terminvermittlung durch einen Hausarzt ebenso als extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal.

 

GKV-Patienten die auf dem Land wohnen, sollen bessere ärztlich versorgt werden 

Die bessere Versorgung auf dem Land soll mit mehr Geld funktionieren! Woher sollen aber die Ärzte kommen? Lukrativ ist das Arbeiten in den Großstädten und eben nicht auf dem Land. Die KVen erhalten so einige Verpflichtungen und die Landesministerien können Zulassungssperren für die Niederlassung in Gebieten entfallen lassen. Das sieht das TSVG nun vor: 

  • Obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land;

  • Strukturfonds der KVen werden verpflichtend und auf bis zu 0,2 Prozent der Gesamtvergütung verdoppelt; der Verwendungszwecke wird erweitert (z.B. auch für Investitionskosten bei Praxisübernahmen, etc.);

  • KVen werden verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen (Eigeneinrichtungen) oder mobile und telemedizinische Versorgungs-Alternativen anzubieten, wenn es zu wenig Ärzte gibt.

 

Betreuungsdienste

Erweiterung von Sachleistungen in der ambulanten Pflege sind vorgesehen. Dazu gehören z.B. Haushaltshilfe, Gespräche führen, gedächtnisfördernde Beschäftigung, Spaziergänge, etc.

Damit möchte Herr Spahn, dass mehr Dienstleister auf dem Markt sind und die Betreuung übernehmen können. Wo kommen aber die vielen Menschen nur her?

 

Mehr Transparenz?

GKV-Versicherte sollen zukünftig wissen, wofür ihre Beiträge ausgegeben werden.

Die Vorstandsgehälter bei Krankenkassen, dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und den KVen sowie ihren Spitzenorganisationen soll veröffentlicht werden. Die Vergütungssteigerungen bei den Spitzenorganisationen auf Bundesebene sollen künftig begrenzt sein. Wann die Vergütung als angemessen gesehen wird, das beurteilen die Aufsichtsbehörden.  

Hilft das wirklich weiter? Oder soll der Neid wachsen? Die Beitragszahler geben ihr Geld für Leistungen, die für den Versicherten vorgesehen sind und nicht für überzogene Vorstandsgehälter. Aber was ist denn bitte angemessen? Und warum wächst permanent die Selbstverwaltung? Ist das wirklich nötig? 

Der Einfluss von reinen Kapitalinvestoren auf medizinische Versorgungszentren (MVZ) soll beschränkt werden. Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen sollen nur noch fachbezogene MVZ gründen dürfen. Krankenhäuser können ohne weiteres auch kein zahnmedizinisches Versorgungszentren mehr gründen. Hat das was mit freiem Wettbewerb zu tun? 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, BMG, dort finden Sie auch weitere Informationen zu finden. Stand: 19.3.2019

 

Webinar zum TSVG

Es wurde noch so einiges mehr auf den Weg gebracht. Was Sie zum Terminservice-Gesetz wissen sollten, insbesondere für die Krankenhäuser und Rehakliniken, erfahren Sie im >>> Webinar. 

 

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