Der eEntlassbrief Krankenhaus wird kommen. Das heißt, es steht ein weiteres digitales Projekt in den Krankenhäusern an. Das ist begrüßenswert, denn dann können die eEntlassbriefe per Schnittstelle direkt in die elektronische Patientenakte, die ePA, übermittelt werden. Natürlich nur auf Wunsch des Patienten. Aber auch andere Einrichtungen, wie der Hausarzt, die Reha-Klinik, die Leistungserbringer, könnten dann von den rechtzeitigen Informationen profitieren.
Der Letter of Intent bekräftigt die Zusammenarbeit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV). Der gemeinsame Gestaltungswille ist somit gegeben. In dieser gemeinsamen Erklärung wurde die zukünftige Zusammenarbeit am medizinischen Informationsobjekt „Krankenhaus-Entlassbrief“, der eEntlassbrief, besiegelt.
Ein weitere wichtiger Baustein im Entlassmanagement der Kliniken wird damit angegangen. Die Inhalte, die ein Krankenhausentlassbrief mindestens enthalten muss, wurden bereits im Rahmenvertrag Entlassmanagement festgelegt. Im Fokus stand bereits während der Festlegung als Bestandteil des Rahmenvertrages Entlassmanagement die Weiterbehandlung durch andere Leistungserbringer nach einem Krankenhausaufenthalt. Im Mittelpunkt wird nun auch die Entlastung der Versicherten und ihrer Angehörigen sowie die Verbesserung der Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Versorgungs- und Leistungsbereichen sein.
Nach den Ausführungen im Letter of Intent verfolgen die DKG und die KBV gemeinsam das Ziel, versorgungsrelevante Informationen strukturiert und sicher zwischen den Krankenhäusern und den weiterbehandelnden Leistungserbringern auszutauschen.
Ein weiterer MIO wird sich also um den eEntlassbrief „kümmern“. MIO steht für Medizinischen Informationsobjekte, und davon gibt es schon einige. Es wurde eigens für die Entwicklung von MIOs die mio42 GmbH gegründet. Ein MIO ist z. B. auch der Impfass, der Mutterpass, das Untersuchungsheft. Das Konzept der MIOs stammt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und wird in Zusammenarbeit mit Experten weiterentwickelt. Für den eEntlassbrief wird die fachliche Führung für die Umsetzung des MIO die DKG übernehmen. Die technische Umsetzung des eEntlassbrief erfolgt durch die KBV.
Quellen: DKG und mio42
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