Das Krankenhausentlassungs-management ist recht anspruchsvoll. Bereits seit 2017 gibt es den Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a SGB V. Der Rahmenvertrag Entlassmanagement hat nun bereits die 45. Änderungsvereinbarung. Diese kann hier >>> als Lesefassung nachgelesen werden.

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung setzen sich bereits dafür ein, dass Informationen über die Standards des Entlassmanagements durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (QbR) und damit in die strukturierten Qualitätsberichte aufgenommen werden.

Jetzt kommt noch die Qualitätssicherung hinzu. Das heißt für das Krankenhausentlassungsmanagement, dass demnächst Patient:innen befragt werden. Für das QS-Verfahren Entlassmanagement werden Einrichtungen zur Teilnahme am Standard-Pretest der Patientenbefragung gesucht. Somit soll nun auch die Qualität des Entlassmanagements aus der Sicht von Patienten:innen abgebildet werden. Alle Altersgruppen sollen mittels standardisierter Befragung befragt werden. Dabei werden die gesetzlich Versicherten Patient:innen, die einen  teil- oder vollstationären Aufenthalte hatten, betrachtet. Voraussetzung ist natürlich, dass diese entsprechend des Rahmenvertrag Entlassmanagement, diesem auch zugestimmt haben.

Wer am Standard-Pretest teilnehmen möchte, kann sich bis zum 4. Juni 2021 >>> anmelden.