Digitalisierung: direkter Nutzen für den Patienten

Herr Gröhe, ehemaliger Bundesgesundheitsminister, hatte bereits 2017 auf der DRG-Konferenz zur Digitalisierung gesagt: “ Die Digitalisierung muss vom Patienten aus gedacht werden.“ Da hat er völlig recht. Es entsteht jedoch manchmal der Eindruck, dass der Patient nicht über seine Daten bestimmen darf. So hat der ehemalige Patientenbeauftragter der Bundesregierung, Herr Laumann, zurecht in seinem Positionspapier darauf hingewiesen, dass die Patienten über ihre Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte bestimmen sollen. Auch ist ihnen ein einfacher Zugang zu ihren Gesundheitsdaten zu gewähren.

 

Die Daten gehören dem Patienten

Ich bin aber der Meinung, dass die Daten dem Patienten gehören. Er muss zu jederzeit Zugang zu seinen Gesundheitsdaten haben. Das geplante Patientenfach soll bisher nur eine geringe Speicherkapazität aufweisen. Die Daten, wie z.B. der Medikationsplan sowie andere medizinischen Befunde, werden nicht automatisch synchronisiert. Also zum Heilberufeausweisinhaber gehen und die Daten synchronisieren lassen? Es wird so viel über das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Bürgers gesprochen, doch hier scheint es übergangen zu werden.

Auch im Rahmen des Entlassungsmanagements wäre es überaus sinnvoll, wenn die Gesundheitsdaten gebündelt in der Patientenakte allen zur Verfügung stünden, die mit der Behandlung und Weiterversorgung zu tun haben.

Es hat sich mittlerweile doch so einiges getan. 

 

Datenbankenkonzept zur besseren Patientenberatung und Therapie

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Medizininformatik mit über 150 Millionen Euro. Mit dieser Initiative werden die Weichen für eine wirkungsvolle Digitalisierung der Medizin gestellt. Die riesige Datenflut über bildgebende Verfahren oder Erbgut-Analysen, sollen dann in einer nationalen Infrastruktur verknüpft werden.  Damit steht den Wissenschaftlern und behandelnden Ärzten neues Wissen für eine bessere Gesundheitsforschung und Versorgung zur Verfügung.

Zugriff für Ärzte

Jeder tätige Arzt im Gesundheitsbereich wird auf Knopfdruck Erfahrungswerte und Forschungsergebnisse abrufen können, so ist die Vision der Bundesforschungsministerin. Die Idee ist gut, ob sich das jedoch auch verwirklichen lässt? Wird jeder Arzt, egal ob Krankenhaus, niedergelassener Arzt als Haus- oder Facharzt darauf zurückgreifen? Und wie sieht es mit den Versicherten, den Kostenträgern, den Patienten aus? Können auch diese auf die Datenbank zugreifen? Wir dürfen gespannt sein, denn die Konsortien sollen den Mehrwert dieser Digitalisierung von vernetzter Medizin darstellen.

Wie ist der Plan?

Ab Januar 2018 werden Konsortien Datenintegrationszentren aufbauen. Über diese können sie sich vernetzen und Daten austauschen. Datenschutz und Datensicherheit haben dabei höchste Priorität, die neue Datenschutzgrundverordnung muss berücksichtigt werden. Diese ist nicht so ohne!

Von den 33 Universitätskliniken in Deutschland haben 28 und viele weitere Partner als Konsortien gemeinsam den Aufbau einer nationalen, vernetzten Infrastruktur für die Nutzung digitaler Gesundheitsdaten geplant.

Weitere Information zu den geförderten Konsortien findet man >>> hier

 

Digitale Gesundheitsnetzwerke entstehen

So stellt Beispielsweise die AOK mit dem Digitalen Gesundheitsnetzwerk ihren Versicherten ab 2020 eine bundesweite Plattform zum sicheren Abruf und Austausch ihrer Gesundheitsdaten zur Verfügung. Niedergelassene Ärzte und Kliniken sollen eingebunden werden. Die Vernetzung wird zwischen den Akteuren bereits in zwei regionalen Piloten in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern (2019) erprobt. So sollen die Versicherten über das Digitale Gesundheitsnetzwerk nicht nur Zugriff auf die von der gematik zertifizierte elektronische Patientenakte haben, auch für chronisch kranke Mitglieder, die viele Arztkontakte haben, sollen Daten im Netzwerk zur Verfügung stehen. Mit dem Einverständnis der chronisch kranken AOK-Versicherten sollen individuell passende Versorgungsangebote zugänglich gemacht werden.

Jetzt erhält man nicht mehr nur Werbung auf dem Rechnern von Internetanbietern, auch die Krankenkasse stellt ihren Versicherten passende Versorgungsangebote, was das auch immer heißen mag, demnächst zur Verfügung. So hoffe ich mal, dass wir nicht noch mehr gegängelt werden, was alles getan, unterlassen, angewendet… werden soll.

Stand: 2.7.2019

 

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