Allgemeine Informationen für Pflegebedürftige und Pflegepersonen

Auf dieser Seite gibt es allgemeine Pflegeinformationen, weil viele Menschen mich fragen: „Wo finde ich Informationen zum Thema Demenz?“ oder „Was muss ich beachten, wenn mein Sohn 18 wird?“ oder „Wo finde ich verlässliche Informationen über mein Krankheitsbild?“ „Wohin kann ich Reisen als pflegebedürftige Person?“ „Wo finde ich Freizeitangebote für mein Kind?“

Weil man so viel im Internet findet, möchte ich diese Seite mit Informationen zu Gesundheits- und Pflegethemen erstellen. Die Seite ist für pflegende Angehörige in Alfter, Bonn und Bornheim. Sie befindet sich noch im Aufbau.Wer etwas beitragen möchte, kann mir gerne Informationen zukommen lassen. Über eine kleine Kaffeegeldspende freue ich mich auch.

Auf dem Weg zum Pflegegrad - ein paar Erklärvideos

Auf dem Weg zum Pflegegrad gibt es einiges zu beachten. In meinem Kurzvideo erkläre ich, für wen ein Pflegegrad in Frage kommt und wie der Weg zum Pflegegrad aussieht. Allgemeine Pflegeinformationen sind auch dabei.

 

Teil 1: Im ersten Teil wird die Thematik der Pflegebedürftigkeit behandelt. Diese ist eine wesentliche Voraussetzung, um einen Pflegegrad zu erhalten.

 

 

Teil 2: Im zweiten Teil erläutern Liam und Susanne, wie der Antrag auf Pflegeleistungen bei der Kranken- bzw. Pflegekasse gestellt wird.

 

 

Teil 3: Dieses Video soll Ihnen eine Hilfestellung bei der Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sein. Liam und Susanne erläutern Ihnen dies mit Beispielen.

 

Viel Freude damit. Da ich die Videos selbst erstelle und auch selbst bezahlen muss, freue ich mich über eine Spende. Die Vergütung der Beratungsbesuche bei Pflegegeldempfängern sieht solche Leistungen nicht vor. Wer möchte, kann gerne über PayPal einen Ausgleich zahlen. Den Button dazu finden Sie ganz unten auf meiner Webseite. Vielen Dank dafür.

Allgemeine Informationen: Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen und sonstige Helfer finden

Ich werde oft gefragt: “ Wo bekomm ich Hilfe her?“ „Ich suche eine Reinigungskraft, jemanden, der mir beim Kochen oder Einkaufen hilft, meine Fenster putzt oder einfach nur Zeit mit mir verbringt.“ Es gibt viele Möglichkeiten. Bereits ab Pflegegrad 1 können viele Leistungen über den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro bezahlt werden.

 

Alltagsbegleiter, Haushaltshelfer, Fenster reinigen

Neben Alltagsbegleitern und Haushaltshilfen gibt es neuerdings auch Gebäudereiniger, Fensterputzer, die mit der Pflegekasse abrechnen können. Anerkannte Angebote findet man im Angebotsfinder NRW, der aber nur bedingt weiterhilft. Man muss schon lange suchen, um das Richtige zu finden. Trotzdem lohnt es sich im >>> Angebotsfinder NRW zu stöbern. Auch der >>> Rhein-Sieg-Kreis bietet bei der Suche Unterstützung an. Jeder sollte natürlich im Angebotsfinder NRW oder auf der Webseite vom Rhein-Sieg-Kreis selbst stöbern. Für Haushaltshilfen gibt es eine Adresse für Bornheim und Alfter, es ist die >>> Agentur für Haushaltshilfe. Normale Fenster reinigen die allerdings, wie Hausfrauen und Hausmänner dies tun, auch.

Bitte beachten Sie: Die Betreuungsdienstleister rechnen über den Pflegesachleistungsbetrag oder auch den Entalstungsbetrag (131 Euro) ab. Die Abrechnung stellt immer wieder eine Herausforderung dar. Aktivitäten wie Behördengänge oder die Begleitung beim Einkaufen oder auch kochen, lassen sich kaum in ein festes Zeitraster einplanen. Wartezeiten beim Arzt oder ein Stau in der Stadt können zu Schwankungen in der Höhe der monatlichen Kosten führen. Pflegebedürftige sollten daher feste Absprachen mit dem Anbieter treffen. Zum Beispiel ist es sinnvoll, vor dem ersten Einsatz ein festes monatliches Stundenkontingent und einen Preis für die Betreuungsleistung zu vereinbaren. Außerdem sollten Sie vereinbaren, dass Sie am Monatsende eine Kopie der Rechnungen erhalten, die der ambulante Betreuungsdienst und ggf. auch der ambulante Pflegedienst an die Pflegekasse stellen. Nur so behalten Sie den Überblick.

Außerdem steht Ihnen halbjährlich eine Kostenaufstellung der bezahlten Leistungen von der Pflegekasse zu. Fordern Sie diese einmalig bei Ihrer Pflegekasse an. Danach bekommen Sie die Auflistung regelmäßig zugesandt.

 

Zeitschenker

Dann gibt es auch noch die Zeitschenker. Zeitschenker ist ein Projekt der Pastoralen Einheit Alfter-Bornheim. Das Projekt organisiert Alltagsunterstützungen zwischen ehrenamtlichen Zeitschenkern und hilfesuchenden Zeitbeschenkten im gesamten Sendungsraum Bornheim-Alfter. Die Zeitschenker werden nicht bezahlt

Zeitschenker schenken somit Senioren Zeit und unterstützen Familien. Sie helfen Menschen mit Behinderung und begleiten in Zeiten von Krankheit.Zeitschenker entlasten bei der Bewältigung von temporären Überlastungssituationen.

Kontakt >>> Projektkoordinaktion, Lukasgasse 8, 53347 Alfter, Tel: 0163 9717452

Klasse IDEE!!!!

 

Taschengeldbörse

Jung sucht Senior. Auch ein tolles Projekt. Jugendliche bieten gegen Taschengeld Gartenarbeit oder kleine Hilfen im Haushalt an, Hilfe beim Einkaufen, Aufräumen, Tipps im Umgang mit PC und Smartphone – in der Bornheimer Taschengeldbörse finden sich viele kleine Hilfstätigkeiten, mit denen Jugendliche zwischen 15 und 20 Jahren ihr Taschengeld aufbessern können. Bügeln, Putzen und pflegerische Tätigkeiten werden nicht übernommen. Hier wird nicht mit der Pflegeversicherung direkt abgerechnet, es wird ein Taschengeld bezahlt.

Hier gibt es nähere Informationen zur >>> Taschengeldbörse Bornheim

 

Lotsenpunkte

Was machen Lotsenpunkte? Hilfesuchende finden bei den Lotsenpunkten

  • Menschen, die Zeit und ein offenes Ohr haben
  • verständige Gesprächspartner für ihre Notlage
  • konkrete Hilfen
  • Unterstützung bei Anträgen, Formularen, Bescheiden etc.
  • Hilfen bei Terminabsprachen, ggf. Begleitung zu Behörden
  • Informationen über Hilfen
  • Vermittlung zu Diensten und Einrichtungen im Hilfesystem und bei Behörden

Lotsenpunkte gibt es in Bonn, Bornheim und auch in Alfter. Für Alfter und Bornheim bitte in der >>> Rubrik Rhein-Sieg-Kreis nachsehen!

 

Wohnberatung Rhein-Sieg-Kreis

Die Wohnberatung im Rhein-Sieg-Kreis ist eine tolle Sache. Wohnberatung und Wohnungsanpassung erfordert nicht nur Kenntnisse über Fördermittel und Zuschüsse, sondern auch fachliches Know-how.

Die AWO bietet diese professionelle Beratung an.

Erstberatung vor Ort

  • Prüfung der individuellen Wohnsituation
  • Beratung zur Vermeidung von Unfallgefahren, zum Einsatz von Hilfsmitteln und zu barrierefreien Umbaumaßnahmen
  • Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zu Veränderungen

Maßnahmenbegleitung / Nachschau

  • Unterstützung beim Kontakt mit Handwerkern
  • Beratung zu Angeboten von Handwerkern
  • Gespräche mit Behörden, Vermietern, Ärzten und anderen komplementären Diensten
  • Beratung zu Organisation und zum Ablauf der Umbaudurchführung
  • Nachschau zu durchgeführten Baumaßnahmen (bei Bedarf)
  • Plausibilitätsprüfung der Rechnungen

Ergänzende Leistungen

  • Information/Antragsstellung zu Förderungsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei der Beantragung weiterer öffentlicher finanzieller Hilfen
  • Information zu sozialpflegerischen Angeboten

Hier finden Sie die >>> Kontaktdaten.

 

Wohnberatung Bonn

Für Bonn gibt es hier >>> Kontaktdaten.

Allgemeine Informationen: Gesundheitsinformationen die verlässlich sind im Internet finden

Zuverlässige Gesundheitsinformationen im Internet zu finden, ist gar nicht so einfach. Die Informationen müssen valide sein.

 

Informationen über Krankheitsbilder

Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Krankheitsbildern des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit mit Sitz in Köln. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2004 gegründet. Es ist eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung der privaten und gemeinnützigen Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Ziel der Stiftung ist es, evidenzbasierte Entscheidungen im Gesundheitswesen zu unterstützen.

Die Gesundheitsinformationen sind nach Themen geordnet, manchmal mit einem Quiz oder Filmen. Die Themen werden ständig erweitert.

Viel Spaß beim Surfen. Hier geht’s zum Institut, zu den >>> Gesundheitsinformationen..

 

Kodierung medizinischer Behandlungen

Wer wissen möchte, was sich hinter der ICD- oder OPS-Codes verbirgt, wird hier >>> fündig. Gesund.bund.de hat diese Kodierung von Ärzten erklären lassen. Diese Codierung findet sich z.B. in Arztbriefen oder auch in den Abrechnungen der Ärztinnen und Ärzte.

 

Allgemeine Informationen: Kontaktstellen für Förder- und Unterstützungbereiche

Der Träger der Eingliederungshilfe übernimmt auf der Grundlage des erteilten Leistungsbescheides der Pflegekasse im Verhältnis zum Leistungsberechtigten die Leistungen der Pflegeversicherung, für die dies im Teilhabeplan-/Gesamtplanverfahren für den festgelegten Zeitraum vereinbart wurde. Mit dem tatsächlichen Beginn der Leistungsübernahme durch den Träger der Eingliederungshilfe entfällt die Leistungspflicht der zuständigen Pflegekasse für diese Leistung. Der Anspruch des Versicherten gegen seine Pflegekasse gilt insoweit als erfüllt.

Zu Beginn der Leistungsübernahme durch den Träger der Eingliederungshilfe unterrichtet die Pflegekasse den Träger der Eingliederungshilfe über den vom Pflegebedürftigen noch nicht in Anspruch genommenen Entlastungsbetrag nach § 45b Abs. 2 Satz 3 SGB XI, über nicht abgerufene Leistungsbeträge nach § 144 Abs. 3 SGB XI sowie über die Höhe der Ansprüche auf häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI und auf Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI.

Im Rahmen des Teilhabeplan- oder Gesamtplanverfahrens wird mit der leistungsberechtigten Person auch eine Verständigung über die zeitliche Dauer herbeigeführt, die der Vereinbarung der Leistungsträger und der Entscheidung über die Leistungsübernahme durch den Träger der Eingliederungshilfe zugrunde liegt. Für diese Dauer ist die leistungsberechtigte Person an die Vereinbarung gebunden, es sei denn, dass sich die Verhältnisse (z.B. Bedarfe, Lebensumstände, Wünsche der leistungsberechtigten Person hinsichtlich der Leistungserbringung), die für die Festsetzung der Vereinbarung maßgeblich waren, nach Abschluss der Vereinbarung wesentlich geändert haben.

Quelle: >>> Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe gemäß § 13 Absatz 4 Satz 5 SGB XI, zu den Modalitäten der Übernahme und der Durchführung der Leistungen der Pflegeversicherung durch einen Träger der Eingliederungshilfe sowie der Erstattung der Kosten für diese Leistungen (§ 13 Abs. 4 Satz 1 SGB XI) und zu der Beteiligung des für die Hilfe zur Pflege zuständigen Trägers vom 10.04.2018.

 

 

 

Hier noch eine einfach Übersicht zu Förder- und Unterstützungsbereichen

Förder- und Unterstützungsbereiche Erläuterung Kontaktstellen
Schwerbehindertenausweis je nach Grad und Art der Schwerbehinderung: Erleichterungen wie steuerliche Vorteile, ÖPNV-Ermäßigungen, Zusatzurlaub, Parkplatz für das Auto Versorgungsamt
Betreutes Wohnen Wohnformen mit unterschiedlichem Unterstützungsgrad, zum Beispiel Wohngruppen, ambulant betreutes Wohnen Träger der Eingliederungshilfe, Wohlfahrtsverbände
Eingliederungshilfe

Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben, zum Beispiel Assistenzleistungen, Wohnen, Freizeitangebote

In Nordrhein-Westfalen ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) für die Eingliederungshilfe zuständig. Der LVR übernimmt die Leistungen gegenüber dem Versicherten und holt sich das Geld von der Pflegeversicherung von diesem zurück.

Sozialamt, Integrationsamt, Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Eine gute Übersicht zur Pflege- / Eingliederungshilfe finden Sie hier bei >>> betanet.de 

Freizeit- und Bildungsangebote inklusive Sport-, Kultur- und Weiterbildungsangebote

Lebenshilfe, Volkshochschulen, Sportvereine

Schauen Sie mal rein bei KoKoBe, hier gibt es einen Freizeitkalender für >>> Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis.

Pflegegrad und Pflegeleistungen Unterstützung je nach Pflegebedarf, zum Beispiel Pflegegeld oder ambulante Pflege Pflegekasse (Krankenkasse)
Teilhabeberatung

Unterstützung von Menschen mit besonderem Förderbedarf, Behinderungen

 

Unterstützung bei regionalen Angebote zu einem Leben in größtmöglicher Selbstständigkeit berät die KoKoBe. Die Teilhabe der Betroffenen am Leben in der Gesellschaft und ihre Gleichstellung soll damit erreicht werden.

Auch die EUTB® hilft bei der  Teilhabeberatung. Eine App steht zur Verfügung. Die Inhalte stehen ebenfalls in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stehen.

Wer z.B. von Niedersachsen nach NRW umzieht, sollte auf jeden Fall den LVR mit einbeziehen, damit die Pflege, z.B. durch Behindertenassistenten, weiter bezahlt wird und auch der Teilhabeplan übermittelt werden kann. Ich würde Ihnen auf jeden Fall empfehlen, die unabhängige Teilhabeberatung in Anspruch zu nehmen. Dort wird Ihnen dabei geholfen, gegebenenfalls Leistungen zu beantragen und Sie werden beraten, wie Sie Ihre Ansprüche so nutzen können, wie es zu Ihrer individuellen Lebenssituation passt.

Ebenfalls Informationen zur unabhängigen Teilhabeberatung finden Sie auch bei >>> betanet.de

und auch hier: Beratungsstellen zur >>> Teilhabeberatung

hier ist die >>>KokoBe zu finden

 

EUTB® zur Teilhabeberatung mit einer App, die App Teilhabeberatung im App Store (für iOS) oder im Google Play Store (Android) herunterladen.

 

 

 

 

 

Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM), Inklusionsbetriebe Arbeitsangebote mit angepassten Anforderungen Integrationsamt, Bundesagentur für Arbeit
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung finanzielle Unterstützung bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit Sozialamt
Behindertentestament spezielle Regelung zur Erbschaft, um Sozialleistungen nicht zu gefährden Notar, Fachanwalt für Erbrecht
Betreuungsverfügung und rechtliche Betreuung Regelung der rechtlichen Vertretung, falls erforderlich Betreuungsgericht

Stand: 24.03.2025

Allgemeine Informationen: Vollmachten und Verfügungen sowie dazugehörige ausfüllbare Formulare

Es gibt verschiedene Vollmachten und Verfügungen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie frühzeitig selbst bestimmen, wer Ihre Interessen im Notfall vertreten soll – es muss nicht der Partner oder die Partnerin sein. Die Befugnisse in einer Vorsorgevollmacht können weit über Angelegenheiten der Gesundheitssorge hinausgehen. Der oder die Vollmachtgeber/in kann bestimmen, wie lange die Vollmacht gelten soll. Die von Ihnen Bevollmächtigte Person ist dann befugt, Entscheidungen zu treffen, die zum Beispiel folgende Bereiche betreffen:

  • Medizinische und pflegerische Maßnahmen
  • Aufenthalt und Wohnen, z.B. die Bestimmung des Aufenthaltsortes (z.B. Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim, Krankenhausaufenthalt) und Wohnungsangelegenheiten, z.B. Kündigung der Wohnung
  • Behördengänge (für gerichtliche Verfahren sind weitere Vollmachten erforderlich)
  • Vermögensangelegenheiten
  • persönliche Angelegenheiten wie Post und Telefon

Weiterer Vorteil: Durch eine Vorsorgevollmacht kann die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung vermieden werden.

 

Betreuungsverfügung

In der Betreuungsverfügung können Sie Folgendes festlegen

  • eine Person, die zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll, mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Erreichbarkeiten
  • eine weitere Person für den Fall, dass die zuerst genannte Person nicht zum Betreuer bestellt werden kann
  • Personen, die nicht zu Ihrem Betreuer bestellt werden sollen. Dabei dürfen Sie keine allgemeinen Angaben wie „Fremde“ machen, sondern müssen bestimmte Personen ausdrücklich benennen.
  • Wünsche, die der Betreuer beachten soll, z.B. bestimmte Gewohnheiten oder die Regelung, ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim betreut werden wollen. Generell kann man in der Betreuungsverfügung festlegen, wie und wo man leben möchte
  • welche Aufgaben der Betreuer genau übernehmen soll und welche nicht.

 

Konto-/ Depot-/ Schrankfachvollmacht – Vorsorgevollmacht

Die Vollmacht gilt für alle bestehenden und künftigen Konten und Depots des Vollmachtgebers bei der vorgenannten Bank/Sparkasse und für von dem Vollmachtgeber von der Bank/Sparkasse gemietete Schrankfächer.

Mit der Konto-/ Depot-/ Schrankfachvollmacht ist die Person berechtigt gegenüber der Bank/Sparkasse z.B. folgendes zu regeln

  • über das jeweilige Guthaben (zum Beispiel durch Überweisungen, Barabhebungen, Schecks) zu verfügen,
  • Zahlungsaufträge und Einzugsaufträge zu erteilen, zu ändern und zu widerrufen
  • Festgeldkonten und sonstige Einlagenkonten sowie Girokonten auf Guthabenbasis einzurichten,
  • eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen,den Vollmachtgeber im Geschäftsverkehr mit der Bank/Sparkasse zu vertreten.

 

Hier gibt es weitere Informationen, auch zur Broschüre über die Betreuung gelangt man über den Link sowie zu allen >>> Formularen, auch in verschiedenen Sprachen

Quelle: Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 29.5.2024

Kind und Jugendliche: Freizeit und Ferienangebote

Spezielle Freizeit- und Ferienangebote für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf

 

Für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf gibt es verschiedene Angebote für die Freizeit und auch für die Ferienzeit. Von Tagesveranstaltungen über Ferienlager bis hin zu Therapieferien.

Hier einige Adressen:

 

Stand: 24.3.2025

Bitte teilen Sie mir mit, wenn auch Sie interessante Angebote haben, die auf meiner Website veröffentlicht werden sollen. Nach Prüfung stelle ich diese gerne hier ein.

Kind und Jungendliche: Infos zur Entwicklung des Kindes

Hier gibt es einige Infos zur Entwicklung des Kindes, das Stifungsnetz.ch

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.stiftungnetz.ch zu laden.

Inhalt laden

Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten sind von Natur aus in allen Bereichen des Alltagslebens unselbstständig und könnten in der Regel keine oder nur niedrige Pflegegrade erreichen. Damit auch diese Kinder einen fachlich angemessenen Pflegegrad erlangen können, werden zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nur die beiden altersunabhängigen Bereiche

  • Modul 3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. Unterstützung des Kindes beim Abbau psychischer Spannungen) und
  • Modul 5) Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z. B. medikamentöse Versorgung durch die Eltern)

herangezogen.

Ab einem Alter von elf Jahren kann ein Kind in allen Bereichen, die in die Berechnung des Pflegegrades eingehen, selbstständig sein. Für Kinder in diesem Alter gelten dann dieselben Berechnungsvorschriften wie bei Erwachsenen.

Kind und Jugendliche: Informationen zu ADHS

Ein Vater eines Kindes mit ADHS hat mich auf das Buch von Dr. Gabor Maté aufmerksam gemacht. Herr Maté hat selbst ADHS und Kinder mit ADHS. Er berät Betroffene. Das Buch heißt „Unruhe im Kopf: Über die Entstehung und Heilung der Aufmerksamkeits-Defizitstörung ADHS“ und ist im Unimedca Verlag zu finden. Aus diesem Buch: Herr Maté fragt einen Jugendlichen mit ADHS, warum er es nicht mit Medikamenten probieren möchte. Der Jugendliche antwortet u.a. darauf, dass er seinen Geist nicht mir Medikamenten verändern möchte, um sein Verhalten zu kontrollieren. „Dass ich so bin, wie ich bin, ist das Ergebnis meiner Erziehung, des Einflusses, den die Welt auf mich hatte, was ich gesehen, was ich erlebt habe. Ich bin nicht bereit zu versuchen, mich zu ändern, weil einige Leute sagen, dass ich ein Problem habe. Und vielleicht versuche ich es doch.“  Und weiter führt er aus: „Ich kann sehen wie es ist, aber es ist mir egal. Ich werde mich nicht für andere ändern. Ich bin in dieser Hinsicht vielleicht extrem egoistisch, aber ich werde keine Pillen einwerfen, um besser – wie ist das Wort – kontrollierbar zu sein ..“ … „Damit meine Lehrer besser mit mir umgehen können. Das will ich nicht, weil ich das nicht bin. Wenn du mich nicht so akzeptieren kannst, wie ich bin, wonach suchst du dann? Was willst du von mir?“ S. 203/204 Kontrolle auf Schritt und Tritt

Besonders schön finde ich die folgenden Ausführungen von Horst Krohne: „Wenn du immer so denkst, wie du schon immer gedacht hast, entwickelst du das, was du schon immer in Gedanken entwickelt hast.“ Erfahrungsmangel und Unwissenheit führen zu Angst. Angst vor dem Morgen, der Prüfung, kein Geld zu haben, dem Lehrer nicht gerecht zu werden…. Doch bedenke, dass jeder Gedanke das Bestreben hat sich zu verwirklichen. (Horst Krohne, Oktober 2021 aus einem Vortrag entnommen) Wie wäre es mit den Gedanken ein besseres Schulsystem zu etablieren? Wo Kinder sich frei entfalten können?

„Diese Kinder zeigen den Eltern und im Grunde genommen der Gesellschaft auf, dass die Menschen vielmehr auf Leistung ausgerichtet sind, auf Strukturen. Ich muss funktionieren. Der Schulalltag, der Arbeitsalltag ist geregelt nach Strukturen. Es wird schlichtweg abgearbeitet was ansteht, aber die Individualität kommt zu kurz. Wenn gleichzeitig diese Individualität zu kurz kommt, wird das Kind nicht aufgebaut, nicht gelobt, kann den Selbstwert nicht entwickeln. Wenn das Kind also wenig Aufmerksamkeit, wenig Liebe bekommt, lernt es schon von frühauf von den Eltern ich bin nicht wichtig, Strukturen sind wichtig. Also fühlt sich das Kind nicht wertgeschätzt nicht angenommen. Es kann den Selbstwert nicht aufbauen. Das ist natürlich ein wesentlicher Aspekt. Gerade diese Kinder dürfen dann lernen, ich bin individuell, ich darf meinen ganz eigenen Weg gehen und egal was ich tue, ich bin wichtig. Individualität der Kinder zu fördern und zu unterstützen, ist für jedes Kind von großer Bedeutung und Wichtigkeit. Was die ADS und ADHS-Kinder also betrifft ist, dass die Menschen und die Gesellschaft und ja auch die Eltern dabei lernen können, nicht mehr den alten Strukturen zu folgen. Denn sie lernen ja auch, in der Schule kann mein Kind ja nicht mehr konzentriert mitarbeiten. Also müssen neue Strukturen geschaffen werden. Das betrifft die Lehrer, die Mitschüler, den gesamten Schulbereich. Es betrifft auch den Arbeitsplatz im späteren Leben. Es geht darum alte Strukturen insgesamt im Gesellschaftssystem aufzubrechen. Die Kinder wiederum lernen, ich muss mich nicht abgelehnt fühlen. Ich passe zwar nicht ganz hinein in diese hiesigen Strukturen, aber ich erschaffe mir meinen eigenen Platz. Ich entwickele neue Strukturen. Ihnen wird sehr helfen, viel hinauszugehen in die Natur oder sich auch mit den Tieren auseinanderzusetzen.“ (Aleph, April 2025)

 

Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS)

Wer mehr medizinisch ausgerichtet ist kann hier auch Informationen finden. Ich habe für Sie eine kleine Liste mit Links zusammengestellt.

ADHS Links zu nützlichen Informationen 
Umfangreiche Informationen eines wissenschaftlichen Instituts zum Thema ADHS: gesundheitsinformation.de
ESCA Life informiert auch über Begleiterkrankungen und Folgen: ESCAlife
ADHS Deutschland e.V. Selbsthilfe für Menschen mit ADHS, hier findet man Selbsthilfegruppen vor Ort und eine Online-Selbsthilfegruppe gibt es auch: ADHS Deutschland e.V.
Die AOK bietet ein Online-Coaching für Eltern an: AOK
Der ADHS Kompakt e.V. bietet viele Informationen auch für Erwachsene mit ADHS, an: ADHS Kompakt e.V.

 

 

 

 

 

 

 

Sollten Sie interessante Webseiten zum Thema haben, füge ich diese gerne nach Überprüfung ein. Senden Sie mir gerne die Seite per Mail zu.

Stand: 08.05.2025

 

Kind und Jugendliche: Informationen zu Autismus

Autismus ist eine neurologische Entwicklungsstörung, die sich auf die soziale Interaktion, die Kommunikation und das Verhalten auswirkt. Menschen mit Autismus haben Schwierigkeiten, mit anderen zu kommunizieren und sich in andere hineinzuversetzen. Sie wiederholen häufig bestimmte Verhaltensweisen und haben ein starkes Bedürfnis nach Routine und Ordnung. Sie benötigen oft viel Unterstützung, auch wenn einige von ihnen selbständig leben können. Die Störung der Gehirnentwicklung besteht von Geburt an. Es kann jedoch einige Jahre dauern, bis sie bemerkt wird – manche Menschen erhalten die Diagnose erst im Erwachsenenalter. Der Fachbegriff für Autismus lautet „Autismus-Spektrum-Störung (ASS)“. Häufig wird auch vom „Autismus-Spektrum“ oder einfach von „Autismus“ gesprochen (Quelle: gesundheitsinformation.de).

 

Wer hilft bei Autismus?

Bei Ihrem Kind wurde eine Autismus-Spektrum-Störung festgestellt? Dann fragen Sie sich wahrscheinlich: An wen kann ich mich wenden? Wer bietet Hilfe und Unterstützung an?

Ich habe für Sie eine kleine Liste zusammengestellt, wo Sie weitere Informationen oder Unterstützung erhalten können.

Integration für autistische Kinder und Jugendliche: Weitere Informationen
Autismus Deutschland e.V.: hier sind über die Deutschlandkarte Therapiezentren zu finden: https://www.autismus.de/was-ist-autismus/autismustherapie/therapiezentren.html 
Bunter Kreis in Bonn: https://www.bunterkreis.de
Praxis für Gesundes Lernen in Alfter: https://praxisgesundeslernen.de/
Sterntaler Bonn e.V.: http://www.sterntaler-bonn.de/joomla_01/index.php/gefoerdete-projekte
APK-ev.: www.apk-ev.de/ueber-die-apk/arbeitsgruppen/ag-seelische-gesundheit-und-teilhabe-von-kindern-und-jugendlichen
Autismus Bonn: https://www.atz-bonn.de/autismustherapie/autismus-therapie-bonn.htm
Leben mit Autismus: www.lebenmitautismus.de
Autismuslotsen gibt es auch: www.autismus-lotse.de/de/was-ist-autismus
Ende April fand die Evaluation des Projektes EVAS statt. EVAS hilft, Autismus sicher zu diagnostizieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das Projekt als förderungswürdig eingestuft. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier: https://innovationsfonds.g-ba.de/service/projekteinblicke/evas/ 

Was ist Autismus (eine Autismus-Spektrum-Störung)? Gute und ausführliche Informationen sind zu finden unter: gesundheitsinformation.de

Hier finden Sie eine Broschüre die Antworten auf viele Fragen gibt. Verschiedene Anlaufstellen werden vorgestellt: Broschüre

Hier gibt es viele Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, wie z.B. Freizeitangebote, aber auch das Leben in einer Wohngemeinschaft. Einfach mal stöbern unter:www.leben-gestalten.net
Kennen Sie auch eine gute Seite zum Thema Autismus, die Sie gerne mit anderen teilen möchten? Dann schicken Sie mir einfach eine eMail mit dem entsprechenden Link. Mein Beratungsschwerpunkt ist allerdings NRW mit der Gemeinde Alfter, den Städten Bonn und Bornheim. Deshalb sind hier auch keine Links z B. für Selbsthilfegruppen für Stuttgart, Köln, Erfurt usw. zu finden. Übergeordnete Informationen, die für alle von Interesse sein können, nehme ich nach Prüfung gerne auf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand: 27.1.2025

Kind und Jugendliche: Mein Kind hat einen Pflegegrad und wird 18. Was müssen Eltern beachten?

Informationen und Links

Link von der Verbraucherzentrale >>> Mein Kind wird 18

Link zum Bundesverband für körper und mehrfachbehinderte Menschen e. V. >>> 18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?

Betreuung: Das Betreuungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es betrifft erwachsene Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können. Das Betreuungsrecht gewährt den Betroffenen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge und erhält ihnen gleichzeitig ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung. Eine Betreuungsverfügung kann für manche Jugendliche und Erwachsene wichtig und richtig sein. Formulare finden Sie unter der Rubrik Vollmachten und Verfügungen sowie dazugehörige Formulare.

Kind und Jugendliche: Pflegebedürftige Kinder- und Jugendliche, eine besondere Herausforderung - Leistungen

Wenn Kinder und Jugendliche pflegebedürftig werden, stehen die Eltern und die ganze Familien vor besonderen Herausforderungen.

Die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen unterscheiden sich grundlegend von denen älterer Menschen. Eltern haben Anspruch auf eine Reihe von Leistungen, die sie bei der Pflege und Betreuung ihres Kindes unterstützen können.

gesund.bund de gibt einen wertvollen Überblick für Eltern, hier geht es zur >> Webseite von gesund.bund de

Pflegende Angehörige: Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Bereits 2015 hat der Gesetzgeber sich mit dem Thema: Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf auseinandergesetzt.

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und des Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) entstand und wurde permanent weiterentwickelt. Die Regelungen sind in einer Broschüre zusammengefasst, die aktuelle Broschüre können Sie hier >>> herunterladen.

Hier sehen sie die Regelungen in einem Überblick. Das Schaubild stammt aus der Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – Gesetzliche Regelungen seit 1. Januar 2015 vom März 2024

 

Pflegende Angehörige: Verwandschaftsgrade

Verwandte des Pflegebedürftigen

Zu den Verwandten des ersten Grades gehören:

  • Eltern
  • Kinder

Zum zweiten Grad gehören:

  • Großeltern
  • Enkelkinder und
  • Geschwister

Verschwägerte oder auch angeheiratete Verwandte oder eingetragene Lebenspartnerschaften bis zum zweiten Grad sind:

  • Stiefeltern, Stiefkinder,
  • Stiefenkelkinder (Enkelkinder des Ehegatten),
  • Schwiegereltern, Schwiegerkinder (Schwiegersohn/Schwiegertochter),
  • Schwiegerenkel (Ehegatten der Enkelkinder),
  • Großeltern der Ehegatten, Stiefgroßeltern,
  • Schwager/Schwägerin.

Dritter und vierter Grad sind:

  • Urgroßelternteil
  • Urenkel
  • Bruder/Schwester eines Elternteils (Onkel/Tante)
  • Neffe/Nichte
  • Ururgroßelternteil (4)
  • Ururenkel (4)
  • Cousin/Cousine (4)

Senioren: Informationen zu Demenz

Demenz ist ein Oberbegriff für krankhafte Veränderungen des Gehirns, die mit einem fortschreitenden Verlust bestimmter geistiger Funktionen wie Denken, Orientierung, Lernfähigkeit etc. einhergehen. Damit verbunden ist eine Abnahme der kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten. Je nach Form und Ursache der Demenz sind vor allem das Kurzzeitgedächtnis, das Denkvermögen, die Sprache und die Motorik betroffen. Bei einigen Formen der Demenz kann es auch zu Veränderungen der Persönlichkeit kommen. Die genauen Ursachen der Erkrankung sind nicht vollständig geklärt. Die häufigste Form der Demenz ist die Alzheimer-Krankheit.

Demenz belastet nicht nur die betroffene Person, auch die Angehörigen sind stark belastet. Hier finden Sie Informationen zur Entlastung von pflegenden Angehörigen.

 

Demenz Cafés

Café Rose im Haus Rosenta, Bonn: Hier gibt es weitere >>> Informationen 

Angehörigen Café – Demenz, Gesprächs- und Informationsangebot zu Leben mit Demenz, Uniklinik Köln: Weitere >>> Informationen

 

Wo finde ich eine Selbsthilfegruppe?

Alzheimer Gesellschaft: Hier findet man Selbsthilfegruppen in der Nähe, einfach Ort eingeben >>> Hilfe und Beratung in der Nähe

Senioren: Kommunikation mit Senioren: Tipps für eine gute Kommunikation

Angehörige und Partner sind die wichtigsten Kommunikationspartner für ältere Menschen. Senioren kapseln sich oft beim Miteinander ab. Dies tun sie um die persönlichen Verluste zu minimieren, Energie zu sparenund ihr psychisches Wohlbefinden zu schützen. Wenn Sie lernen, mit Menschen im fortgeschrittenen Alter in Kontakt zu treten, ohne den täglichen Ärger, die Ansprüche und unnötigen Streit, dann ist es möglich, mehr Wärme und Verständnis in ihr gemeinsames Leben zu bringen.

Oft sind Angehörie und Partner auch diejenigen, die eine Schwerhörigkeit bei jemandem bemerken. Sie könnten die betroffene Person schließlich überzeugen, sich ärztlich beraten zu lassen. Später könnten sie auch dabei unterstützen, Hörgeräte einzusetzen oder Nachsorgetermine wahrzunehmen.

 

Jeder ist wertvoll

Das Gefühl, nutzlos und wertlos zu sein, ist oft die Ursache für schlechte Laune und Aggressivität. Halten Sie Blickkontakt da dies eine effektive Form der nonverbalen Kommunikation ist. Es zeigt der älteren Person, dass Sie da sind und sich für sie interessieren. Auch die Anwendung von Gestik – unsere Körpersprache – ist sehr wichtig. Worte können verbinden oder trennen. Modischer Slang oder neue Wortschöpfungen verursachen bei Seniorn Schwierigkeiten und Irritationen, die sie frustrieren und verärgern können. Senioren leben manchmal ganz in ihrer eigenen Welt und verstehen den Trubel der heutigen Zeit einfach nicht.

Da ältere Menschen oft langsamer sprechen, müssen wir uns unter Umständen darauf einstellen, selbst lauter – aber nicht piepsig in hohen Tönen – und langsamer zu sprechen, da ältere Menschen uns sonst möglicherweise nicht verstehen. Bleiben Sie auch immer bei einem Gesprächsthema, um Verwirrung zu vermeiden. Kurze und knappe Sätze oder Fragen sind besser als lange Geschichten denen ggfs. nicht mehr gefolgt werden kann. Und ärgern Sie sich nicht, wenn Sie etwas mehrmals wiederholen müssen. Bleiben Sie ruhig und einfühlsam.

Auch Senioren hören gerne nette Worte. Wie wäre es damit: „Heute trägst du ein schickes Kleid.“ Oder „Papa, dein graues Haar ist einfach immer noch prächtig.“ „Danke, dass du uns beim Frühstückstischeindecken hilfst.“ Einfache, aber herzliche Komplimente, hört jeder gerne. Älterer Mensch hören diese genauso gerne wie wir. Hören Senioren diese regelmäßig, gleichen diese ihren emotionalen Zustand aus, und der Kontakt wird sofort angenehmer und positiver. Auch Grenzen setzen gehört dazu. „Weißt du, Mama, ich möchte heute Abend mit meinem Mann allein sein.“

 

Allgemein kann jeder etwas tun, damit schwerhörige oder gehörlose Personen sie besser verstehen.

Hilfreich ist:

  • Klar und deutlich sprechen. Es ist nicht nötig, zu schreien. Dabei möglichst versuchen, in etwas tieferer Tonlage zu sprechen, Worte klar zu artikulieren und nicht mit vollem Mund zu sprechen.
  • Signalisieren, dass häufiges Rückfragen kein Problem ist. Bei Wiederholungen das zuvor Gesagte etwas anders formulieren. Das kann dem Gegenüber das Verständnis zusätzlich erleichtern.
  • Darauf achten, dass wenig Hintergrundgeräusche das Gespräch stören: Zum Beispiel Fernseher oder Radio stumm- oder ausschalten ggf. Fenster schließen.
  • Dem Gesprächspartner das Gesicht zuwenden. Die Kommunikation unter vier Augen hilft, visuelle Ablenkungen zu vermeiden, und gibt jedem das Gefühl, verstanden und gebraucht zu werden.
  • Darauf achten, dass das eigene Gesicht beim Reden nicht verdeckt oder verschattet ist.
  • Nicht mit vollem Mund oder Kaugummi im Mund sprechen. Oder Nahrung zu sich nehmen und sprechen.
  • Das Mundbild sollte gut sichtbar sein, denn oft wird auch von den Lippen abgelesen.
  • Durch leichtes Antippen auf die Schulter oder eine Handbewegung kann man die Aufmerksamkeit gewinnen.
  • Körpersprache und Mimik sollten bewusst eingesetzt werden. Hörbehinderte Menschen können den Tonfall eines Sprechenden oder dessen Lautstärke nur eingeschränkt oder gar nicht wahrnehmen. Jede zusätzliche Information hilft beim Verstehen und der Einschätzung emotionaler Mitteilungen.
  • Komplimente nicht vergessen und auch als pflegende Angehörige achtsam mit sich umgehen!

Medikamente können zu Hörverlust, Gleichgewichtsstörungen und/oder Tinnitus führen, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt (Antibiotika, Entwässerungstabletten wie Schleifendiuretika, Bestandteile einer Chemotherapie).

 

Quellen:

Gesundheitsinformation: Tipps für schwerhörige oder gehörlose Erwachsene, www.gesundheitsinformation.de/tipps-fuer-schwerhoerige-oder-gehoerlose-erwachsene.html, abgerufen 25.6.24

Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.: Informationsblatt 21, November 2017, www.deutsche-alzheimer.de/fileadmin/Alz/pdf/factsheets/infoblatt21_gehoerlosigkeit_schwerhoerigkeit.pdf

Deutsches Rotes Kreuz: Arzneimittel können taub machen www.drk-oberhausen-rheinhausen.de/news/arzneimittelkanntaubmachen.html, abgerufen 25.6.2024

Urlaub für ältere Menschen

Sommer, Sonne, Berge, Meer

Einfach mal entspannen und Freude haben.

    Urlaub und Freizeitangebote   Urlaub und Freizeitangebote

Es gibt Reiseanbieter, die Urlaub für Menschen mit Behinderungen organisieren. Bei der Auswahl der Reiseanbieter sollte darauf geachtet werden, wer mitreisen kann, an wen sich das Reiseangebot also richtet.
 

An wen richtet sich das Reiseangebot?

  • Menschen im Rollstuhl
  • Menschen mit Behinderung und mit hohem Assistenzbedarf
  • Gäste mit Hilfs- und Pflegebedarf bis zur Pflegegrad 5
  • Blinde und sehbehinderte Gäste
  • Dementiell erkrankte Gäste

Es gibt sicher viele Anbieter, hier nur eine kleine Auswahl, bitte recherchieren Sie selbst, es soll nur eine kleine Anregung sein. Urlaub und Pflege ist ein Verein, der Reisen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige anbietet. Der Anbieter ist hier zu finden >>> Urlaub-und-Pflege.de. Auch Sorglos Urlaub bietet Reisen für pflegebedürftige Menschen an. Der Anbieter ist hier zu finden >>> Sorglos Urlaub. Erwachsene Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit oder ohne körperliche Beeinträchtigungen, jeden Alters, bietet Quertour Reisen an. Der Anbieter ist hier zu finden >>> quertour.de. Familienferienstätten gibt es so einige. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung hat einige aufgeführt. Hier finden Sie eine >>> Übersichtsliste. 

Suchen Sie gerne im Internet selbst nach Anbietern. Einfach „Urlaub für Menschen mit Behinderung“ eingeben.

 

Sie möchten für längere Zeit in Urlaub sein?

 

Achtung! Möchten Sie ins Ausland für einen längeren Zeitraum?

Dann ruhen ggf. Ihre Leistungsansprüche. Es kommt auf den Aufenthaltsort an: „Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr ist das Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 weiter zu gewähren.“ Weiter heißt es im § 34 SGB XI: „Der Anspruch auf Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 ruht nicht bei pflegebedürftigen Versicherten, die sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten.

 

Leistungen der Pflegeversicherung, wie sieht es damit aus?

Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag und Eingliederungshilfe nutzen

Bitte denken Sie daran, dass die Verhinderungspflege vor der Reise beantragt werden muss. Denken Sie auch an die Mitnahme von Hilfsmitteln. Bei der Pflegekasse bitte nachfragen, wie hoch das Budget für die Verhinderungspflege und für die Kurzzeitpflege noch ist, wenn in diesem Jahr schon Leistungen abgerechnet wurden. Ist noch etwas vom Entlastungsbetrag übrig, kann auch dieses Geld verwendet werden. Achten Sie auf einen seriösen Reiseanbieter und wie hoch insbesondere die Kosten für die Urlaubsassistenz sind. Wie ist das mit den Transferleistungen? Von Türe zu Türe? Ist die Urlaubsassistenz, falls notwendig, auch über Nacht erreichbar? Ist die Unterkunft barrierefrei?

Auch nicht vergessen, wird die Urlaubsassistenz für 8 Stunden am Tag benötig, dann wird das Pflegegeld gekürzt! Fährt der Angehörige als Pflegeperson mit und möchte mal eine Tour alleine unternehmen und hierfür wird die Urlaubsassistenz benötigt, dann wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Sie hierzu auch in der Rubrik >>> Verhinderungspflege nach.

Darüber hinaus gibt es mitunter die Möglichkeit, über die Stadt oder Gemeinde Eingliederungshilfe (§53 SGB XII) für Ferienmaßnahmen, die Menschen mit Behinderungen am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben mitwirken lassen, zu beantragen. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an Ihre Stadt bzw. Gemeinde. Der >>> Landschaftsverband Rheinland informiert darüber, worauf zu achten ist.

 

Stand: 9.4.25 ohne Gewähr

Gefallen Ihnen diese Informationen? Dann freue ich mich über eine Kaffeegeld-Spende. Die Kosten für die Webseite übernehme ich selbst, denn die Beratungsbesuche werden ausschließlich pauschal von der Pflegekasse vergütet. Kosten für diese Webseite werden dabei nicht berücksichtigt.

 

Wohnen: Barrierefrei zur Miete wohnen

Barrierefreie Wohnungen

Viele Menschen mit Behinderungen und auch Senioren benötigen eine barrierefreie Mietwohnung. Diese sind nicht so einfach zu finden.

In meiner Recherche bin ich auf zwei Anbieter gestoßen. Es gibt sicherlich noch einige mehr. Sollten Sie Anbieter kennen oder gefunden haben, dann gerne her mit der Webseite. Schicken Sie mir einfach >>> eine Mail. Damit können auch andere ggf. eine neue Wohnung finden.

 

Sahle- Wohnen oder auch bei Immobilienmaklern stöbern

Sahle Wohnen hat verschiedene Wohnkonzepte. Ein WBS-Schein ist teilweise Bedingung. Somit ist auch was für den kleinen Geldbeutel dabei.

Sahle-Wohnen Bonn ist >>> hier zu finden. Auch wenn es im Moment keine Mietangebote geben sollte, es wird in Bonn gebaut. Also einfach anrufen und nachfragen.

Aber auch Immobilienmakler zeigen ein Mietangebot zum barrierefreien Wohnen auf.

 

Wie möchte ich wohnen?

Entscheidend ist jedoch, wie Sie wohnen möchten. Möchten Sie ein Wohnen mit Serviceangeboten? Vielleicht in einer Wohngemeinschaft? Die gibt es nicht nur für Senioren, auch für Menschen mit einer Autismusspektrumstörung gibt es Wohngemeinschaften. Vielleicht ist das Mehrgenerationenhaus eine Option? Fragen Sie gerne im Rathaus ihrer Stadt oder Kommune einmal nach, auch hier kann man Ihnen sicherlich weiter helfen.

Wer sich nicht sicher ist, wie er wohnen möchte, findet ebenfalls viele Informationen beim >>> Rhein-Sieg-Kreis.

 

Stand: 9.12.2024

Wohnen: Professionelle Wohnberatung gesucht?

Wohnberatung können in den Beratungsbesuchen für Pflegebedürftige und deren Angehörige nicht erfolgen. Viel zu komplex ist diese Materie. Es gibt nämlich nicht nur Zuschüsse von der Pflegeversicherung, auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt günstige Kredite und auch Zuschüsse. Für behinderte Menschen gibt es auch noch weitere Zuschüsse und für die, die eine viel zu kleines Budget haben, kann es auch noch weitere Möglichkeiten geben. Genau hier setzt die professionelle Wohnberatung an.

 

Wohnberatung Rhein-Sieg-Kreis

Die Wohnberatung im Rhein-Sieg-Kreis ist eine tolle Sache. Wohnberatung und Wohnungsanpassung erfordert nicht nur Kenntnisse über Fördermittel und Zuschüsse, sondern auch fachliches Know-how.

Die AWO bietet u.a diese professionelle Beratung an.

Erstberatung vor Ort

  • Prüfung der individuellen Wohnsituation
  • Beratung zur Vermeidung von Unfallgefahren, zum Einsatz von Hilfsmitteln und zu barrierefreien Umbaumaßnahmen
  • Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zu Veränderungen

 

Maßnahmenbegleitung / Nachschau

  • Unterstützung beim Kontakt mit Handwerkern
  • Beratung zu Angeboten von Handwerkern
  • Gespräche mit Behörden, Vermietern, Ärzten und anderen komplementären Diensten
  • Beratung zu Organisation und zum Ablauf der Umbaudurchführung
  • Nachschau zu durchgeführten Baumaßnahmen (bei Bedarf)
  • Plausibilitätsprüfung der Rechnungen

 

Ergänzende Leistungen

  • Information/Antragsstellung zu Förderungsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei der Beantragung weiterer öffentlicher finanzieller Hilfen
  • Information zu sozialpflegerischen Angeboten

Hier finden Sie die >>> Kontaktdaten.

 

Wohnberatung Bonn

Für Bonn gibt es hier >>> Kontaktdaten.

 

Übergeordnete Suche auf der Webseite der Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung NRW

In der >>> Datenbank der Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung NRW kann man seine Postleitzahl eingeben und findet dann Wohnberatungsstellen in der Nähe.

 

Checkliste zur Selbstüberprüfung

Hier finden Sie eine >>> Checkliste, mit der Sie selbst überprüfen können, ob Ihre Wohnung optimal für Sie geeignet ist.

Termin

Termin für einen PflegeBeratungsbesuch oder zur Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades gewünscht? Schreiben Sie mir!

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Keine Werbung

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