Um das Wohnumfeld im eigenen Zuhause zu verbessern, hat der Gesetzgeber einiges festgelegt. Sein fester Wille ist es, dass der häuslichen Versorgung der Vorrang vor der stationären Pflege gegeben wird. Und wer möchte nicht so selbständig wie möglich sein, sich selbst versorgen können. Sinn im Leben finden?

Beachte, maßgebend für die Auslegung, wann ein Produkt ein Pflegehilfsmittel ist und wann es eine „Maßnahme zur Verbesserung des persönlichen Wohnumfeldes“ ist, ist u.a. am Zweck der Maßnahme zu erkennen. Bedenke, dass das  Wohnumfeld nicht an der eigenen Wohnungstüre aufhört. Auch der Weg von der Wohnungstür zur Haustür gehört dazu. Der Garten jedoch nicht. Allerdings ist die Möglichkeit der barrierefreien Bewegung bei pflegebedürftigen Kindern bis ins Jugendalter doch wiederum als Möglichkeit gegeben, aber eben nicht bei Erwachsenen.

 

Was gehört zur Verbesserung des Wohnumfeld

Die Spitzenverbände der Pflegekassen nennen folgende Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung:

  • Anpassung der konkreten Wohnumgebung z. B. Treppenlifter, Aufzüge, Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe
  • Maßnahmen, die an die Bausubstanz der Wohnung gehen wie z. B. Türverbreiterung, fest installierte Rampen, Erstellung von Wasseranschlüssen bei der Herstellung von hygienischen Einrichtungen, Einbau individueller Liftsysteme im Bad
  • Technische Hilfen wie der Ein- und Umbau von Mobiliar, wie motorisch betriebene Absenkung von Küchenhängeschränken, unterfahrbare Einrichtungsgegenstände, Austausch der Badewanne durch eine Dusche, Türöffnungssystem.

Als eine einheitliche Umbaumaßnahme werden verschiedenartigen Verbesserungen des Wohnumfeldes gesehen, wenn z. B. der Einbau einer behindertengerechten Dusche und die Verbreiterung der Badtür notwendig sind.

 

Digitale Technologien

Die Entwicklung digitaler Technologien schreitet immer rasanter voran. Den pflegebedürftigen Personen sollen auch diese Techniken möglichst zeitnah zugänglich gemacht werden. Die neuen Techniken sollen jedoch als Pflegehilfsmittel oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen pflegerischen Nutzen aufweisen, ansonsten werden diese von den Pflegekassen sicherlich nicht bezahlt bzw. im Hilfsmittelkatalog aufgenommen. Smart-Home-Produkte sind hiermit eher nicht mit gemeint. Deshalb hat der  Spitzenverband  der Pflegekassen von der Bundesregierung den Auftrag erhalten, erstmals bis zum 30. September 2021 Empfehlungen zu wohnumfeldverbessernden unter besonderer Berücksichtigung digitaler Technologien, zu beschließen. So ähnlich wie im Hilfsmittelkatalog, soll es eine Übersicht mit Maßnahmen die als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Betracht kommen, geben. Hier kommt es insbesondere auch auf die pflegerische Indikation an.

 

Zuschüsse

Die Pflegekassen können finanzielle Zuschüsse für förderungsfähige Maßnahme zahlen. Die Zuschüsse dürfen allerdings einen Betrag in Höhe von 4 000 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Sind die Kosten höher, müssen diese von der pflegebedürftigen Person selber getragen werden. Leben jedoch mehrere pflegebedürftige Personen in einer gemeinsamen Wohnung, dann darf der Zuschuss in Höhe von 4 000 Euro je pflegebedürftige Person nicht übersteigen. Allerdings ist hier der Gesamtbetrag von 16.000 Euro zu beachten. Gibt es mehr als vier Pflegebedürftige die einen Antrag gestellt haben, dann ist der Betrag anteilig auf die jeweilige Pflegeversicherung aufzuteilen.

Das macht auch Sinn, denn wird z. B. eine barrierefreie Dusche mit Türerweiterung oder ein Treppenlifter eingebaut, der von allen genutzt wird in einer Alten-WG, dann ist eine Aufteilung der Kosten ja sinnvoll und nachvollziehbar.

Schalten Sie ihre Pflegeberatung ein, denn diese kann Sie beraten. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, sollte der Zuschuss nicht ganz ausgeschöpft sein.

Quelle: Begutachtungs-Richtlinie (Bri) in der Fassung vom 22.3.2021

 

In eigener Sache

Wir bieten verschiedene Möglichkeiten an, damit Betriebe ihre Mitarbeiter:innen über Pflegethemen aktuell informieren können. Die Qualifizierung zum betrieblichen Pflegelotsen ist genauso möglich, wie auch individuelle Wünsche. Unser Angebotsspektrum ist vielfältig und das nicht nur für Betriebe die das Zertifikat audit berufundfamilie haben.

 

 

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