Allgemeine Informationen für Pflegebedürftige und Pflegepersonen
Auf dieser Seite gibt es allgemeine Pflegeinformationen, weil viele Menschen mich fragen: „Wo finde ich Informationen zum Thema Demenz?“ oder „Was muss ich beachten, wenn mein Sohn 18 wird?“ oder „Wo finde ich verlässliche Informationen über mein Krankheitsbild?“
Weil man so viel im Internet findet, möchte ich diese Seite mit Informationen zu Gesundheits- und Pflegethemen erstellen. Die Seite ist für pflegende Angehörige in Alfter, Bonn und Bornheim. Sie befindet sich noch im Aufbau.Wer etwas beitragen möchte, kann mir gerne Informationen zukommen lassen.Über eine kleine Kaffeegeldspende freue ich mich auch.
Auf dem Weg zum Pflegegrad - ein paar Erklärvideos
Auf dem Weg zum Pflegegrad gibt es einiges zu beachten. In meinem Kurzvideo erkläre ich, für wen ein Pflegegrad in Frage kommt und wie der Weg zum Pflegegrad aussieht.
Teil 1: Im ersten Teil wird die Thematik der Pflegebedürftigkeit behandelt. Diese ist eine wesentliche Voraussetzung, um einen Pflegegrad zu erhalten.
Teil 2: Im zweiten Teil erläutern Kevin und Susanne, wie der Antrag auf Pflegeleistungen bei der Kranken- bzw. Pflegekasse gestellt wird.
Teil 3: Ist in der Produktion
Viel Spaß damit. Da ich die Videos selbst erstelle und auch selbst bezahlen muss, freue ich mich über eine kleine Spende. Die Vergütung der Beratungsbesuche bei Pflegegeldempfängern sieht solche Leistungen nicht vor. Wer möchte, kann gerne über PayPal spenden. Den Button dazu finden Sie ganz unten auf meiner Webseite. Vielen Dank dafür.
Allgemeine Informationen: Verlässliche Gesundheitsinformationen im Internet finden
Verlässliche Gesundheitsinformationen im Internet finden, das ist nicht so ganz einfach. Sollen die Informationen doch valide sein.
Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Krankheitsbildern vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit mit Sitz in Köln. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde im Zuge der Gesundheitsreform des Jahres 2004 gegründet. Das Institut ist eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung der privaten und gemeinnützigen Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Die Stiftung verfolgt das Ziel, evidenzbasierte Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu unterstützen.
Die Gesundheitsinformationen sind nach Themengebieten geordnet, manchmal gibt es sogar ein Quiz oder auch Filme. Die Themengebiete werden ständig erweitert.
Viel Spaß beim Surfen. Hier geht´s zum Institut, zu den >>> Gesundheitsinformationen.
Allgemeine Informationen: Wo finde ich Alltagsbegleiter, Haushaltshilfe?
Ich werde oft gefragt: “ Wo bekomm ich Hilfe her?“ „Ich suche eine Reinigungskraft, jemanden, der mir beim Kochen oder Einkaufen hilft, meine Fenster putzt oder einfach nur Zeit mit mir verbringt.“ Es gibt viele Möglichkeiten. Bereits ab Pflegegrad 1 können viele Leistungen über den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro bezahlt werden.
Alltagsbegleiter, Haushaltshelfer, Fenster reinigen
Neben Alltagsbegleitern und Haushaltshilfen gibt es neuerdings auch Gebäudereiniger, Fensterputzer, die mit der Pflegekasse abrechnen können. Anerkannte Angebote findet man im Angebotsfinder NRW, der aber nur bedingt weiterhilft. Man muss schon lange suchen, um das Richtige zu finden. Trotzdem lohnt es sich im >>> Angebotsfinder NRW zu stöbern. Auch der >>> Rhein-Sieg-Kreis bietet bei der Suche Unterstützung an. Jeder sollte natürlich im Angebotsfinder NRW oder auf der Webseite vom Rhein-Sieg-Kreis selbst stöbern. Für Haushaltshilfen gibt es eine Adresse für Bornheim und Alfter, es ist die >>> Agentur für Haushaltshilfe. Normale Fenster reinigen die allerdings, wie Hausfrauen und Hausmänner dies tun, auch.
Bitte beachten Sie: Die Betreuungsdienstleister rechnen über den Pflegesachleistungsbetrag oder auch den Entalstungsbetrag (131 Euro) ab. Die Abrechnung stellt immer wieder eine Herausforderung dar. Aktivitäten wie Behördengänge oder die Begleitung beim Einkaufen oder auch kochen, lassen sich kaum in ein festes Zeitraster einplanen. Wartezeiten beim Arzt oder ein Stau in der Stadt können zu Schwankungen in der Höhe der monatlichen Kosten führen. Pflegebedürftige sollten daher feste Absprachen mit dem Anbieter treffen. Zum Beispiel ist es sinnvoll, vor dem ersten Einsatz ein festes monatliches Stundenkontingent und einen Preis für die Betreuungsleistung zu vereinbaren. Außerdem sollten Sie vereinbaren, dass Sie am Monatsende eine Kopie der Rechnungen erhalten, die der ambulante Betreuungsdienst und ggf. auch der ambulante Pflegedienst an die Pflegekasse stellen. Nur so behalten Sie den Überblick.
Außerdem steht Ihnen halbjährlich eine Kostenaufstellung der bezahlten Leistungen von der Pflegekasse zu. Fordern Sie diese einmalig bei Ihrer Pflegekasse an. Danach bekommen Sie die Auflistung regelmäßig zugesandt.
Zeitschenker
Dann gibt es auch noch die Zeitschenker. Zeitschenker ist ein Projekt der Pastoralen Einheit Alfter-Bornheim. Das Projekt organisiert Alltagsunterstützungen zwischen ehrenamtlichen Zeitschenkern und hilfesuchenden Zeitbeschenkten im gesamten Sendungsraum Bornheim-Alfter. Die Zeitschenker werden nicht bezahlt
Zeitschenker schenken somit Senioren Zeit und unterstützen Familien. Sie helfen Menschen mit Behinderung und begleiten in Zeiten von Krankheit.Zeitschenker entlasten bei der Bewältigung von temporären Überlastungssituationen.
Kontakt >>> Projektkoordinaktion, Lukasgasse 8, 53347 Alfter, Tel: 0163 9717452
Klasse IDEE!!!!
Taschengeldbörse
Jung sucht Senior. Auch ein tolles Projekt. Jugendliche bieten gegen Taschengeld Gartenarbeit oder kleine Hilfen im Haushalt an, Hilfe beim Einkaufen, Aufräumen, Tipps im Umgang mit PC und Smartphone – in der Bornheimer Taschengeldbörse finden sich viele kleine Hilfstätigkeiten, mit denen Jugendliche zwischen 15 und 20 Jahren ihr Taschengeld aufbessern können. Bügeln, Putzen und pflegerische Tätigkeiten werden nicht übernommen. Hier wird nicht mit der Pflegeversicherung direkt abgerechnet, es wird ein Taschengeld bezahlt.
Hier gibt es nähere Informationen zur >>> Taschengeldbörse Bornheim
Wohnberatung Rhein-Sieg-Kreis
Die Wohnberatung im Rhein-Sieg-Kreis ist eine tolle Sache. Wohnberatung und Wohnungsanpassung erfordert nicht nur Kenntnisse über Fördermittel und Zuschüsse, sondern auch fachliches Know-how.
Die AWO bietet diese professionelle Beratung an.
Erstberatung vor Ort
- Prüfung der individuellen Wohnsituation
- Beratung zur Vermeidung von Unfallgefahren, zum Einsatz von Hilfsmitteln und zu barrierefreien Umbaumaßnahmen
- Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zu Veränderungen
Maßnahmenbegleitung / Nachschau
- Unterstützung beim Kontakt mit Handwerkern
- Beratung zu Angeboten von Handwerkern
- Gespräche mit Behörden, Vermietern, Ärzten und anderen komplementären Diensten
- Beratung zu Organisation und zum Ablauf der Umbaudurchführung
- Nachschau zu durchgeführten Baumaßnahmen (bei Bedarf)
- Plausibilitätsprüfung der Rechnungen
Ergänzende Leistungen
- Information/Antragsstellung zu Förderungsmöglichkeiten
- Unterstützung bei der Beantragung weiterer öffentlicher finanzieller Hilfen
- Information zu sozialpflegerischen Angeboten
Hier finden Sie die >>> Kontaktdaten.
Wohnberatung Bonn
Für Bonn gibt es hier >>> Kontaktdaten.
Allgemeine Informationen: Vollmachten und Verfügungen sowie dazugehörige ausfüllbare Formulare
Es gibt verschiedene Vollmachten und Verfügungen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie frühzeitig selbst bestimmen, wer Ihre Interessen im Notfall vertreten soll – es muss nicht der Partner oder die Partnerin sein. Die Befugnisse in einer Vorsorgevollmacht können weit über Angelegenheiten der Gesundheitssorge hinausgehen. Der oder die Vollmachtgeber/in kann bestimmen, wie lange die Vollmacht gelten soll. Die von Ihnen Bevollmächtigte Person ist dann befugt, Entscheidungen zu treffen, die zum Beispiel folgende Bereiche betreffen:
- Medizinische und pflegerische Maßnahmen
- Aufenthalt und Wohnen, z.B. die Bestimmung des Aufenthaltsortes (z.B. Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim, Krankenhausaufenthalt) und Wohnungsangelegenheiten, z.B. Kündigung der Wohnung
- Behördengänge (für gerichtliche Verfahren sind weitere Vollmachten erforderlich)
- Vermögensangelegenheiten
- persönliche Angelegenheiten wie Post und Telefon
Weiterer Vorteil: Durch eine Vorsorgevollmacht kann die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung vermieden werden.
Betreuungsverfügung
In der Betreuungsverfügung können Sie Folgendes festlegen
- eine Person, die zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll, mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Erreichbarkeiten
- eine weitere Person für den Fall, dass die zuerst genannte Person nicht zum Betreuer bestellt werden kann
- Personen, die nicht zu Ihrem Betreuer bestellt werden sollen. Dabei dürfen Sie keine allgemeinen Angaben wie „Fremde“ machen, sondern müssen bestimmte Personen ausdrücklich benennen.
- Wünsche, die der Betreuer beachten soll, z.B. bestimmte Gewohnheiten oder die Regelung, ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim betreut werden wollen. Generell kann man in der Betreuungsverfügung festlegen, wie und wo man leben möchte
- welche Aufgaben der Betreuer genau übernehmen soll und welche nicht.
Konto-/ Depot-/ Schrankfachvollmacht – Vorsorgevollmacht
Die Vollmacht gilt für alle bestehenden und künftigen Konten und Depots des Vollmachtgebers bei der vorgenannten Bank/Sparkasse und für von dem Vollmachtgeber von der Bank/Sparkasse gemietete Schrankfächer.
Mit der Konto-/ Depot-/ Schrankfachvollmacht ist die Person berechtigt gegenüber der Bank/Sparkasse z.B. folgendes zu regeln
- über das jeweilige Guthaben (zum Beispiel durch Überweisungen, Barabhebungen, Schecks) zu verfügen,
- Zahlungsaufträge und Einzugsaufträge zu erteilen, zu ändern und zu widerrufen
- Festgeldkonten und sonstige Einlagenkonten sowie Girokonten auf Guthabenbasis einzurichten,
- eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen,den Vollmachtgeber im Geschäftsverkehr mit der Bank/Sparkasse zu vertreten.
- …
Hier gibt es weitere Informationen, auch zur Broschüre über die Betreuung gelangt man über den Link sowie zu allen >>> Formularen, auch in verschiedenen Sprachen
Quelle: Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 29.5.2024
Behinderte Menschen: Pflege und Teilhabe / Eingliederungshilfe
Der Träger der Eingliederungshilfe übernimmt auf der Grundlage des erteilten Leistungsbescheides der Pflegekasse im Verhältnis zum Leistungsberechtigten die Leistungen der Pflegeversicherung, für die dies im Teilhabeplan-/Gesamtplanverfahren für den festgelegten Zeitraum vereinbart wurde. Mit dem tatsächlichen Beginn der Leistungsübernahme durch den Träger der Eingliederungshilfe entfällt die Leistungspflicht der zuständigen Pflegekasse für diese Leistung. Der Anspruch des Versicherten gegen seine Pflegekasse gilt insoweit als erfüllt.
Zu Beginn der Leistungsübernahme durch den Träger der Eingliederungshilfe unterrichtet die Pflegekasse den Träger der Eingliederungshilfe über den vom Pflegebedürftigen noch nicht in Anspruch genommenen Entlastungsbetrag nach § 45b Abs. 2 Satz 3 SGB XI, über nicht abgerufene Leistungsbeträge nach § 144 Abs. 3 SGB XI sowie über die Höhe der Ansprüche auf häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI und auf Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI.
Im Rahmen des Teilhabeplan- oder Gesamtplanverfahrens wird mit der leistungsberechtigten Person auch eine Verständigung über die zeitliche Dauer herbeigeführt, die der Vereinbarung der Leistungsträger und der Entscheidung über die Leistungsübernahme durch den Träger der Eingliederungshilfe zugrunde liegt. Für diese Dauer ist die leistungsberechtigte Person an die Vereinbarung gebunden, es sei denn, dass sich die Verhältnisse (z.B. Bedarfe, Lebensumstände, Wünsche der leistungsberechtigten Person hinsichtlich der Leistungserbringung), die für die Festsetzung der Vereinbarung maßgeblich waren, nach Abschluss der Vereinbarung wesentlich geändert haben.
Quelle: >>> Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe gemäß § 13 Absatz 4 Satz 5 SGB XI, zu den Modalitäten der Übernahme und der Durchführung der Leistungen der Pflegeversicherung durch einen Träger der Eingliederungshilfe sowie der Erstattung der Kosten für diese Leistungen (§ 13 Abs. 4 Satz 1 SGB XI) und zu der Beteiligung des für die Hilfe zur Pflege zuständigen Trägers vom 10.04.2018.
In Nordrhein-Westfalen ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) für die Eingliederungshilfe zuständig. Der LVR übernimmt die Leistungen gegenüber dem Versicherten und holt sich das Geld von der Pflegeversicherung von diesem zurück.
Wer z.B. von Niedersachsen nach NRW umzieht, sollte auf jeden Fall den LVR mit einbeziehen, damit die Pflege, z.B. durch Behindertenassistenten, weiter bezahlt wird und auch der Teilhabeplan übermittelt werden kann. Ich würde Ihnen auf jeden Fall empfehlen, die unabhängige Teilhabeberatung in Anspruch zu nehmen. Dort wird Ihnen dabei geholfen, gegebenenfalls Leistungen zu beantragen und Sie werden beraten, wie Sie Ihre Ansprüche so nutzen können, wie es zu Ihrer individuellen Lebenssituation passt.
Die KoKoBe berät Menschen mit geistigen Behinderungen und Mehrfachbehinderungen sowie ihre Vertrauenspersonen zu vielen praktischen Fragen des Lebens, zum Wohnen und Arbeiten und zur Freizeitgestaltung. Die KoKoBe untertützt Sie dabei die regionalen Angebote zu einem Leben in größtmöglicher Selbstständigkeit zu erschließen. Die Teilhabe der Betroffenen am Leben in der Gesellschaft und ihre Gleichstellung soll damit erreicht werden. Einen tollen Freizeitkalender gibt es auch. Schauen Sie mal rein bei KoKoBe für >>> Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis.
Eine gute Übersicht zur Pflege- / Eingliederungshilfe finden Sie hier bei >>> betanet.de
Ebenfalls Informationen zur unabhängigen Teilhabeberatung finden Sie auch bei >>> betanet.de
Hier finden Sie die Beratungsstellen zur >>> Teilhabeberatung
Hilfreich ist auch die App der EUTB® zur Teilhabeberatung. Die App steht kostenlos zur Verfügung. Über diese App können Beratungsstellen gesucht und Termine vereinbart werden. Auch Informationen zur Unterstützung und Meinungen zur Fachstelle Teilhabeberatung und den Beratungsangeboten kann über die App abgegeben werden. Sie können die App Teilhabeberatung im App Store (für iOS) oder im Google Play Store (Android) herunterladen. Inhalte stehen ebenfalls in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stehen.
Quelle: teilhabeberatung.de, abgerufen am 4.4.2024
Kind und Jungendliche: Infos zur Entwicklung des Kindes
Hier gibt es einige Infos zur Entwicklung des Kindes, das Stifungsnetz.ch
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.stiftungnetz.ch zu laden.
Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten sind von Natur aus in allen Bereichen des Alltagslebens unselbstständig und könnten in der Regel keine oder nur niedrige Pflegegrade erreichen. Damit auch diese Kinder einen fachlich angemessenen Pflegegrad erlangen können, werden zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nur die beiden altersunabhängigen Bereiche
- Modul 3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. Unterstützung des Kindes beim Abbau psychischer Spannungen) und
- Modul 5) Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z. B. medikamentöse Versorgung durch die Eltern)
herangezogen.
Ab einem Alter von elf Jahren kann ein Kind in allen Bereichen, die in die Berechnung des Pflegegrades eingehen, selbstständig sein. Für Kinder in diesem Alter gelten dann dieselben Berechnungsvorschriften wie bei Erwachsenen.
Kind und Jugendliche: Informationen zu Autismus
Autismus ist eine neurologische Entwicklungsstörung, die sich auf die soziale Interaktion, die Kommunikation und das Verhalten auswirkt. Menschen mit Autismus haben Schwierigkeiten, mit anderen zu kommunizieren und sich in andere hineinzuversetzen. Sie wiederholen häufig bestimmte Verhaltensweisen und haben ein starkes Bedürfnis nach Routine und Ordnung. Sie benötigen oft viel Unterstützung, auch wenn einige von ihnen selbständig leben können. Die Störung der Gehirnentwicklung besteht von Geburt an. Es kann jedoch einige Jahre dauern, bis sie bemerkt wird – manche Menschen erhalten die Diagnose erst im Erwachsenenalter. Der Fachbegriff für Autismus lautet „Autismus-Spektrum-Störung (ASS)“. Häufig wird auch vom „Autismus-Spektrum“ oder einfach von „Autismus“ gesprochen (Quelle: gesundheitsinformation.de).
Wer hilft bei Autismus?
Bei Ihrem Kind wurde eine Autismus-Spektrum-Störung festgestellt? Dann fragen Sie sich wahrscheinlich: An wen kann ich mich wenden? Wer bietet Hilfe und Unterstützung an?
Ich habe für Sie eine kleine Liste zusammengestellt, wo Sie weitere Informationen oder Unterstützung erhalten können.
Integration für autistische Kinder und Jugendliche: Weitere Informationen |
Sterntaler Bonn e.V.: http://www.sterntaler-bonn.de/joomla_01/index.php/gefoerdete-projekte |
APK-ev.: www.apk-ev.de/ueber-die-apk/arbeitsgruppen/ag-seelische-gesundheit-und-teilhabe-von-kindern-und-jugendlichen |
Autismus Bonn: https://www.atz-bonn.de/autismustherapie/autismus-therapie-bonn.htm |
Leben mit Autismus: www.lebenmitautismus.de |
Autismuslotsen gibt es auch: www.autismus-lotse.de/de/was-ist-autismus |
Ende April fand die Evaluation des Projektes EVAS statt. EVAS hilft, Autismus sicher zu diagnostizieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das Projekt als förderungswürdig eingestuft. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier: https://innovationsfonds.g-ba.de/service/projekteinblicke/evas/ |
Was ist Autismus (eine Autismus-Spektrum-Störung)? Gute und ausführliche Informationen sind zu finden unter: gesundheitsinformation.de |
Hier finden Sie eine Broschüre die Antworten auf viele Fragen gibt. Verschiedene Anlaufstellen werden vorgestellt: Broschüre |
Hier gibt es viele Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, wie z.B. Freizeitangebote, aber auch das Leben in einer Wohngemeinschaft. Einfach mal stöbern unter:www.leben-gestalten.net |
Kennen Sie auch eine gute Seite zum Thema Autismus, die Sie gerne mit anderen teilen möchten? Dann schicken Sie mir einfach eine eMail mit dem entsprechenden Link. Mein Beratungsschwerpunkt ist allerdings NRW mit der Gemeinde Alfter, den Städten Bonn und Bornheim. Deshalb sind hier auch keine Links z B. für Selbsthilfegruppen für Stuttgart, Köln, Erfurt usw. zu finden. Übergeordnete Informationen, die für alle von Interesse sein können, nehme ich nach Prüfung gerne auf. |
Stand: 27.1.2025
Kind und Jugendliche: Mein Kind hat einen Pflegegrad und wird 18. Was müssen Eltern beachten?
Informationen und Links
Link von der Verbraucherzentrale >>> Mein Kind wird 18
Link zum Bundesverband für körper und mehrfachbehinderte Menschen e. V. >>> 18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?
Betreuung: Das Betreuungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es betrifft erwachsene Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können. Das Betreuungsrecht gewährt den Betroffenen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge und erhält ihnen gleichzeitig ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung. Eine Betreuungsverfügung kann für manche Jugendliche und Erwachsene wichtig und richtig sein. Formulare finden Sie unter der Rubrik Vollmachten und Verfügungen sowie dazugehörige Formulare.
Kind und Jugendliche: Pflegebedürftige Kinder- und Jugendliche, eine besondere Herausforderung - Leistungen
Wenn Kinder und Jugendliche pflegebedürftig werden, stehen die Eltern und die ganze Familien vor besonderen Herausforderungen.
Die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen unterscheiden sich grundlegend von denen älterer Menschen. Eltern haben Anspruch auf eine Reihe von Leistungen, die sie bei der Pflege und Betreuung ihres Kindes unterstützen können.
gesund.bund de gibt einen wertvollen Überblick für Eltern, hier geht es zur >> Webseite von gesund.bund de
Pflegende Angehörige: Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Bereits 2015 hat der Gesetzgeber sich mit dem Thema: Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf auseinandergesetzt.
Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und des Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) entstand und wurde permanent weiterentwickelt. Die Regelungen sind in einer Broschüre zusammengefasst, die aktuelle Broschüre können Sie hier >>> herunterladen.
Hier sehen sie die Regelungen in einem Überblick. Das Schaubild stammt aus der Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – Gesetzliche Regelungen seit 1. Januar 2015 vom März 2024
Pflegende Angehörige: Verwandschaftsgrade
Verwandte des Pflegebedürftigen
Zu den Verwandten des ersten Grades gehören:
- Eltern
- Kinder
Zum zweiten Grad gehören:
- Großeltern
- Enkelkinder und
- Geschwister
Verschwägerte oder auch angeheiratete Verwandte oder eingetragene Lebenspartnerschaften bis zum zweiten Grad sind:
- Stiefeltern, Stiefkinder,
- Stiefenkelkinder (Enkelkinder des Ehegatten),
- Schwiegereltern, Schwiegerkinder (Schwiegersohn/Schwiegertochter),
- Schwiegerenkel (Ehegatten der Enkelkinder),
- Großeltern der Ehegatten, Stiefgroßeltern,
- Schwager/Schwägerin.
Dritter und vierter Grad sind:
- Urgroßelternteil
- Urenkel
- Bruder/Schwester eines Elternteils (Onkel/Tante)
- Neffe/Nichte
- Ururgroßelternteil (4)
- Ururenkel (4)
- Cousin/Cousine (4)
Senioren: Informationen zu Demenz
Demenz ist ein Oberbegriff für krankhafte Veränderungen des Gehirns, die mit einem fortschreitenden Verlust bestimmter geistiger Funktionen wie Denken, Orientierung, Lernfähigkeit etc. einhergehen. Damit verbunden ist eine Abnahme der kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten. Je nach Form und Ursache der Demenz sind vor allem das Kurzzeitgedächtnis, das Denkvermögen, die Sprache und die Motorik betroffen. Bei einigen Formen der Demenz kann es auch zu Veränderungen der Persönlichkeit kommen. Die genauen Ursachen der Erkrankung sind nicht vollständig geklärt. Die häufigste Form der Demenz ist die Alzheimer-Krankheit.
Demenz belastet nicht nur die betroffene Person, auch die Angehörigen sind stark belastet. Hier finden Sie Informationen zur Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Demenz Cafés
Café Rose im Haus Rosenta, Bonn: Hier gibt es weitere >>> Informationen
Angehörigen Café – Demenz, Gesprächs- und Informationsangebot zu Leben mit Demenz, Uniklinik Köln: Weitere >>> Informationen
Wo finde ich eine Selbsthilfegruppe?
Alzheimer Gesellschaft: Hier findet man Selbsthilfegruppen in der Nähe, einfach Ort eingeben >>> Hilfe und Beratung in der Nähe
Senioren: Kommunikation mit Senioren: Tipps für eine gute Kommunikation
Angehörige und Partner sind die wichtigsten Kommunikationspartner für ältere Menschen. Senioren kapseln sich oft beim Miteinander ab. Dies tun sie um die persönlichen Verluste zu minimieren, Energie zu sparenund ihr psychisches Wohlbefinden zu schützen. Wenn Sie lernen, mit Menschen im fortgeschrittenen Alter in Kontakt zu treten, ohne den täglichen Ärger, die Ansprüche und unnötigen Streit, dann ist es möglich, mehr Wärme und Verständnis in ihr gemeinsames Leben zu bringen.
Oft sind Angehörie und Partner auch diejenigen, die eine Schwerhörigkeit bei jemandem bemerken. Sie könnten die betroffene Person schließlich überzeugen, sich ärztlich beraten zu lassen. Später könnten sie auch dabei unterstützen, Hörgeräte einzusetzen oder Nachsorgetermine wahrzunehmen.
Allgemein kann jeder etwas tun, damit schwerhörige oder gehörlose Personen sie besser verstehen.
Hilfreich ist:
- Klar und deutlich sprechen. Es ist nicht nötig, zu schreien. Dabei möglichst versuchen, in etwas tieferer Tonlage zu sprechen, Worte klar zu artikulieren und nicht mit vollem Mund zu sprechen.
- Signalisieren, dass häufiges Rückfragen kein Problem ist. Bei Wiederholungen das zuvor Gesagte etwas anders formulieren. Das kann dem Gegenüber das Verständnis zusätzlich erleichtern.
- Darauf achten, dass wenig Hintergrundgeräusche das Gespräch stören: Zum Beispiel Fernseher oder Radio stumm- oder ausschalten ggf. Fenster schließen.
- Dem Gesprächspartner das Gesicht zuwenden. Die Kommunikation unter vier Augen hilft, visuelle Ablenkungen zu vermeiden, und gibt jedem das Gefühl, verstanden und gebraucht zu werden.
- Darauf achten, dass das eigene Gesicht beim Reden nicht verdeckt oder verschattet ist.
- Nicht mit vollem Mund oder Kaugummi im Mund sprechen. Oder Nahrung zu sich nehmen und sprechen.
- Das Mundbild sollte gut sichtbar sein, denn oft wird auch von den Lippen abgelesen.
- Durch leichtes Antippen auf die Schulter oder eine Handbewegung kann man die Aufmerksamkeit gewinnen.
- Körpersprache und Mimik sollten bewusst eingesetzt werden. Hörbehinderte Menschen können den Tonfall eines Sprechenden oder dessen Lautstärke nur eingeschränkt oder gar nicht wahrnehmen. Jede zusätzliche Information hilft beim Verstehen und der Einschätzung emotionaler Mitteilungen.
- Komplimente nicht vergessen und auch als pflegende Angehörige achtsam mit sich umgehen!
Medikamente können zu Hörverlust, Gleichgewichtsstörungen und/oder Tinnitus führen, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt (Antibiotika, Entwässerungstabletten wie Schleifendiuretika, Bestandteile einer Chemotherapie).
Quellen:
Gesundheitsinformation: Tipps für schwerhörige oder gehörlose Erwachsene, www.gesundheitsinformation.de/tipps-fuer-schwerhoerige-oder-gehoerlose-erwachsene.html, abgerufen 25.6.24
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.: Informationsblatt 21, November 2017, www.deutsche-alzheimer.de/fileadmin/Alz/pdf/factsheets/infoblatt21_gehoerlosigkeit_schwerhoerigkeit.pdf
Deutsches Rotes Kreuz: Arzneimittel können taub machen www.drk-oberhausen-rheinhausen.de/news/arzneimittelkanntaubmachen.html, abgerufen 25.6.2024
Wohnen: Barrierefrei zur Miete wohnen
Barrierefreie Wohnungen
Viele Menschen mit Behinderungen und auch Senioren benötigen eine barrierefreie Mietwohnung. Diese sind nicht so einfach zu finden.
In meiner Recherche bin ich auf zwei Anbieter gestoßen. Es gibt sicherlich noch einige mehr. Sollten Sie Anbieter kennen oder gefunden haben, dann gerne her mit der Webseite. Schicken Sie mir einfach >>> eine Mail. Damit können auch andere ggf. eine neue Wohnung finden.
Sahle- Wohnen oder auch bei Immobilienmaklern stöbern
Sahle Wohnen hat verschiedene Wohnkonzepte. Ein WBS-Schein ist teilweise Bedingung. Somit ist auch was für den kleinen Geldbeutel dabei.
Sahle-Wohnen Bonn ist >>> hier zu finden. Auch wenn es im Moment keine Mietangebote geben sollte, es wird in Bonn gebaut. Also einfach anrufen und nachfragen.
Aber auch Immobilienmakler zeigen ein Mietangebot zum barrierefreien Wohnen auf.
Wie möchte ich wohnen?
Entscheidend ist jedoch, wie Sie wohnen möchten. Möchten Sie ein Wohnen mit Serviceangeboten? Vielleicht in einer Wohngemeinschaft? Die gibt es nicht nur für Senioren, auch für Menschen mit einer Autismusspektrumstörung gibt es Wohngemeinschaften. Vielleicht ist das Mehrgenerationenhaus eine Option? Fragen Sie gerne im Rathaus ihrer Stadt oder Kommune einmal nach, auch hier kann man Ihnen sicherlich weiter helfen.
Wer sich nicht sicher ist, wie er wohnen möchte, findet ebenfalls viele Informationen beim >>> Rhein-Sieg-Kreis.
Stand: 9.12.2024
Wohnen: Professionelle Wohnberatung gesucht?
Wohnberatung können in den Beratungsbesuchen für Pflegebedürftige und deren Angehörige nicht erfolgen. Viel zu komplex ist diese Materie. Es gibt nämlich nicht nur Zuschüsse von der Pflegeversicherung, auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt günstige Kredite und auch Zuschüsse. Für behinderte Menschen gibt es auch noch weitere Zuschüsse und für die, die eine viel zu kleines Budget haben, kann es auch noch weitere Möglichkeiten geben. Genau hier setzt die professionelle Wohnberatung an.
Wohnberatung Rhein-Sieg-Kreis
Die Wohnberatung im Rhein-Sieg-Kreis ist eine tolle Sache. Wohnberatung und Wohnungsanpassung erfordert nicht nur Kenntnisse über Fördermittel und Zuschüsse, sondern auch fachliches Know-how.
Die AWO bietet u.a diese professionelle Beratung an.
Erstberatung vor Ort
- Prüfung der individuellen Wohnsituation
- Beratung zur Vermeidung von Unfallgefahren, zum Einsatz von Hilfsmitteln und zu barrierefreien Umbaumaßnahmen
- Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zu Veränderungen
Maßnahmenbegleitung / Nachschau
- Unterstützung beim Kontakt mit Handwerkern
- Beratung zu Angeboten von Handwerkern
- Gespräche mit Behörden, Vermietern, Ärzten und anderen komplementären Diensten
- Beratung zu Organisation und zum Ablauf der Umbaudurchführung
- Nachschau zu durchgeführten Baumaßnahmen (bei Bedarf)
- Plausibilitätsprüfung der Rechnungen
Ergänzende Leistungen
- Information/Antragsstellung zu Förderungsmöglichkeiten
- Unterstützung bei der Beantragung weiterer öffentlicher finanzieller Hilfen
- Information zu sozialpflegerischen Angeboten
Hier finden Sie die >>> Kontaktdaten.
Wohnberatung Bonn
Für Bonn gibt es hier >>> Kontaktdaten.
Übergeordnete Suche auf der Webseite der Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung NRW
In der >>> Datenbank der Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung NRW kann man seine Postleitzahl eingeben und findet dann Wohnberatungsstellen in der Nähe.
Checkliste zur Selbstüberprüfung
Hier finden Sie eine >>> Checkliste, mit der Sie selbst überprüfen können, ob Ihre Wohnung optimal für Sie geeignet ist.

Termin für einen PflegeBeratungsbesuch oder zur Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades gewünscht? Schreiben Sie mir!
Keine Werbung
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