Beratungsgespräche zur „gesundheitlichen Versorgungsplanung“ können in der letzten Lebensphase, wann diese auch immer beginnt, sehr hilfreich sein.

Werden wir doch immer älter und der medizinische Fortschritt macht vieles möglich. Aber wollen wir auch immer eine Behandlung in der letzten Lebensphase? Und nicht nur, dass wir immer älter werden, auch chronische Erkrankungen erfordern bei machen eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen zu pflegerischen Versorgung und einer medizinischen Behandlung sowie psychosozialer Unterstützung gerade zum Lebensende hin.

 

Gesundheitliche Versorgungsplanung, welches Ziel wird mit den Gesprächen verfolgt?

Vieles bewegt den Menschen in seiner letzten Lebensphase. Alleine ohne Angehörige sind doch so einige Senioren. Nicht jeder hat sich bereits intensiv damit auseinandergesetzt, wie er Sterben möchte, denn Sterben tun wir ja alle später. Doch manchmal ist später doch schon so nah.

Der eine oder die andere Bewohner:in hat vielleicht eine Patientenverfügung. Teilweise sind diese alt bzw. wurden schon länger nicht mehr angepasst. Die Patientenverfügung ist aber nicht immer ausreichend selbst erklärlich. Es wird irgendwie was angekreuzt oder ausgefüllt ohne sich über die Bedeutung im Klaren zu sein.

Ein Ziel dieser Beratungsgespräche für die letzte Lebensphase ist, dass die Bewohner:innen über ihre Vorstellungen von medizinisch-pflegerischen Abläufen sprechen möchten bzw. darüber aufgeklärt werden. Das Ausmaß, die Intensität, Möglichkeiten und die Grenzen medizinischer Interventionen sowie palliativmedizinische und palliativ-pflegerische Maßnahmen in der letzten Lebensphase, können ebenfalls Bestandteil der Beratungsgespräche zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase sein. Die Gespräche sind somit bedürfnisorientiert und selbst bestimmt ausgerichtet.

Da es ein sehr komplexer Beratungsprozess ist, kann es sein, dass es sinnvoll ist- je nach dem individuellen Bedarf und Erfordernis – mehrere, aufeinander aufbauende Beratungsgespräche zu führen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, das den Bewohner:innen auch weitere Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung aufgezeigt werden. Gesprächsinhalte können die Einstellung zum Leben und zum Sterben sein, mögliche Belastungen pflegerischer Art, aber auch Versorgungswünsche in der Sterbephase.

 

Wer führt die Beratungsgespräche durch?

Geht es um eine komplexe medizinische Fragestellung, dann ist der/die behandelnde Hausarzt/-ärztin oder ein anderer Vertragsarzt, eine Vertragsärztin der bzw. die richtige Gesprächspartner:in. Auf Wunsch des/der Bewohner:in können Angehörige sowie weitere Vertrauenspersonen am Gespräch beteiligt werden.

Aber auch stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen können sich entscheiden, die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anzubieten. Damit diese Gespräche abgerechnet werden können, müssen die Einrichtungen dann mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen eine Vergütungsvereinbarung abschließen. Das Personal muss eine spezielle Weiterbildung absolviert haben.

Für Kurzzeitpflegegäste steht dieses Angebot nicht zur Verfügung, es sei denn, der Gast zahlt es selbst.

Quelle: GKV

Stand 27.12.2021

 

Pflegende Angehörige, der größte Pflegedienst überhaupt.

 

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