Wundversorgung

Für die Wundversorgung müssen die verordnende Ärzte nun angeben, ob es sich um eine Schnitt‐, Stich‐, Biss‐ oder Schusswunde handelt, oder z. B. es ein venöses oder arterielles Ulcus cruris, was versorgt werden muss. Denn die Wundversorgung kann bei einer akuten sowie einer chronischen und schwer heilenden Wunde verordnet werden. Die Differenzierung ist unbedingt erforderlich, um den unterschiedlichen Anforderungen der Versorgung gerecht zu werden. So teilt es die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Webseite mit.

 

Das Formular 12 wurde angepasst

Auf dem Formular 12 gibt es nun neue Felder zur Unterscheidung in akute und chronische Wundversorgung.  Es gibt auch ein neues Feld für die neue Leistung „Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung“.

 

Wundversorgung: darauf sollte bei der Verordnung geachtet werden!

Ärzte müssen unabhängig von der Änderung des Formulars bei der Verordnung von:

  • Nummer 12 „Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung“,
  • Nummer 31 „Wundversorgung einer akuten Wunde“ sowie
  • Nummer 31a „Wundversorgung einer chronischen und schwer heilenden Wunde“

die Beschreibungen und Bemerkungen des Leistungsverzeichnisses der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege (HKP) beachten!

Die Präparate und Verbandmaterialien, die bei der Wundversorgung verwendet werden müssen von den Ärzten auf der Verordnung angeben werden. Ebenso die Dauer und Häufigkeit. Diese wird in der Zeile „Präparate, Verbandmaterialien“ eingetragen. Aufgrund des geringen Platzes, können die Angaben auch gesondert aufgeschrieben werden und dem Verordnungsformular beigefügt werden.

Sollte schwer heilende Wunden nicht häuslich versorgt werden können – die Wundversorgung ist zu komplex oder die häuslichen Gegebenheit lässt es nicht zu -, dann erfolgt die Versorgung in einer spezialisierten Einrichtung, wie dem Wundzentrum. Diese Information müssen die Ärzte unter „Weitere Hinweise“ angeben.

Das Entlassmanagement Krankenhaus muss die Neuerungen im Blick haben. Da dies nicht immer einfach ist, wäre ein Blick auf die Seiten der KBV sinnvoll. Der Link könnte ins Intranet oder auch anderswo eingepflegt werden. Die Verlinkung mit dieser Seite unterstützt das Entlassmanagement und hilft ggfs. für Verordnungen ein besseres Verständnis zu erlangen.

>>> https://hkp-lv.kbv.de

Hier geht´s zum Online Seminar: Entlassmanagement 2020 mit vielen unterschiedlichen Neuerungen aus 2020.

 

 

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