Verbrauchs-Pflegehilfsmittel werden für Pflegebedürftige eingesetzt, die in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden. Pflegebedürftige haben in der Regel ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Nicht nur in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, ist auf hygienische Bedingungen zu achten, auch die häusliche Pflege muss unter hygienischen Bedingungen erfolgen. Um dies zu ermöglichen, zahlen die Pflegekassen den Pflegebedürftigen monatlich bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

 

Was sind Verbrauchs-Pflegehilfsmittel und wofür werden sie eingesetzt?

Verbrauchs-Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz, FFP2-Masken, Schutzschürzen oder Einmalhandschuhe. Besonders wichtig hierbei, diese Pflegehilfsmittel schützen Pflegepersonen, wie die Angehörigen, Freunde oder Lebenspartner und auch die oft immungeschwächten pflegebedürftigen Menschen.

Neu hinzugekommen sind nun die Desinfektionstücher. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat dazu neue Verträge mit Anbietern geschlossen. Die Verträge treten am 1. Februar 2024 in Kraft. Wundern Sie sich also nicht, wenn jetzt ihr Anbieter (Apotheke, Sanitätshaus) ihnen auch Desinfektionstücher und FFP2 Masken anbietet. 

Nicht immer ist die Verwendung von Desinfektionsmitteln sinnvoll. In so manchen Haushalten türmen sich die Händedesinfektionsmittel und Masken, die von den Anbietern im monatlichen Paketen zu 40 Euro versendet werden. Überlegen Sie bitte genau, ob sie wirklich die Verbrauchs-Pflegehilfsmittel benötigen.
 

 

Wann kann der Einsatz von Desinfektionsmitteln zuhause sinnvoll sein?

In Einzelfällen kann jedoch der Einsatz von Desinfektionsmitteln, die im medizinischen Bereich verwendet werden, auch im privaten Haushalt sinnvoll sein.

  • Wenn ein Familienmitglied oder Haushaltsangehöriger an einer hochansteckenden Infektion leidet. Desinfektionsmittel helfen, die Infektionskette zu unterbrechen.
  • Wenn das Ansteckungsrisiko bei Kontaktpersonen von Erkrankten besonders hoch ist, weil sie zum Beispiel durch eine Krankheit, Immunschwäche oder Chemotherapie in ihrer Abwehr geschwächt sind.

 

Worauf ist bei der Verwendung von Desinfektionsmitteln zu achten?

  • Da auch Desinfektionsmittel nur eine begrenzte Haltbarkeit haben, sollte auf das Haltbarkeitsdatum geachtet werden.
  • Wenn Flächendesinfektionsmittel eingesetzt werden, ist es meist besser, Einwegtücher zu verwenden. Diese bekommen Sie nun auch im 40 Euro-Paket. Putzlappen müssen häufig gewechselt werden und bei mindestens 60 °C gewaschen werden. Für die einzelnen Bereiche (Toilette, Küche) sollten unbedingt verschiedene Wischlappen verwendet werden, um eine evtl. Weiterverbreitung der Erreger über die Flächen zu vermeiden.
  • Hinweis: Wichtige Stellen für eine Flächendesinfektion bei Magen-Darm-Infektionen sind insbesondere diejenigen Stellen, die nach dem Gang zur Toilette von mehreren Menschen angefasst werden wie z. B. Spültasten von Toiletten, Wasserhähne, Türklinken, ggf. Lichtschalter.

 

Das Wichtigste zu Pflegehilfsmitteln in Kürze:

  • Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung bezahlt. Voraussetzung dafür ist ein Pflegegrad.
  • Die Pflegekasse kann Pflegehilfsmittel auch leihweise zur Verfügung stellen, z. B. ein Pflegebett.
  • Volljährige Versicherte müssen für Pflegehilfsmittel Zuzahlungen leisten.  Zu den Pflegehilfsmitteln müssen 10 Prozent zugezahlt werden, höchstens jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist jedoch möglich.
  • Für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse maximal 40 Euro im Monat. Ein formloser Antrag ist bei festgestellter Pflegebedürftigkeit ausreichend. Viele Pflegekassen bieten dazu auch vorbereitete Formulare an. Eine Zuzahlung ist hierfür nicht vorgesehen.

Quelle:

Infektionsschutze.de: Desinfektionsmittel einsetzen

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