Palliativpatienten: Häusliche Krankenpflegerichtlinie wurde erweitert
Eine gute Nachricht für Palliativpatienten, diese dürfen auf eine bessere Versorgung durch die Erweiterung der G-BA-Richtlinien hoffen.
Die Versorgung von Menschen mit einer unheilbaren und weit fortgeschrittenen und zum Tode führenden Erkrankung sollten auf jeden Fall in ihrem Zuhause durch professionelle Krankenpflege versorgt und begleitet werden. Oft sind Palliativpatienten dynamischen Krankheitsentwicklungen ausgesetzt. Körperliche und psychische Symptome innerhalb des Krankheitsverlaufes können sich permanent ändern, sich durchaus auch beträchtlich intensivieren. Bisher wurde das im Rahmen des Anspruchs des Versicherten auf häusliche Krankenpflege nicht explizit berücksichtigt. Deshalb wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) durch das Hospiz- und Palliativgesetz u.a. beauftragt, die Behandlungspflege für diese Palliativpatienten näher auszugestalten. Das Leistungsverzeichnis der Häusliche Krankenpflegerichtlinie (HKP-RL) wurde erweitert, die Maßnahmen somit konkretisiert mit der Nummer 24a.
Wie nun die Zusammenhänge sind, und was zu beachten ist?
Weiterlesen in >>> CAREkonkret Ausgab 51/52 vom 22.12.2017.