An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse 1 kann verordnet werden

Was lange währt wird endlich umgesetzt. Kompressionsstrümpfe anzuziehen, das ist nicht immer so einfach. Am 4.4.18 wurde im Bundesanzeiger der G-BA Beschluss über eine Änderung der HKP-Richtlinie im Rahmen der Behandlungspflege, veröffentlicht. Der gesetzliche Anspruch auf die Verordnungsfähigkeit geht auf das Krankenhausstrukturgesetz zurück und besteht bereits seit 2016.

Gerade ältere Patienten tolerieren Kompressionstrümpfe einer höheren Kompressionsklasse aufgrund ihrer Erkrankungen manchmal nicht, z.B. arterielle Durchblutungsstörung, die mit orthopädischen oder neurologischen Krankheitsbildern korreliert. Unter bestimmten Bedingungen kann jetzt das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse 1 verordnet werden.

 

Lese weiter in >>> Carekonkret, Ambulante Dienste Ausgabe 16 // 20.4.2018

 

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