Der Entlastungsbetrag – Niedersachsen wird nicht aufgestockt. Dennoch, pflegebedürftige Menschen benötigen oftmals Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags in ihrer eigenen Häuslichkeit. Dafür hat der Gesetzgeber grundsätzlich die Möglichkeiten unterstützender Leistungen sowohl für Angehörige als auch für Pflegebedürftige geschaffen. Eingesetzt werden kann hierfür der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Diesen gibt es bereits ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass der Anbieter der Leistung nach dem Landesrecht anerkannt ist. Wer das nicht ist, der kann auch nicht mit der Pflegekasse abrechnen bzw. der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro kann dafür nicht eingesetzt werden.

Die Crux, es gibt zu wenig Anbieter, und da nicht nur in Niedersachsen. Nun hat das Kabinett in Niedersachsen eine neue Überlegung zu Papier gebracht. In dem Entwurf der Verordnung sollen Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a Absatz 1 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) für die Verbandsbeteiligung freigegeben werden. Damit erweitert sich der Anbieterkreis.

 

Entlastungsbetrag – Niedersachsen

So gesehen könnten ab 2022 in Niedersachsen neben juristischen Personen und Personengesellschaften auch gewerblich tätige Einzelpersonen sowie ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer als sogenannte „unterstützende Personen“ anerkannt und gegen Entgelt im hauswirtschaftlichen Umfeld tätig werden. So sagt die Sozialministerin Daniela Behrens in Niedersachsen würden das Angebote dann doch einige Vorteile mich sich bringen: „Im Alltag der häuslichen Pflege gibt es viel mehr zu tun als die reine Pflegeleistung selbst. Pflegebedürftige müssen betreut und beaufsichtigt, ihre Tage gestaltet werden. Pflegende Angehörige benötigen oft eine helfende Hand im Haushalt, sei es beim Einkaufen oder Wäsche waschen. Hierfür braucht es vor allem Menschen mit Zeit und Empathie. Das können neben Anbieterinnen und Anbietern in der ambulanten Pflege auch Nachbarinnen oder Nachbarn, oder in Einzelunternehmung selbstständige Personen sein.“

Derzeit gibt es in Niedersachsen rund 740 anerkannte Angebotsträger mit hochgerechnet 20.000 eingesetzten Kräften. Aktuell sehen wohl für den Entlastungsbetrag – Niedersachsen aktuell nicht an jedem Ort und nicht für alle Pflegebedürftigen Anbieter:innen in ausreichender Zahl zur Verfügung. Im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen wurde deshalb vereinbart, die Anerkennungskriterien zu aktualisieren und an die aus der Pflegelandschaft gemeldeten Bedarfe anzupassen. Es wird mit 2.000 bis 5.000 zusätzlichen Anbiete:rinnen gerechnet.

Die Antrags- und Anerkennungsverfahren sollen zukünftig dann durch das Landessozialamt bearbeitet werden.

Quelle: stk-Niedersachsen

 

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