In Deutschland gibt es rund 5 Mio. Menschen, die sich um pflegebedürftige Erwachsene oder Kinder nicht erwerbsmäßig in ihrer eigenen Häuslichkeit kümmern. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird doch arg strapaziert, denn ziemlich oft wird die Versorgung und Betreuung der pflege- und unterstützungsbedürftigen Menschen ohne professionelle Betreuungs- oder Pflegedienste erbracht. Und das zeigt der AOK-Pflegereport 2020 auf: ein Viertel der pflegenden Angehörigen fühlen sich stark belastet. Denn die Übernahme der Koordination, Organisation und pflegerische Unterstützung und „nebenbei“ noch der Vollzeit-Job, das ist ein Mammutaufgabe für Zu- und Angehörige.

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege, Versorgung und Beruf muss besser aufeinander abgestimmt werden. Deshalb ist ein Ausbau kommunaler Unterstützungsangebote dringend erforderlich. Viele Einrichtungen, die zur Entlastung zur Verfügung standen, durften ihre Dienste lange Zeit nicht anbieten. Stress pur in der Häuslichkeit! 

 

Finanzielle Absicherung

Es sollte die Aufgabe des Gesetzgeber sein, dass für die Menschen, die die Versorgung und Pflege anderer übernehmen, diese auch finanziell besser abgesichert werden. Meist sind es ja die Frauen, die ihren Job aufgeben, oder ihre Arbeitszeit vermindern. Das hat jedoch wiederum Auswirkungen auf die spätere Rente.

Auch das Modell, dass es ein zinsloses Darlehen gibt, wurde bisher wenig genutzt. Denn das Darlehen geht am Bedarf der meisten Zu- und Angehörigen, die einen Teil der pflegerischen Versorgung der pflegebedürftigen Menschen unterstützen, koordinieren oder auch organisieren, vorbei. Seit 2018 wurden gerade einmal 533 Darlehensanträge bewilligt (vgl. BT-Drs. 19/27332).

 

Die Grünen fordern noch mehr

Die Politik, und hier Bündnis 90/Die Grünen, haben sich so einiges auf die Fahnen geschrieben. So fordern diese u.a., dass sich das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr „Zeit-Souveränität“ für pflegende Angehörige weiterentwickeln soll. Einige Inhalte sind nachfolgend aus dem Antrag der Grünen zu „Bessere Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus“:

  • Dem pflegebedürftigen Menschen, der mindestens Pflegegrad 2 aufweist, wird eine PflegeZeit Plus für eine Dauer von maximal 36 Monaten eingeführt, die eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung enthält
  • kann flexibel von mehreren pflegenden Angehörigen oder auch Freunden:innen in Anspruch genommen werden
  • kann für maximal drei Monate für einen vollständigen Berufsausstieg genutzt werden.
  • die Lohnersatzleistung soll i. d. R. 67 % des entgangenen Nettoeinkommens betragen
  • das Pflegeunterstützungsgeld: kann anteilig oder auch tageweise genommen werden
  • eine qualitätsgesicherte Leistungserbringung für die Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege und auch Notbetreuungsangebote
  • der Entlastungsbetrag soll auf 250 Euro (derzeit 125 Euro) erhöht und seine Bindung an zugelassene Leistungserbringer (§ 45b SGB XI) aufgehoben werden.

Der vollständige Antrag des Bündnis90/die Grünen, ist hier >>> zu finden.

 

Wer zahlt das?

Nun ja, Forderungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stellen, das ist Aufgabe der Politik. Wer allerdings detaillierte Auskünfte über die damit verbundenen Kosten sucht, und wie eine detaillierte Finanzierung aussehen soll, der sucht im Antrag des Bündnis90/die Grünen vergebens. Die Pflegekassen werden die ganzen Forderungen nicht ohne Beitragssatzerhöhung stemmen können. Welche Kosten kommen auf die Arbeitgeber:innen und die Steuerzahler:innen zu? Die Demographie zeigt es, die Versorgung und Pflege von bedürftigen Menschen wird zunehmen. Aus meiner Sicht sollten nicht nur Forderungen gestellt werden, sondern auch detaillierte Kosten und damit verbundene Finanzierungsvorschläge von Politikern unterbreitet werden. Denn bald sind Wahlen!

 

 

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