Hätten Sie gewusst, dass sich ihre gesetzliche Pflegekasse an den Stromkosten für elektrisch betriebene Hilfsmittel beteiligen muss? Der Podcast: Stromkostenzuschuss für Hilfsmittel gibt wichtige Hinweise für Pflegebedürftige die ihre Reche nicht kennen. Und die Rechte der Pflegebedürftigen müssen oftmals pflegende Angehörige oder Zugehörige einfordern. Bereits 1997 hat sich das Bundessozialgericht dazu klar geäußert. 

Vom Grundsatz her ist es so, dass die Pflegekassen für verordnete Hilfsmittel auf kommt, die einer Behinderung entgegenwirken. Somit werden auch nicht für alle Hilfsmittel die Kosten übernommen. Man kann auch einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Ein Musterbrief für einen Antrag zum Zuschuss bei ihrer Pflegekasse können Sie hier herunterladen >>> Musterbrief.

 

Wichtig ist mir noch darauf hinzuweisen, dass der – Podcast: Stromkostenzuschuss für Hilfsmittel – keine Rechtsberatung darstellt. 

 

 

 

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