Übergangspflege Krankenhaus – Live-Webinar für Interessierte. Es ist auch eine Präsenzveranstaltung möglich.
Nicht jeder Patient, jede Patientin der bzw. die aus dem Krankenhaus entlassen wird kann sofort in der Häuslichkeit versorgt werden oder findet einen Reha-Platz. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) vom 11.07.2021, soll nun die Übergangspflege im Krankenhaus auf den Weg gebracht werden.
Zu beachten ist, dass die Übergangspflege keine direkte Leistung des Krankenhauses ist. Sie ist ein eigenständiger Leistungsbereich und wird auch entsprechend abgerechnet.
Und ganz so einfach wird es nun doch nicht für den Sozialdienst der Krankenhäuser, dem Entlassmanagement sein. Denn das Entlassmanagement des Krankenhauses muss die Erforderlichkeit der medizinischen Rehabilitation (§ 40 SGB V), der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V), der Kurzzeitpflege (§ 39c SGB V) und den patientenindividuellen Nachsorgebedarf bereits feststellten. Und wie ist das mit den gesetzlich bestellten Betreuern, müssen diese sich einbringen?
Das sind die Themen zur Übergangspflege Krankenhaus
- Rahmenvertrag Entlassmanagement
- Voraussetzungen Übergangspflege Krankenhaus
- gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation
Zielgruppe:
Betriebe, Akademien mit der Zielgruppe der Pflegeberatung, Pflegestützpunkte, Betreuer, Interessierte, die sich mit dem Thema auseinandersetzen möchten.
Datum und Uhrzeit:
Individuelle Vereinbarung mit Betrieben/Organisationen
Dauer des Präsenz- oder Live-Webinars incl. Diskussion: 60 Minuten
Preis:
Setzen Sie sich bitte mit mir in Kontakt. Der Preis ist von der Größe der Organisation bzw. Anzahl der Teilnehmer:innen abhängig.