Rahmenvertrag Entlassmanagement-Reha für GKV-Patienten
Nachdem der Rahmenvertrag Entlassmanagement für die Krankenhäuser zu zahlreichen Auseinandersetzungen mit den Selbstverwaltungspartnern geführt hatte, wollte man mit der Erstellung des Rahmenvertrages Entlassmanagement-Reha für den GKV-Bereich abwarten, wie man sich für den Krankenhaussektor einigen würde. Es gibt zwar Ähnlichkeiten mit dem Entlassmanagement der Krankenhäuser, es ist jedoch zu beachten, dass der Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV), der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der zum 01.10.2017 in Kraft getreten ist, ausschließlich für Krankenhäuser gilt. Für stationäre Reha-Einrichtungen hat dieser keinerlei Wirkung.
Entlassmanagement-Reha
Die GKV-SV, KBV und die Leistungserbringerverbände, u.a. die DEGEMED, sollten einen Rahmenvertrag Entlassmanagement für Rehabilitationseinrichtungen für GKV-Patienten schließen. In Sondierungstreffen wurde die strittigen Punkte erörtert und über Konsensmöglichkeiten verhandelt. So sollen die stationären Reha-Einrichtungen künftig ebenfalls einen standardisierten Entlassungsprozess organisieren und vor allem auch dokumentieren. Ziel des Entlassmangement-Reha ist, dass die medizinische und pflegerische Versorgung im Anschluss an die Rehabilitation rechtzeitig eingeleitet werden soll.
Strittige Punkte
Strittig, aber kompromissbereit war man lt. DEGEMED bei:
- der Einführung einer Betriebsstättennummer für Reha-Einrichtungen
- die Nutzung einer lebenslangen Arztnummer
- die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Verordnungen durch Reha-Einrichtungen
- einem einheitlichen Entlassungsbericht für GKV-Rehabilitanden
Als es jedoch darum ging, dass der Mehraufwand für die Reha-Einrichtungen vergütet und es eine entsprechende Klausel im Rahmenvertrag geben soll, war es Vorbei mit den Verhandlungen.
Quelle: DEGEMED, Stand 13.9.2018
Die Bundesschiedsstelle wurde angerufen, der Rahmenvertrag ist nun in Kraft getreten.
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