Nach der gescheiterten allgemeinen Corona-Impfpflicht setzen sich nun Gesundheitsexperten für eine Überprüfung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein. Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht gilt seit Mitte März 2022. Die die sektorale Impfpflicht für die Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen war als erster Schritt vorgesehen, danach sollte dann die allgemeine Corona-Impfpflicht folgen. Diese fand jedoch im April 2022 keine Mehrheit im Bundestag.

War doch zuvor die Deutsch Krankenhausgesellschaft (DKG) für eine Impfpflicht, hört man nun andere Töne. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages und veröffentlicht auch in verschiedenen Medien, dass die durchschnittliche Impfquote in Kliniken bei 95 Prozent liege. Jetzt ist  angeblich, da ja die allgemeine Corona-Impfpflicht gescheitert ist, den Beschäftigten in den Krankenhäusern nicht mehr vermittelbar, warum sie zur Impfung verpflichtet werden.

Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste sieht es ebenso, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht soll auf den Prüfstand.

Siehe da, nachdem doch einige Kolleg:innen den Arbeitsplatz im Pflegebereich verließen, manche ihren Job verloren haben, kein Arbeitslosengeld erhielten, Gesundheitsämter mit Strafgeldern drohten, soll jetzt die sektorale Impfpflicht sofort ausgesetzt werden, so denkt sich das die DKG.

Verwaltungsbeschäftigte mussten sich erst impfen lassen, dann wiederum nicht, wenn diese in getrennten Räumen zur Gesundheitseinrichtung untergebracht sind. Pflegeberater:innen müssen sich nicht impfen lassen, durften sich aber so einiges anhören und wurden sogar manchmal als Asozial bezeichnet.

Wer gibt den gekündigten Pflegekräften nun ihren Arbeitsplatz wieder? Erhalten die Pflegekräfte, denen gekündigt wurde, eine Entschädigung? Und wer setzt sich für diese ein, Verdi?

Was für ein politische Spiel wird hier nur getrieben. Wir dürfen gespannt sein, zu welchem Ergebnis die Bundesregierung kommen wird. Zumindest wurde es im Gesundheitsausschuss am 27.4.22 thematisiert.

 

Derweil verkündet Lauterbach, dass er an der einrichtungsbezogenen Impflicht festhalten wird. Die einrichtungs­bezogene Impfpflicht stehe nicht zur Disposition, so Lauterbach.

 

Bundesverfassungsgericht

Und nun das Bundesverfassungsgericht. Der Beschluss des Erstem Senats vom 27. April 2022 besagt nun, das die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen rechtens ist. Somit verstößt die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegesektor nicht gegen die Verfassung. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wies somit eine Beschwerde gegen entsprechende Teile des Infektionsschutzgesetzes zurück. Es gehe darum, vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Personen müssten dahinter zurücktreten.