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Datum/Zeit
Datum/Zeit - 17/11/2016
10:00 - 16:30

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Sie wollen das Budget in der Entgeltverhandlung für ihr Krankenhaus richtig vereinbaren und die Erlöse sichern? Dann sollten Sie auf jeden Fall intern ab 2017 auf den mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) einge­führ­ten Fixkostendegressionsabschlag bei Mehrleistungen reagieren. Das Erlösbudget wird leistungsorientiert ermittelt und zwar so, dass indem für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen Art und Menge der Entgelte mit der jeweils maßgeblichen Entgelthöhe multipliziert werden. Es gibt aber auch Ausnahmen, da gilt der Abschlag nicht! Auch die Qualitätszu- und Abschlägen bekommen eine neue Dimension auf der Ebene der Verhandlungen mit den Kassenvertretern. Wichtig zu wissen, auch wenn die Vertragsparteien an das vereinbarte Erlösbudget gebunden sind, es gibt jedoch Möglichkeiten das Erlösbudget für das laufende Kalenderjahr neu zu vereinbaren.

Das Krankenhausstrukturgesetz ist die größte krankenhauspolitische Änderung seit der Einführung der DRGs. Nicht nur der Fixkostendegressionsabschlag bei Mehrleistungen und die Qualitätszu- und Abschläge spielen eine Rolle, auch neue Strukturen, mehr Transparenz, Qualität als Kriterium der Krankenhausplanung, qualitätsorientierte Vergütungen, Prüfung der Umsetzung der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und eine finanzielle Abstufung von Mehrleistungen, sind neue Herausforderungen. Diese Neuerungen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Krankenhausfinanzierung und auf die Budgetverhandlung Ihres Krankenhauses. Die qualitative Ausrichtung der Krankenhäuser führt zu vermehrtem Wettbewerb. Seien Sie gewiss, der Strukturwandel macht auch vor den Budgetverhandlungen Ihres Krankenhauses nicht halt. Wesentliche Aspekte wurden bereits in das Krankenhaufinanzierungsgesetz aufgenommen. Jeder, der sich mit der Budgetverhandlung im Krankenhaus beschäftigt, sollte sich rechtzeitig informieren, um seine Verhandlungen gut vorbereiten zu können.

Zielgruppe

Das Seminar Entgeltverhandlungen im Krankenhaus eignet sich insbesondere für Controller, Budgetverhandler, Medizincontroller, Mitarbeiter der Krankenhausleitung, Mitarbeiter der Unternehmensentwicklung sowie Mitarbeiter von Krankenkassen. Natürlich sind auch alle anderen Interessenten herzlich willkommen.

Seminarinhalte Entgeltverhandlung Krankenhaus: Budget und Erlöse sichern

Informieren Sie sich in diesem Seminar wie die zukünftigen Entgeltverhandlungen geführt werden sollten, und welchen Einfluss die Qualitätsvorgaben auf die Entgeltverhandlung haben werden.

Diskutieren Sie mit uns, welche Chancen sich für Ihr Krankenhaus ergeben!

  • Wie sollen die Richtlinien und Anforderungen des G-BA durchgesetzt und kontrolliert werden?
  • Wie sieht das geplante gestufte System zur Prüfung der G-BA Anforderungen aus? Welche Sanktionen soll es für die Nichteinhaltung der G-BA Anforderungen geben und gibt es Ausnahmen?
  • Der Qualitätsprüfer MDK: Welche Aufgaben und welchen Einfluss hat er?
  • Änderungen der DRG-Kalkulation
  • Zukünftige Bestimmung relevanter Größen (Orientierungswert/Landes- Bundesbasisfallwert)
  • Pflegeförderprogramm, Pflegezuschlag,  Sicherstellungszuschlag,  Zentrumszuschlag
  • Sonstige Zu-/Abschläge (Qualitätszu-/abschläge, Zuschlag für Mehrkosten von G-BA-Richtlinien)
  • Vom Mehrleistungsabschlag zum Fixkostendegressionsabschlag, FKD-Abschlag als Instrument der Mengensteuerung

Methode

Interaktiver Vortrag und Diskussion

Ihr Referententeam

Referent: Budget, Entgelt, Verhandlung, Controlling

Mark Schmitz

Kaufmännischer Controller, Entgeltverhandler der Caritas Trägergesellschaft West, langjährige Erfahrung bei der AOK als Budgetverhandler

Monika Rimbach-Schurig-Bild, Foto: Robert Färber, 5-krankenhaus-qualitaetstag-nrw

Monika Rimbach-Schurig

Krankenhausbetriebswirtin (VKD), Klinische Risikomanagerin ONR 49003

WissensKonsil bietet das Seminar in Zusammenarbeit mit der Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) an. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KGS. WissensKonsil stellt lediglich die Information zur Verfügung und ist für die weiteren Inhalte nicht verantwortlich.

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