Simpel und einfach soll es sein, die Ausstellung des E-Rezeptes. Auch per Videosprechstunde kann das E-Rezept ausgestellt werden. Die E-Rezept-App sollte schon längst die gute alte Arzneimittelverordnung auf Papier ablösen. Das lies sich aber nicht so einfach realisieren.

 

Und das war der Plan zur Umsetzung des E-Rezeptes!

Mehrere Schritte zur Einführung sind notwendig

In mehreren Schritten wird das E-Rezept eingeführt, denn das bisherige Papierrezept bediente verschiedene Einrichtungen. So geht es zunächst ausschließlich um apothekenpflichtige verordnete Arzneimittel die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Diese Arzneimittel müssen – so die Idee des Bundesgesundheitsministeriums –  die Vertragsärzte ab dem 1. Januar 2022 als E-Rezept verordnen. So der Plan, hat aber nicht geklappt.

Neben der Anbindung an die Software der Praxis, benötigen die Ärzte.innen ihren eHBA, den elektronischen Heilberufsausweis. Das E-Rezept benötigt die Arztunterschrift. Für die Arztunterschrift wird die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) genutzt. Damit die Ärzte.innen nicht für jede einzelne Verordnung den eHBA in das Lesegerät einstecken müssen und die PIN-Eingabe vornehmen müssen, wurde eine Komfortsignatur eingerichtet. Seit Juli 21 ist es möglich, dass Ärzte.innen für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen frei geben können. Somit wird ermöglicht, dass auch mehrere Dokumente für einen Patienten gleichzeitig eine elektronische Signatur erhalten.

Nun schreiben wir Juli 2023 und noch immer funktioniert es mit dem E-Rezept nicht. Doch erneut verspricht die Bundesregierung, dass das E-Rezept ab 1. Januar 2024 funktionieren soll!

Ob dann, so wie einstmals geplant ab 2024 über das E-Rezept auch weitere Verordnungen, außer Arzneimittel, möglich sein werden, wie die

  • Heilmittel,
  • Hilfsmittel,
  • weitere ärztlich veranlasste Leistungen wie die digitalen Gesundheitsanwendungen, Häusliche Krankenpflege, Krankenhauseinweisung, wird abzuwarten sein.

Auf der Agenda steht es jedoch weiterhin. Somit müssen sich die ambulanten Pflegedienste, die Leistungen nach § 37 SGB V anbieten sowie außerklinischen Intensivpflege nach § 37c SGB V erbringen, bis zum 1. Januar 2024 an die Telematikinfrastruktur anbinden, sonst klappt es mit dem Abruf elektronischer Verordnungen nicht. Doch bereits im Digital-Gesetz, das noch nicht verabschiedet ist, gibt es eine Fristverlängerung auf Juni 2025 für die Verordnung von Häulicher Krankenpflege. Was für ein Durcheinander!

 

Wer kein NFC-Smartphone hat?

Wer als Patient.in kein Smartphone hat, oder wer ein Smartphone hat, auf dem die E-Rezept-APP runtergeladen werden kann, das aber nicht die sogenannte Near Field Communikation (NFC) ermöglichen kann, der kann das E-Rezept als Ausdruck erhalten und es in der Apotheke vorlegen. Dieser Ausdruck enthält einen Rezeptcode mit Informationen über die Verordnungen. Dieser Rezeptcode oder auch Tokencode genannt, kann in der Apotheke eingescannt werden.

 

Wo bekommt man die E-Rezept-App?

Zu bedenken ist, dass nur die eRezept-App der gematik die richtige ist um eine vollständige Nutzung zu ermöglichen und die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Die eRezept-App steht kostenfrei zum Download bereit: Im AppStoreGoogle PlayStore und der Huawei AppGallery.

 

Papier geht aber in Ausnahmefällen auch noch

Allerdings können die Vertragsärzte bei Besuchen in der Häuslichkeit oder bei stationärer pflegerischer Versorgung sowie bei technischen Problemen weiterhin das gute alte Papierrezept verwenden.

 

Besser ist die Einlösung der Arzneimittelrezepte mit der eGK ab 1. Januar 24?

Das sollte bereits ab dem 1. Juli 23 möglich sein, hat aber nicht funktioniert. Jetzt aber! Ab Januar 24 wird alles besser.

Der Arzt verordnet digital die Medikamente. Mit der eGK, die man zuvor beim Arzt in das Kartenlesegerät reingeschoben hat, geht man dann anschließend in die Apotheke und dort kann der bzw. die Apotheker.in mit dem Einstecken der eGK in ihr Kartenlesegerät die verordneten Medikament einsehen.

Es ist somit erforderlich, dass man die eGK immer bei sich hat. Das gilt nun auch für ambulante Pflegedienste die netterweise sonst die Rezepte beim Hausarzt abgeholt haben oder auch Apothekenmitarbeitende. Das geht nun so einfach nicht mehr, denn die eGK muss vorliegen. Es sei denn der Arzt, die Ärztin druckt das gute alte Rezept wieder aus. Schöne neue digitale Welt!

Und da wir uns in ständiger Fortentwicklung befinden, wird es künftig als Alternative zur Gesundheitskarte (eGK) eine Digitale Identität im Gesundheitswesen (GesundheitsID) geben. Diese GesundheitsID kann man ab Januar 2024 von seiner Krankenkasse, wer möchte, bekommen. Ein kartenloser Zugang zu allen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (eRezept, ePA,digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs, die App auf Rezept), Patientenportalen und Terminservices) soll es damit geben. Mit der GesundheitsID wird es den gesetzlich Versicherten ermöglicht, so die Idee, sich einfach über die Smartphone App z. B. in das E-Rezept einzuloggen. Ganz so wie beim Einloggen ins Online-Banking oder Soziale Medien-Kanäle. Und ab 2026 soll mit dieser GesundheitsID die eGK abgelöst werden, so die gematik.

Warum jetzt nicht bis 2026 gewartet wird um die GesundheitsID voranzutreiben? Das liegt vielleicht daran, dass die Bundesregierung unbedingt digitale Themen voranbringen will. Ob die Gesundheitsanbieter und auch die Softwarefirmen mitkommen oder nicht, scheint derzeit nicht die oberste Priorität zu sein.

Auf dem E-Rezept Summit 2023 der gematik berichtete eine Apothekerin davon, dass sie von 11 eingelösten E-Rezepten lediglich 3 ohne Probleme zur Abrechnung an die Krankenkassen weiterleiten konnte.

Falls also Ihre Apotheker.in wenig Zeit für die Beratung haben sollte, dann liegt es wohl daran, dass die digitalen Prozesse doch noch nicht so einwandfrei sind. Und es sollen erst bis Ende des Jahres 23 80% der Apotheken die Einlösung des E-Rezeptes auf diesem Weg können. Deutschland hat in der Digitalisierung das Gütesiegel Turbo-Schnecke verdient.

Doch wir sind optimistisch, 2024 steht vor der Türe und das Jahr hat noch viele Monate vor sich.

Stand 18.12.2023

 

 

 

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