Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Versorgungslücke geschlossen

 

 

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Das ändert sich für Pflegeheime

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz tritt zum 1.1.2019 in Kraft. Die Verträge mit Ärzten werden zur Pflicht.

Nicht neu ist, dass die Pflegeeinrichtungen mit Vertrags(zahn)ärzten Kooperationsvereinbarungen schließen können. Jetzt sind die stationären Pflegeeinrichtungen jedoch verpflichtet Kooperationsvereinbarungen zu schließen. Die „Soll-Regelung“ wird zur „Muss-Regelung“.

Das Recht auf freie Arztwahl bleibt selbstverständlich für die Bewohner auch weiterhin bestehen.

Lese weiter in >>> CAREkonkret, Ausgabe 49 vom 7.12.2018

 

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