Die meisten pflegenden Zu- und Angehörigen versorgen Pflegebedürftige in der eigenen Häuslichkeit. Um sich selbst als pflegender Angehöriger zu entlasten, kann es manchmal jedoch erforderlich sein einen ambulanten Pflegedienst, die Pflegesachleistung, in Anspruch zu nehmen.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben einen gesetzlich geregelten Anspruch auf die sogenannten körperbezogene Pflegemaßnahmen. Darunter versteht man die Körperpflege (z. B. Waschen, Duschen, Rasur und Zahnpflege), die Ernährung (z. B. das mundgerechte Zubereiten der Nahrung) und die Herstellung von Mobilität (z. B. Hilfestellungen beim selbstständigen Aufstehen und Zubettgehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen).
Auch auf pflegerische Betreuungsmaßnahmen besteht ein Anspruch. Hierzu gehört zum Beispiel die Begleitung bei Spaziergängen und die Unterstützung bei Freizeitaktivitäten, wie Zeitung lesen, Fotoalben betrachten oder Gesellschaftsspiele spielen.
Wer zu Hause gepflegt wird, kann zusätzlich sogenannten Hilfen bei der Haushaltsführung in Anspruch nehmen. Diese Hilfen umfassen unter anderem Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Waschen der Wäsche und der Kleidung.
Darauf sollten Sie achten
Wichtig ist, dass Sie sich verschiedene Pflegedienste aussuchen, die in Ihrer Nähe oder der pflegebedürftigen Person sind und Vertragspartner der Pflege-/Krankenkasse sind. Alle Leistungen des Pflegedienstes sollten in einer Übersicht vorhanden sein. Einen Kostenvoranschlag vorab einzuholen schützt vor Überraschungen. Die Leistungen sind Bestandteil des Vertrages.
Manchmal benötigt man aber auch noch andere Leistungen. Bietet der Pflegedienst neben den körperbezogenen Pflegemaßnahmen, den pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und den Hilfen bei der Haushaltsführung auch noch weitere Leistungen an? Wie findet man aber einen guten ambulanten Pflegedienst, was sollte ich wissen?
Checkliste ambulante Pflegedienste
Schauen Sie sich unsere „Checkliste ambulante Pflegedienste“ einmal an.