Die elektronische Akte für Krankenkassenversicherte, die ePA, steht seit Januar 2021 zur Verfügung. So sagt es der Gesetzgeber. Die private Versicherung hat die Möglichkeit, die ePA der gesetzlichen Krankenversicherung ihren Versicherten anzubieten.

Ist die Anwendung der ePA so einfach, dass dies jede(r) selber kann? Ehrlich, ich befürchte es wird nicht so einfach sein die Daten dort einzupflegen. Denn letztendlich sollen ja nicht nur die Versicherten, auch die Ärzte und Ärztinnen sollen auf die ePA zugreifen können. Einige werden auch aktuelle Behandlungsdaten einstellen.

Und wer hat nicht zu Hause einen Schuhkarton mit Befunden von Ärzten und Ärztinnen? Wer macht das? Wer hinterlegt die Daten?

Hierzu wird sicherlich noch einige Aufklärungsarbeit von Nöten sein.

Der Verein TAG DER PFLEGEBERATUNG e.V. bietet in Zusammenarbeit mit WissensKonsil ein Webinar für Pflegeberater:innen und interessierte Personen an.

 

Das Webinarangebot ist beendet.