Der Beitragssatz für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird jährlich neu festgelegt. Wie sieht es mit 2022 aus? Müssen wir mit enormen Steigerungen rechnen?

So ist in der Pressemeldung des AOK-Bundesverbandes zum Positionspapier zur Bundestagswahl zu lesen, dass es eine große Einigkeit unter den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen gibt, dass es ab dem nächsten Jahr finanzielle Engpässe geben könnte. Bereits Ende 21 soll das Vermögen der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend aufgebraucht sein.

„Aktuell gehen wir allein für 2022 von einem zusätzlichen Finanzdefizit von bis zu 17 Milliarden Euro in der GKV aus, das über die Zusatzbeiträge beglichen werden müsste“, so Hoyer. Rein rechnerisch bedeute das einen Sprung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,3 auf 2,4 Prozent. Man begrüße daher die Absicht der aktuellen Bundesregierung, den GKV-Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent zu halten. Aber mit der für 2022 bisher zugesagten Erhöhung des Bundeszuschusses um sieben Milliarden Euro lasse sich der drohende Beitragssatzsprung nur auf 1,9 Prozent eingrenzen.“

Für die soziale Pflegeversicherung sieht es laut Hoyer finanziell ähnlich düster aus. Demnach fällt das Defizit im Verhältnis zum Gesamtvolumen dort ähnlich groß aus wie in der GKV. „Hier hat auch die jüngste Pflegereform, die nur minimale Verbesserungen für die pflegebedürftigen Menschen gebracht hat, das Refinanzierungsproblem nochmal verschärft, schon für dieses Jahr droht ein Fehlbetrag von 3,5 Milliarden Euro. Hier müssten die Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen auf Dauer deutlich erhöht werden“, so Hoyer.

 

Beitragssatz für Kinderlose

Für kinderlose gesetzlich Versicherte wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,1% steigen. Nun wird es sehr wahrscheinlich an der kommenden Bundesregierung liegen, wie es um die Bundeszuschüsse bestellt sein wird. Denn  davon ist auch abhängig, ob die 0,1% Beitragssatzsteigerung für die gesetzliche Pflegeversicherung für Kinderlose so bleiben wird.

 

Zuschuss 2022

Um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auch im Jahr 2022 bei 1,3 Prozent zu stabilisieren, wird der Bundeszuschuss auf 14 Milliarden Euro anstatt 7 Milliarden Euro angehoben. Das hat die Bundesregierung am 3. November 2021 beschlossen.

 

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