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Datum/Zeit - 13/11/2017
10:00 - 16:30

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Datenschutz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, was kommt Neues auf die Einrichtungen zu?

Der Bundesrat hat im Mai 2017 dem neuen Datenschutzgesetz seine Zustimmung erteilt. Der Datenschutz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ist ebenfalls davon betroffen. Der Bundesrat hat den Weg für eine Reform des deutschen Datenschutzrechts bereitet. Somit bekommt der Datenschutz eine immer bedeutsamere Stellung in den Gesundheitsunternehmen. Sie als Führungskraft und Leitung kennen die Stärken und Schwächen ihrer Einrichtung am Besten. Deshalb ist es wichtig, sich so zeitnah wie möglich mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen.

 

Ziel und Zweck vom Datenschutz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Der Bundesdatenschutz hat zum Zweck, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat den Einrichtungen so einige Hausaufgaben mitgegeben. Sie enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, sie stellt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten in den Vordergrund.

Gerade im Gesundheitsbereich werden so einige sensible Daten erhoben, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen beziehen. Erfolgt das immer mit einer eindeutigen Einwilligung der betroffenen Person? Wie ist die Vertragsgestaltung mit den Dienstleistern? Haben diese ggfs. Zugriff auf die Patientendaten? Alle Verträge gehören auf den Prüfstand. Man sieht, es gibt so einiges zu bedenken, die Strafen bei Verstößen sind nicht unerheblich.

Erkennen Sie die Gesamtzusammenhänge, damit der Datenschutz in Ihrer Gesundheitseinrichtung so gut aufgestellt ist, damit die Informationen und Daten für eine Analyse und späteren Bewertung der Risiken rechtzeitig erkannt werden. Vermeiden Sie die Zahlung von Bußgeldern und lernen Sie die Sanktionsmöglichkeiten kennen. Diese können für die Einrichtung durchaus erheblich sein. Auch auf die Beachtung des Datenschutzes beim Kundenkontakt ist zu achten. Ob ein-Mann-Frau-Betrieb oder ein Mittelständisches Unternehmen, es betrifft alle Gesundheitseinrichtungen. Machen Sie Ihr Unternehmen fit.

 

Zielgruppe

  • Führungskräfte und Leitungen von Gesundheitseinrichtungen im stationären und ambulanten Bereich, Tageskliniken und betreute Wohngruppen
  • Führungskräfte von Apotheken und Sanitätshäusern
  • Pflegeberater
  • Interessenten, die Anregungen und Tipps mitnehmen möchten

 

Seminarinhalte Datenschutz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Unser Motto: Wir möchten, dass Sie als Führungskraft auf dem aktuellen Stand sind. Informieren Sie sich in diesem interaktiven Seminar, wie die gesetzlichen Bestimmungen sind.

  • Datenschutz/Datenschutzgrundverordnung: Anforderungen der DS-GVO an die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
  • Vertragsgestaltung: Worauf ich achten sollte
  • Führen eines Verzeichnis über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
  • Website und Kontaktdaten
  • Geschäftsverkehr und Kundenkontakt über E-Mail
  • Umgang mit personenbezogene Daten über elektronische Medien wie Tablet, Laptop und Co.
  • Bußgelder bzw. Sanktionsmöglichkeiten

 

Methode

Interaktiver Vortrag

 

Ihr Referent

Datenschutz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Mathias Bojahr

Dipl.-Sozialwirt (FH), Qualitätsauditor EOQ, Risiko-Assessor, Datenschutzbeauftragter im Gesundheitszentrum Odenwaldkreis GmbH

 

 

 

 

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