Überleitungskurs im Rahmen des Entlassungsmanagements

Bieten Sie doch den Angehörigen ggfs. Schulungsangebote der Kostenträger bereits während des stationären Aufenthaltes an. Die Online-Kurse werden von einigen Kostenträgern bezahlt. Der Überleitungskurs soll die pflegenden Angehörigen auf die oftmals entstehenden physischen und psychischen Mehrbelastungen im Anschluss an eine stationäre Versorgung vorbereiten. Deshalb beginnt dieser Kurs in den meisten Fällen vor der Entlassung des Pflegebedürftigen aus einer stationären Einrichtung und wird nach der Entlassung mit einer Basisschulung in der häuslichen Umgebung fortgesetzt.
Den Pflegepersonen sollen Kenntnisse vermittelt werden, die sie für ihre schwierige Aufgabe benötigt.

 

Das wird vermittelt beim Überleitungskurs:

Tipps zu Techniken der pflegerischen Tätigkeit,

  • Unterstützung bei seelischen und körperlichen Belastungen,
  • Hilfe beim Abbau von Versagensängsten,
  • Kontakt zu anderen Pflegepersonen,
  • Beratung zu Hilfsmitteln und zu möglichen Rehabilitationsmaßnahmen.

 

Überleitungskurs-Angebote

  • Online-Pflegekurs “Grundlagen der häuslichen Pflege”
  • Online-Pflegekurs “Alzheimer & Demenz”
  • Online-Pflegekurs „Leben und Wohnen im Alter“

 

Die Kurse sind zu finden z.B. unter >>> https://www.curendo.de/hkk/

 

Vor-Ort-Schulungen der Pflegekassen

Es gibt aber auch nach §45 SGB XI die Vor-Ort-Schulungen der Pflegekassen. Die Kostenträger sorgen für eine

  • schnelle unkomplizierte Terminvermittlung
  • umfassende, qualifizierte Beratung zu Hause
  • individuelle Schulung durch erfahrene Pflegeberater

Nähere Informationen sind hier zu finden >>> https://pflege.curendo.de/individuelle-haeusliche-schulung-vereinbaren

 

Datenschutzhinweise beachten

Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass der Plattformanbieter mit den Krankenkassenpartnern einen Vertrag geschlossen hat. Nur für diese Krankenkassenmitglieder ist der jeweilige Kurs kostenfrei. Und wenn man eine Pflegeberatung wünscht, das auf der Online-Plattform angibt, dann wird der entsprechende Kostenträger über die Anfrage informiert.

Deshalb ist der Datenschutzhinweis unbedingt vorher zu lesen, darauf sollten die Angehörigen und Pflegebedürftigen unbedingt hingewiesen werden.

Aus unternehmerischer Sicht ist nachvollziehbar, dass der Kursanbieter sein Unternehmen darstellt und natürlich gleich auch Pflegehilfsmittel bestellt werden können. Damit sollen neue Kunden gewonnen werden. 

Stand: 24.9.2019

 

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Der BeraterAktuell behandelt verschiedene Themen im Zusammenhang mit dem Entlassmanagement. 

Ausgabe 02/09 Heilmittelversorgung

Ausgabe 01/09Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit– allein es fehlen Plätze

 

 

 

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