Kaum zu glauben, aber wahr! 9 % mehr Fälle von Kindeswohlgefährdung – Jugendämter melden 2020 Höchststand.

Sicherlich mögen mehr Fälle von Kindeswohlgefährdungen beim Jugendamt gemeldet worden sein; erschreckend ist jedoch die Zunahme der Gefährdung von Kindern. Die Dunkelziffer ist sicherlich noch höher. Davon gehen auch Statistiker des Statistischen Bundesamtes aus. Kinder müssen zum Teil in Obhut genommen werden, weil Eltern oder auch Elternteile überfordert sind. In jedem fünften Fall von Kindeswohlgefährdung (20 %) lagen mehrere Gefährdungsarten gleichzeitig vor.

Auch die Familiengericht mussten angerufen werden. Das Familiengericht wird vom Jugendamt immer dann eingeschaltet, wenn der Schutz des Kindes nicht wieder hergestellt werden kann.

 

Kindeswohlgefährdung, Ergebnisse aus 2019

Was gehört eigentlich zur Kindeswohlgefährdung?

Grundsätzlich gibt es vier Arten:

  • die Vernachlässigung
  • die psychische Misshandlung
  • die körperliche Misshandlung
  • die sexuelle Gewalt.

In 2019 gab es insgesamt 55 500 gemeldete Fälle. Das Familiengericht wurde bei einer Gefährdungsart in 18 % der Fälle angerufen. Bei zwei Gefährdungsarten traf dies auf 28 %, bei drei Arten auf 38 % und bei allen vier Gefährdungsarten auf 54 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu. Damit lag dieser Anteil dreimal so hoch wie bei den Fällen mit einer Gefährdungsart. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Man kann sagen, in jedem 5. Fall wurden mehrere Arten von Gewalt oder Vernachlässigung festgestellt. Die häufigste Kombination der Kindeswohlgefährdung ist die Vernachlässigung und die psychische Misshandlung.

 

Pflegeberatung

Wichtig ist, dass die Pflegeberatung die Kinder bei den 37.3 Gesprächen im Blick hat. Sie sollte auch wissen, wo es Hilfen für die Eltern, dem Elternteil und auch Hilfen für die Kinder gibt. Eine neutrale und respektvolle Gesprächsführung ist wichtig und keine Deutung bzw. Kommentierung von Aussagen. Denn es kann auch so einiges falsch interpretiert werden.

Mir ist es wichtig aufzuzeigen, welche Möglichkeiten es für die Pflegeberatung gibt. An wen man sich selber wenden kann und woher man Informationsmaterial beziehen kann.

 

Das sind die Themen:

  • Definition Kindesmissbrauch
  • Kindeswohlgefährdung, ein Thema in unserer Gesellschaft, für die Pflegeberatung?
  • An wen kann man sich wenden?

 

Zielgruppe:

Das Webinar wurde im September 2021 in Kooperation mit dem Verein TAG DER PFLEGEBERATUNG e.V. angeboten. Es richtet sich grundsätzlich an Pflegeberater und Pflegeberaterinnen und Pflegelotsen in Betrieben. Es ist auch für Selbsthilfegruppen geeignet.

 

Dauer des Webinar

Die Uhrzeit für das Webinar wird gemeinsam festgelegt. Das Webinar dauert insgesamt 45 Minuten und erfolgt mittels Zoom.

 

Kosten

Die Kosten sind von der Betriebsgröße abhängig. Fordern Sie noch heute ein Angebot an.

 

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