Um die Patientensicherheit in der Versorgung zu erhöhen, sollte ein Implantateregister Deutschland (IRD) eingeführt werden. Bereits im letzten Jahr hatte der Deutsche Bundestag dies beschlossen. Ein Implantateregister ist eine gute Sache. Dier Hersteller von Implantaten sollen zur Teilnahme verpflichtet werden. Auch die Gesundheitseinrichtungen sollen alle Implantationen und die hierfür verwendeten Produkte erfassen. Dadurch wird es Behörden ermöglicht bei Bedarf Untersuchungen einzuleiten, z. B. Rückrufaktionen. Da es bereits Implantateregister gibt, sollen diese Daten in das IRD überführt werden. Somit gäbe es dann eine umfassende Datenbank. 

 

Aber wann kommt das Implantateregister überhaupt?

Vorgesehen war, dass Implantattypen definiert und die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Register- und einer Geschäftsstelle für das Implantateregister geschaffen werden. Auch eine unabhängige Vertrauensstelle sollte schon längst geschaffen sein. Das Implantateregister Gesetz (IRegG) ist in Teilen zum 1. Januar 2020 bereits in Kraft getreten.

Eine Behörde oder Einrichtung für die Wahrnehmung der Aufgaben der Registerstelle, muss immer noch gefunden werden. Somit kann auch nicht vollständig gestartet werden. Die Covid-Pandemie hält offensichtlich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) derart in Atem, dass sich damit nicht vertieft auseinandergesetzt werden konnte.

So ist die Antwort der Bundesregierung auf die kleinen Anfrage der FDP vom 26.3.2021, dass nun folgender Ablauf vorgesehen:

  • bis Juni 2021: Aufnahme des Testbetriebs für Brustimplantate (keine Echtdaten).
  • September 2021: Beginn des Probebetriebs mit Echtdaten für Brustimplantate mit einigen wenigen Gesundheitseinrichtungen und sukzessiver Anschluss aller betroffenen Gesundheitseinrichtungen.
  • 2022: Aufnahme des Testbetriebs für Endoprothesen des Hüft- und Kniegelenks (keine Echtdaten).
  • Januar 2023: Aufnahme des Regelbetriebs (Meldeverpflichtung) für Brustimplantate.
  • Quartal 2023: Beginn des Probebetriebs mit Echtdaten für Endoprothesen des Hüft- und Kniegelenks und sukzessiver Anschluss aller betroffenen Gesundheitseinrichtungen.
  • Januar 2024: Aufnahme des Regelbetriebs (Meldeverpflichtung) für Endoprothesen des Hüft- und Kniegelenks.

Weitere Implantattypen sollen dann folgen, z. B. Aortenklappen.

Es dauert also noch!