Konnektoren für Krankenhäuser

Endlich geht es voran, die Konnektoren kommen für Krankenhäuser.

Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatten  sich bereits auf eine Finanzierungsvereinbarung für die Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen der Einführung und des Betriebs der Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) gemäß E-Health-Gesetz ab Oktober 2018 geeinigt. Die Konnektoren fehlten jedoch.

Die Konnektoren müssen lt.  E-Health Gesetz sich an die Telematikinfrastruktur anbinden lassen. Hinzu kommt, dass die Software von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) auf Konformität geprüft und für die Konnektorüberwachung als geeignet bestätigt werden muss, das ist auch gut so. Denn damit wird ein Wildwuchs verhindert. Derzeit bieten zwei Firmen Konnektoren hierfür an. Das ist die  IT-Dienstleister Concat AG und die akquinet AG.

Die Konnektoren werden in einem Rechenzentrum aufgestellt. Das Krankenhaus lässt sich die Infrastruktur als Servicepaket von dem Rechenzentrumsbetreiber akquinet liefern. Fällt ein Konnektor oder ein Kartenlesegerät aus, so kann die Technik mit wenig Aufwand lt. Anbieter, ausgetauscht werden.

Die Datensicherheit und Verfügbarkeit sollen laut Anbieter deutlich höher sein als beim Aufstellen der Konnektoren innerhalb des Krankenhauses. Wichtig für das Entlassungsmanagement: die System­landschaft soll sich bei Bedarf flexibel erweitern lassen, wie beispielsweise die Übermittlung elektronischer Arztbriefe.

Quelle: Ärzteblatt

Stand: 23.10.2018

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