Der Corona-Test muss in den jeweiligen Pflegeeinrichtungen, der stationären Pflegeeinrichtung und den ambulanten Pflegediensten, unterschiedlich häufig durchgeführt werden. Eines ist klar, Corona-Tests sind unerlässlich, denn wenn getestet wird, können Corona-Infektionen besser und schneller erkannt werden. Deshalb sieht die Teststrategie in Deutschland vor, dass asymptomatische Personen in Pflegeeinrichtungen mittels eines Antigen-Schnelltests getestet werden. Da die Bundesländer eigene Regelungen zur Umsetzung aufstellen, ist es nicht so einfach den Überblick zu behalten.

Die Frage stellt sich, unter welchen Bedingungen können Bewohner:innen in stationären Pflegeeinrichtungen zurzeit besucht werden? Was müssen die Pflegeeinrichtungen an den Zu- und Ausgängen der Einrichtung beachten? Wie häufig sollen sich Beschäftigte, Bewohner:innen sowie Besucher:innen testen lassen?

 

Corona-Test, Übersicht nach Bundesländern

Eine Übersicht wurde vom Bundesministerium für Gesundheit erstellt. Sie gibt Auskunft über die Regelungen zur Testfrequenz beim Personal in vollstationären Pflegeeinrichtungen, über Tests die von ambulanten Pflegediensten durchzuführen sind und Besuchspersonen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Auch ist die Gültigkeit der jeweiligen Regelungen nach Bundesland erkennbar.

Die aktuellen Bestimmungen zur Testfrequenz in der Pflege und die geltenden Ausgangs- und Besuchsregelungen für stationäre Pflegeeinrichtungen hat die Bundesregierung >>> hier nach Bundesländern aufgelistet.
Stand: 17.3.2021