Die Pflegereform sollte so einiges auf den Weg bringen um Zu- und Angehörige besser zu entlasten. Änderungen gibt es beispielsweise beim Pflegegrad 1. Neues zum Pflegegrad 1, damit beschäftigt sich dieser kurze Beitrag.

Wird jemand pflegebedürftig, dann hat dies in aller Regel zur Folge, dass die pflegebedürftige Person Einschränkungen in der freien Gestaltung ihres Lebens hinnehmen muss. Deshalb sind die Leistungen der Pflegeversicherung so zu gestalten und einzusetzen, dass diese mit dazu beitragen, dass die Möglichkeiten zu einer selbst bestimmten Lebensführung  möglich ist.

 

Neues zum Pflegegrad 1:

So gewährt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1 folgende Leistungen, und dies abweichend von § 28 Absatz 1 und 1a:

  • ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen gemäß den §§ 39a und 40a
  • Leistungsanspruch beim Einsatz von eben diesen digitalen Pflegeanwendungen, den DiPA.

Diese Änderungen wurden durch das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes – DVPMG (BGBl I 2021, 1309) ermöglicht.

Diese DiPA werden definiert als Anwendungen, die wesentlich auf digitalen Technologien beruhen und von den Pflegebedürftigen oder in der Interaktion von Pflegebedürftigen, Angehörigen und zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen genutzt werden. Das Ziel ist Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu mindern und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken, soweit die Anwendung nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten ist (§ 40a SGB XI).

Es gibt einen Anspruch auf im Einzelfall erforderliche ergänzende Unterstützungsleistungen (§39a SBG XI) durch zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen. Diese Ansprüche sind allerdings auf maximal 50 Euro monatlich begrenzt (§ 40b SGB XI)

 

DiPA derzeit nur im SGB zu finden

Auch wenn es Neues zum Pflegegrad 1 gibt, so hört sich das zwar gut an, aber die digitalen Pflegeanwendungen gibt es derzeit noch nicht (Stand: 5.7.2021). Wir dürfen also gespannt sein, wann diese DiPA kommen werden.

 

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