Krankenhausarzt kann die Durchführung der Sanierung von MRSA bei Patienten verordnen
In Deutschland infizieren sich im Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen jährlich bis zu 600.000 Patienten lt. Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Patienten, die sich mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) anstecken, erleiden ggfs. einen schweren Krankheitsverlauf. Deshalb ist das Ziel, dass eine vollständige Beseitigung der Keime (Eradikation) bereits vor einer Krankenhausaufnahme erreicht wird.
Die häusliche Krankenpflege darf mit entsprechender ärztlicher Verordnung die MRAS-Eradikation durchführen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Patientin, der Patient beispielsweise aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen oder entwicklungsbedingt noch nicht vorhandener Fähigkeiten nicht in der Lage ist, die im Rahmen der Sanierungsbehandlung erforderlichen Maßnahmen mit ärztlicher Einleitung, Anleitung bzw. Überwachung selbst durchzuführen.
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