Eine tolle Sache! Die Hospiz- und Palliativversorgung soll durch eine verbesserte Nerzwerkkoordination gefördert werden. In den vergangen Jahren wurden zahlreiche neue gesetzliche Regelungen im Gesundheitswesen für schwerstkranke und sterbende Menschen auf den Weg gebracht. Eine sektorenübergreifende – also stationäre und ambulante Versorgung – sollte durch mehrere Vorhaben auf den Weg gebracht werden. Unter anderem wurde die spezialisierte ambulant Palliativversorgung (SAPV) ins Leben gerufen. Ambulante und stationäre Hospize versorgten bereits schwerstkranke und sterbende Menschen vor der SAPV. Dennoch gab es nicht unbedingt eine Annäherung. In vielen Regelwerken werden die Begriffe „Kooperation“, „Netzwerk“, „Koordination“ und „Team“ verwendet. Eine einheitliche Definition gibt es hierzu allerdings nicht.

Nun hat das Bundesministerium für Gesundheit die Pflegereform auf den Weg gebracht, und der Bundesrat billigte am 25. Juni 2021 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

 

Netzwerkkoordinator:in Hospiz in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt

Damit in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt die vielfältigen Aktivitäten von regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken besser koordiniert wird, werden die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen der Bundesländer die Einrichtung einer Netzwerkkoordination fördern müssen, so der Wille des Gesetzgebers. Es kann jedoch auch ein(e) Netzwerkkoordinator:in mehrere regionale Hospize- und Palliativnetzwerke für verschiedene Teile eines Kreises oder der kreisfreien Stadt gefördert werden.

 

Welche Aufgaben wird die Netzwerkkoordination Hospiz übernehmen?

Zu den Aufgaben der Netzwerkkoordination gehören lt. GVWG übergreifende Koordinierungstätigkeiten:

  • „die Unterstützung der Kooperation der Mitglieder des regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes und die Abstimmung und Koordination ihrer Aktivitäten im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung,
  • die Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeiten und Versorgungsangebote der Mitglieder des regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes in enger Abstimmung mit weiteren informierenden Stellen auf Kommunal- und Landesebene,
  • die Initiierung, Koordinierung und Vermittlung von interdisziplinären Fort- und Weiterbildungsangeboten zur Hospiz- und Palliativversorgung sowie die Organisation und Durchführung von Schulungen zur Netzwerktätigkeit,
  • die Organisation regelmäßiger Treffen der Mitglieder des regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes zur stetigen bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Netzwerkstrukturen und zur gezielten Weiterentwicklung der Versorgungsangebote entsprechend dem regionalen Bedarf,
  • die Unterstützung von Kooperationen der Mitglieder des regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes mit anderen Beratungs- und Betreuungsangeboten wie Pflegestützpunkten, lokalen Demenznetzwerken, Einrichtungen der Altenhilfe sowie kommunalen Behörden und kirchlichen Einrichtungen,
  • die Ermöglichung eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches mit anderen koordinierenden Personen und Einrichtungen auf Kommunal- und Landesebene.“

Spezielle Förderrichtlinien müssen allerdings noch vom GKV-Spitzenverband bis zum 31. März 2022 erstellt werden. Es wird auch einen Nachweis zur Mittelverwendung geben der offenlegt, wer was finanziert hat.

Quelle: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG), Drucksache 511/21 vom 11.6.2021

 

In eigener Sache

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