Ab Januar 2024 gibt es mehr Geld für Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen, das sieht das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) vor.
In namentlicher Abstimmung wurde der Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drucksache 20/6544) zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege mit 377 Stimmen gegen 275 Stimmen bei zwei Enthaltungen und 82 nicht abgegebenen Stimmen von insgesamt 736 Mitgliedern in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung, am 26. Mai angenommen.
Mehr Geld für Bewohner bedeutet, dass die Zuschläge der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach der Verweildauer gestaffelt werden. Je länger die Verweildauer, also der Aufenthalt in der stationären Pflegeeinrichtung ist, desto höher ist der Zuschlag. Das gab es bereits 2023 schon, doch nun gibt es einen höhren Zuschlag auf den Eigenanteil.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuschläge abgebildet.
Übersicht der Leistungszuschlag für Pflegebedürftige
Aufenthalt in einem Pflegeheim |
Zuschlag des Eigenanteils der Pflegekosten in Prozent
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2023 | 2024 | |
Bis zu 12 Monaten | 5 | 15 |
Mehr als 12 Monaten | 25 | 30 |
Mehr als 24 Monaten | 45 | 50 |
Mehr als 36 Monaten | 70 | 75 |
Quelle: Pflegeunterstützungs- und Entlastugsdgesetz vom 26.5.23
Stand: 31.5.23