Pflegebedürftigkeit, was für ein Wort!

Pflegebedürftig sind Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Somit ist die Pflegebedürftigkeit äußerst individuell. Der Gesetzgeber hat den Pflegebedürftigkeitsbegriff definiert im Sozialgesetzbuch XI.

Die Einstufung einer pflegebedürftigen Person in einen Pflegegrad erfolgt über Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Beachte, dass Krankheit und Behinderung nicht unbedingt zwangsläufig zu Unselbstständigkeit führen. Nicht allen Menschen ist es recht, über ihre Einschränkungen zu sprechen. Der Schlaganfall, der vor einem Jahr die Mutter getroffen hat und ihr so einiges im Alltag schwieriger macht. Das Gehen ist zwar nach der Physiotherapie besser geworden, aber trotzdem wird noch einiges an Hilfe von der Tochter benötigt. Diese ist berufstätig und dennoch versucht sie den gesamten Haushalt ihrer Mutter mit zu stemmen und hilft ihr auch morgens und abends bei der Körperpflege. Der Mutter ist es peinlich über die benötigte Hilfe zu sprechen. Die Tochter kann Beruf, Freizeitwunsch und die Pflege der Mutter nicht unter einen Hut bringen, sie dekompensiert. Das muss nicht sein!

 

Gute Vorbereitung zur Begutachtung, das ist der halbe Pflegegrad

Wer die Versorgung und Pflege als Angehöriger oder Partner in der eigenen Häuslichkeit eines unterstützungsbedürftigen Menschen übernimmt, sollte die Wege zur Beantragung eines Pflegegrades kennen. Denn je nach Pflegegrad gibt es auch unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten die in Anspruch genommen werden können.

Bevor der Medizinische Dienst jedoch kommt, ist eine gute Vorbereitung enorm wichtig. Denn wie man so salopp sagt: „Eine gute Vorbereitung ist der halbe Pflegegrad.“ Leider gibt es immer noch Antragsteller:innen, die unvorbereitet in eine Pflegebegutachtung gehen. Sie sollten aber die eigenen Interessen und die der pflegedürftigen Person durchsetzen können! Und das geht nur mit guter Vorbereitung, und Kenntnis des Ablaufes.

 

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