Datum/Zeit
Datum/Zeit - 17/08/2017
10:00 - 16:00
Veranstaltungsort
Arbeiter-Samariter-Bund
Kategorien
Pflege Update 2017
Der Pflegebegriff im Wandel
Die Wandlung des Pflegebegriffes mit dem Pflegestärkungsgesetz II führt dazu, dass nun die Pflegemaßnahmen, die vorher defizitorientiert betrachtet wurden, ressourcenorientiert zu betrachten sind. Stand vorher im Vordergrund, was die antragstellende Person, der Bewohner, der Patient nicht konnte, müssen die Pflegefachkräfte und Pflegeberater nun ressourcenorientiert denken. Das ist aber nicht genug, sie sollten auch so handeln! Die Pflegeberatung wird den Antragsteller bei der Antragstellung in einen Pflegegrad beratend unterstützen. Sie wird den gesamten Prozess sehr wahrscheinlich auch begleiten und ggfs. Ansprechpartner bzw. Fallmanager bleiben. Deshalb hat sie eine wichtige Funktion und wird gemeinsam mit dem Antragsteller oder dessen Angehörigen, aber auch mit Krankenhausvertretern herausfinden, wo und inwieweit tatsächlicher Unterstützungs- und Pflegebedarf notwendig ist. Dazu ist der Einsatz von adäquaten Instrumenten notwendig.
Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbereichen (Sektoren)
Eine sektorenübergreifende Versorgung des Patienten ist insbesondere für die Überleitung der Patienten in eine andere bzw. weiter versorgende Gesundheitseinrichtung wichtig. In der Tat ist es so, dass die DRG-Krankenhäuser bei Patienten, die einen Pflegegrad bereits haben, ggfs. eine erneute Einstufung vornehmen. Das sieht tatsächlich eine spezielle Kodierung für die DRG-Krankenhäuser so vor. Das ist der OPS 9-984 Pflegegrade, der ab dem 1.1.2017 zu kodieren ist. Auch hat der Gemeinsame Bundesausschuss bereits vielfältige Richtlinien im Zusammenhang mit der Entlassung des Patienten aus dem Krankenhaus auf den Weg gebracht.
Welche das sind, das erfahren Sie in diesem Seminar.
Zielgruppe
- Mitarbeiter aus dem Mittleren Management Pflege
- Pflegeberater
- Case Manager
- Wundexperten
Seminarinhalte: Pflege Update 2017 – Entlassung Krankenhaus
Rechtsaspekte und neue Richtlinien, die im Zusammenhang mit der Patientenentlassung aus dem Krankenhaus vorgegeben werden, zeigen Ihnen auf, was der Gesetzgeber bereits verbindlich geregelt hat. Dazu zählt unter anderem die Auswirkung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes auf das Pflegestärkungsgesetz II, die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Thema Entlassung und das aktuell neue Vorhaben für die Heilmittelversorgung. Hier spielt die Wundversorgung eine besondere Rolle. Das Hilfsmittelverzeichnis ist für jeden Versicherten und verordnenden Arzt wichtig. Denn damit wird deutlich, welche Hilfsmittel von der Krankenkasse erstattungsfähig sind. Leider ist das Hilfsmittelverzeichnis veraltet.
Was hat der Gesetzgeber vor? Diskutieren Sie mit uns gemeinsam die gesetzlichen Änderungen.
- Rahmenvertrag Entlassmanagement und G-BA Richtlinien zur Entlassung aus dem Krankenhaus
- Neue Gesetze, die Heil- und Hilfsmittelversorgung
- Pflegestärkungsgesetz (PSG) II
- Auswirkungen auf das Entlassungsmanagement Pflege
- Den Pflegeprozess im Visier, die Selbstpflegefähigkeiten des Patienten einschätzen: Überleitungsbogen MDK
Methode
Interaktiver Vortrag
Ihre Referentin
Monika Rimbach-Schurig
Dipl. Krankenhausbetriebswirtin (VKD), Krankenschwester, Pflegedienstleitung, Klinische Risikomanagerin ONR 49003, langjährige Referentin in einem Krankenhaus- und Altenhilfekonzern
Inhaberin der Agentur WissensKonsil
Bookings
Buchungen sind für diese Veranstaltung geschlossen.
