Das pflegende und sorgende Angehörige und Eltern dringend einer Entlastung bedürfen, dass haben bereits verschiedene Parteiten entdeckt und auch die Pflegekassen erkannt.

Es wird sehr deutlich, dass die Anzahl der Menschen die pflegebedürftig werden, größer wird. Und das hat nicht nur was mit der alternden Gesellschaft zu tun. So weist Prof. Westerfellhaus, der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, in seinem Interview vom 17.5.2021 u.a. darauf hin:

„Die Anzahl pflegebedürftiger Menschen zwischen 15 und 60 Jahren ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Ihre Zahl hat sich von 2009 bis 2019 fast verdoppelt. Häufig sind die Ursachen angeborene Erkrankungen, Unfälle oder später erworbene Beeinträchtigungen.“  

Und selbstverständlich haben junge Menschen, die Unterstützungs- und Pflegebedarfe haben, ähnliche Vorstellungen wie ihre Altersgenossen. Auch sie möchten ebenfalls ein selbst bestimmtes Leben führen. Da reichen die klassischen Angebote einer Tagespflege oder auch die von stationären Pflegeeinrichtungen bei weitem nicht aus. Wohngemeinschaften kommen da den Wünschen von jungen Menschen sicherlich eher näher. Im Weg steht dann allerdings meist das in Paketen geschnürte und vom Arzt verordnete Angebot der häuslichen Krankenpflege.
Wer was anderes möchte, der muss selber in die Tasche greifen.

Deshalb gibt es auch vom Verband der Ersatzkassen (vdek) die Überlegung hierzu, dass die Entlastung der pflegenden und sorgenden Angerhörigen oder Eltern anders finanziert und gestaltet werden sollte. Das Zauberwort heißt Entlastungsbudget.

 

Entlastung durch Bündelung von Geldern

Damit die Entlastung ermöglicht werden kann, sollten aus Sicht des vdek die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammengefasst werden. Und das sollte dann auch flexibel und unbürokratisch erfolgen. Man bekommt also ein Budget und kann davon dann Leistungen „einkaufen“. Wohingegen die Tages- oder Nachtpflege als isolierte Leistung fortzuführen wäre. Klar ist allerdings auch, die Nachtpflege wird fast gar nicht in Anspruch genommen. Die Tagespflege wird von Senioren – und insbesondere bei dementiell veränderten Menschen – jedoch sehr gut in Anspruch genommen. Und das diese Leistungen als monatliche Sachleistung sich an den Pflegegraden orientiert, möchte der vdek diese bewährte Praxis beibehalten.

 

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