Gesundheits- und Pflegeinformationen

Ich werde 18 und nun?

Verlässliche Informationen im Internet finden

Gesundheits- und Pflegeinformationen

Sehr oft werde ich gefragt: „Wo bekomme ich Informationen her zum Thema Demenz?“ „Mein Sohn wird 18, was muss ich beachten?“ „Wo finde ich Informationen über mein Krankheitsbild die verlässlich sind? Man findet so viel im Internet!“

Um dem begegnen zu können, möchte ich diese Seite mit Informationen zu Gesundheits- und Pflegethemen erstellen. Diese Seite ist für die pflegenden Angehörigen, neuerdings auch Pflegepersonen genannt, für „mein“ Einzugsgebiet Alfter, Bonn und Bornheim. Sie befindet sich noch im Aufbau. Jeder der einen Beitrag leisten möchte, kann mir gerne Informationen zukommen lassen. Über ein kleine Kaffeegeldspende freue ich mich auch.

Demenz

Demenz ist ein Oberbegriff für krankhafte Veränderungen des Gehirns, die mit einem fortschreitenden Verlust bestimmter geistiger Funktionen wie Denken, Orientierung, Lernfähigkeit etc. einhergehen. Damit verbunden ist eine Abnahme der kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten. Je nach Form und Ursache der Demenz sind vor allem das Kurzzeitgedächtnis, das Denkvermögen, die Sprache und die Motorik betroffen. Bei einigen Formen der Demenz kann es auch zu Veränderungen der Persönlichkeit kommen. Die genauen Ursachen der Erkrankung sind nicht vollständig geklärt. Die häufigste Form der Demenz ist die Alzheimer-Krankheit.

Demenz belastet nicht nur die betroffene Person, auch die Angehörigen sind stark belastet. Hier finden Sie Informationen zur Entlastung von pflegenden Angehörigen.

 

Demenz Cafés

Café Rose im Haus Rosenta, Bonn: Hier gibt es weitere >>> Informationen 

Angehörigen Café – Demenz, Gesprächs- und Informationsangebot zu Leben mit Demenz, Uniklinik Köln: Weitere >>> Informationen

 

Wo finde ich eine Selbsthilfegruppe?

Alzheimer Gesellschaft: Hier findet man Selbsthilfegruppen in der Nähe, einfach Ort eingeben >>> Hilfe und Beratung in der Nähe

Hausnotruf

Ein Notrufsystem, mit dem im Notfall pflegende Angehörige, Freunde oder eine Notrufzentrale per Knopfdruck benachrichtigt werden können, verhindert oft Schlimmeres, z. B. ein langes unbemerktes Liegen nach einem Sturz.

 

Was kann ein Hausnotrufsystem?

Ein Hausnotrufsystem ist ein elektronisches Meldesystem. Über einen Notrufknopf können Seniorinnen und Senioren Kontakt mit der Notrufzentrale aufnehmen, die dann Hilfe alarmiert. Da es verschiedene Modelle gibt, ist ein Hausnotruf-Vergleich sinnvoll – nicht zuletzt, weil die Kosten für einen Hausnotruf sehr unterschiedlich sein können. Manche nutzen auch eine App in der Smartwatch.

 

Für wen ist das Hausnotrufsystem sinnvoll?

Ein Notrufsystem für Seniorinnen und Senioren aber auch für Menschen mit Einschränkungen dient das System der Sicherheit wie z.B bei:

  • Menschen mit Behinderungen und Bewegungseinschränkungen
  • Menschen, die ständig oder viel allein zu Hause sind und im Notfall schnell Hilfe rufen wollen
  • Menschen, denen aufgrund einer Krankheit schnell schwindelig oder übel wird
  • Menschen, die Angst haben, beim Duschen, Baden oder bei der täglichen Hausarbeit zu stürzen und hilflos zu sein
  • Menschen mit Krankheiten, die zu Bewusstlosigkeit, Schwächeanfällen oder eingeschränkter Wahrnehmung führen können (z.B. Diabetes, Parkinson, Schlaganfall)
  • Menschen, die nicht telefonieren können aufgrund ihrer Hör-oder Sprachbehinderung
  • Menschen, die den Notruf als Panik- oder Überfallmelder nutzen möchten.

Die Bedürfnisse und Vorstellungen im Zusammenhang mit Hausnotrufsystem sind somit sehr unterschiedlich. Deshalb bietet sich vor dem Kauf stets ein Hausnotruf-Vergleich an. Vom klassischen Notruf, der Sie in Notsituationen auf Knopfdruck mit einer Notrufzentrale verbindet, über mobile Notrufe, die per GPS geortet werden können, bis hin zu modernen Sensorik-Lösungen, die Notsituationen automatisch erkennen und Angehörige über eine App informieren, bietet der Markt zurzeit viele unterschiedliche Lösungen.

Produkte im Test hat verschiedene Produkte getestet. Hier geht´s zum >>> Test.

 

Kosten:

Die Kosten für den Hausnotruf sind je nach Anbieter und Region sehr unterschiedlich. Wird der Hausnotruf als Hilfsmittel bewilligt, dann werden monatliche Mietkosten von 25,50 Euro übernommen. Schauen Sie sich die Produkte und Pakete an, die Preise sind sehr unterschiedlich. Haben Sie sich für ein Produkt entschieden, können Sie mit dem Anbieter gemeinsam einen Antrag für ihre Pflegekasse stellen.

Personen, die im Rahmen der Pflegeversicherung als pflegebedürftig anerkannt sind, können ein Hausnotrufsystem als technisches Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen. Der Antrag wird vom MD geprüft. Nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes ist für die Bewilligung Voraussetzung, dass der Pflegebedürftige

  • allein lebend oder über weite Teile des Tages allein lebend ist und
  •  jederzeit aufgrund des Krankheits- bzw. Pflegezustandes (z.B. Gleichgewichts- und Bewusstseinsstörungen, Herzanfälle, Fallneigung) mit dem Eintritt einer Notsituation zu rechnen ist,
  • in der es dem Pflegebedürftigen nur mit Hilfe des Hausnotrufsystems möglich ist, einen Notruf abzusetzen.

        oder

  • mit einer Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, die jedoch aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen im Fall einer Notsituation nicht in der Lage ist, einen Hilferuf selbstständig abzusetzen.

Checklisten zum Vergleich finden Sie u.a. auf der Seite der >>> Verbraucherzentrale NRW.

 

 

Notruf-APP

Seien Sie kritisch bei App-Anbietern. Die Beauftragte des Landes NRW für Menschen mit Behinderungen und Patient.innen,weist darauf hin, dass so mancher Notruf nicht an die richtige Stelle kommt.Emails kommen nie an Leitstellen von der Feuerwehr oder der Polizei an. Auch SMS oder Faxe nicht, und wie soll die Feuerwehr auf ein FAX reagieren? Wenn Sie eine Notruf-APP möchten, dann wäre die nora-APP optimal. nora ist die offizielle Notruf-App der Bundesländer.

Hier gibt es nähere Informationen zur >>> nora-App. Etwas Geduld wird jedoch noch benötigt, bis nora wieder an den Start geht.

Stand: 23.4.2024

Mein Kind hat einen Pflegegrad und wird 18. Was muss ich als Eltern beachten?

Informationen und Links

Link von der Verbraucherzentrale >>> Mein Kind wird 18

Link zum Bundesverband für körper und mehrfachbehinderte Menschen e. V. >>> 18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?

Pflege und Teilhabe / Eingliederungshilfe

Der Träger der Eingliederungshilfe übernimmt auf der Grundlage des erteilten Leistungsbescheides der Pflegekasse im Verhältnis zum Leistungsberechtigten die Leistungen der Pflegeversicherung, für die dies im Teilhabeplan-/Gesamtplanverfahren für den festgelegten Zeitraum vereinbart wurde. Mit dem tatsächlichen Beginn der Leistungsübernahme durch den Träger der Eingliederungshilfe entfällt die Leistungspflicht der zuständigen Pflegekasse für diese Leistung. Der Anspruch des Versicherten gegen seine Pflegekasse gilt insoweit als erfüllt.

Zu Beginn der Leistungsübernahme durch den Träger der Eingliederungshilfe unterrichtet die Pflegekasse den Träger der Eingliederungshilfe über den vom Pflegebedürftigen noch nicht in Anspruch genommenen Entlastungsbetrag nach § 45b Abs. 2 Satz 3 SGB XI, über nicht abgerufene Leistungsbeträge nach § 144 Abs. 3 SGB XI sowie über die Höhe der Ansprüche auf häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI und auf Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI.

Im Rahmen des Teilhabeplan- oder Gesamtplanverfahrens wird mit der leistungsberechtigten Person auch eine Verständigung über die zeitliche Dauer herbeigeführt, die der Vereinbarung der Leistungsträger und der Entscheidung über die Leistungsübernahme durch den Träger der Eingliederungshilfe zugrunde liegt. Für diese Dauer ist die leistungsberechtigte Person an die Vereinbarung gebunden, es sei denn, dass sich die Verhältnisse (z.B. Bedarfe, Lebensumstände, Wünsche der leistungsberechtigten Person hinsichtlich der Leistungserbringung), die für die Festsetzung der Vereinbarung maßgeblich waren, nach Abschluss der Vereinbarung wesentlich geändert haben.

Quelle: >>> Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe gemäß § 13 Absatz 4 Satz 5 SGB XI, zu den Modalitäten der Übernahme und der Durchführung der Leistungen der Pflegeversicherung durch einen Träger der Eingliederungshilfe sowie der Erstattung der Kosten für diese Leistungen (§ 13 Abs. 4 Satz 1 SGB XI) und zu der Beteiligung des für die Hilfe zur Pflege zuständigen Trägers vom 10.04.20183

 

In Nordrhein-Westfalen ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) für die Eingliederungshilfe zuständig. Der LVR übernimmt die Leistungen gegenüber dem Versicherten und holt sich das Geld von der Pflegeversicherung von diesem zurück.

Wer z.B. von Niedersachsen nach NRW umzieht, sollte auf jeden Fall den LVR mit einbeziehen, damit die Pflege, z.B. durch Behindertenassistenten, weiter bezahlt wird und auch der Teilhabeplan übermittelt werden kann. Ich würde Ihnen auf jeden Fall empfehlen, die unabhängige Teilhabeberatung in Anspruch zu nehmen. Dort wird Ihnen dabei geholfen, gegebenenfalls Leistungen zu beantragen und Sie werden beraten, wie Sie Ihre Ansprüche so nutzen können, wie es zu Ihrer individuellen Lebenssituation passt.

Eine gute Übersicht zur Pflege- / Eingliederungshilfe finden Sie hier bei >>> betanet.de

Ebenfalls Informationen zur unabhängigen Teilhabeberatung finden Sie auch bei >>> betanet.de

Hier finden Sie die Beratungsstellen zur >>> Teilhabeberatung

Hilfreich ist auch die App der EUTB® zur Teilhabeberatung. Die App steht kostenlos zur Verfügung. Über diese App können Beratungsstellen gesucht und Termine vereinbart werden. Auch Informationen zur Unterstützung und Meinungen zur Fachstelle Teilhabeberatung und den Beratungsangeboten kann über die App abgegeben werden. Sie können die App Teilhabeberatung im App Store (für iOS) oder im Google Play Store (Android) herunterladen. Inhalte stehen ebenfalls in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stehen.

Quelle: teilhabeberatung.de, abgerufen am 4.4.2024

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Bereits 2015 hat der Gesetzgeber sich mit dem Thema: Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf auseinandergesetzt.

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und des Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) entstand und wurde permanent weiterentwickelt. Die Regelungen sind in einer Broschüre zusammengefasst, die aktuelle Broschüre können Sie hier >>> herunterladen.

Hier sehen sie die Regelungen in einem Überblick. Das Schaubild stammt aus der Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – Gesetzliche Regelungen seit 1. Januar 2015 vom März 2024

 

Verlässliche Gesundheitsinformationen im Internet finden

Verlässliche Gesundheitsinformationen im Internet finden, das ist nicht so ganz einfach. Sollen die Informationen doch valide sein.

Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Krankheitsbildern vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit mit Sitz in Köln. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde im Zuge der Gesundheitsreform des Jahres 2004 gegründet. Das Institut ist eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung der privaten und gemeinnützigen Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Die Stiftung verfolgt das Ziel, evidenzbasierte Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu unterstützen.

Die Gesundheitsinformationen sind nach Themengebieten geordnet, manchmal gibt es sogar ein Quiz oder auch Filme. Die Themengebiete werden ständig erweitert. Viel Spaß beim Surfen. Hier geht´s zum Institut, zu den >>> Gesundheitsinformationen

 

Termin

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