Ein Grünes Digitales Zertifikat soll der Reise- und Bewegungsfreiheit dienen, so die Vorstellung der Europäischen Kommission.

Am 17. März 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über ein Grünes Digitales Zertifikat zur Erleichterung der Freizügigkeit beim Reisen in der EU vor. Auch ein Vorschlag für Drittstaatsangehörige, die sich in der EU aufhalten oder dort wohnen, soll ebenfalls unterbreitet werden. Das Europäische Parlament wird seinen Standpunkt dazu in der Plenarsitzung am 28. April darlegen.

 

Grünes Digitales Zertifikat, keine Diskriminierung

Das Grüne Zertifikat soll die Reise- und somit die Bewegungsfreiheit im EU-Binnenmarkt sowie in den Nachbarländern Schweiz, Lichtenstein, Island und Norwegen ermöglichen. Da sich nicht geimpfte Personen diskriminiert fühlen könnten, wurde vereinbart, dass für nicht geimpfter Personen das Grüne Zertifikat auch die Möglichkeit enthalten soll, negative COVID-19-Tests zu registrieren. Das ist doch mal ein Wort, zumal die Bürger:innen gerne reisen.

„Das Recht auf Freizügigkeit bleibt ein Grundrecht in der EU“, erklärte der für Justiz zuständige Kommissar Didier Reynders den Europaabgeordneten des Innenausschusses am 13. April. Schön, dass sich dafür auch die EU einsetzt. Das Grüne Zertifikat soll auf die Pandemiezeit begrenzt werden. Auch die EU-Datenschutzbestimmungen werden eingehalten, so heißt es. So sollen die Daten für das Grüne Digitale Zertifikat nicht zentral auf EU-Ebene gespeichert werden.

Auch weltweites Reisen soll mit dem Grünen Zertifikat wieder einfacher möglich werden. Dafür setzt sich die EU für die Anerkennung des Grünen Zertifikats international ein. Im Gegenzug sollten Impfnachweise anderer Länder anerkannt werden, um transnationales Reisen wieder zu ermöglichen. Stationäre oder systematische Kontrollen an Landesgrenzen, an Flughäfen oder Bahnhöfen sollten vermieden werden.

Es gibt die Möglichkeit, dass nicht nur Impfungen gegen COVID-19 sowie überstandene Corona-Infektionen sondern auch negative Corona-Tests registriert werden. Nationale Behörden sollen das Zertifikat in Papierform herausgeben oder als Smartphone-Anwendung soll es dann einen QR-Code mit digitaler Signatur zum Schutz vor Fälschung enthalten. Weiterhin soll es kostenlos zur Verfügung stehen und Informationen in der jeweiligen Landessprache enthalten. 

 

Was wollen die Mitgliedsstaaten?

Das Europäische Parlament hat sich zu einem Dringlichkeitsverfahren durchgerungen. Noch bis zum Sommer 2021 soll der Rechtsrahmen hierfür verabschiedet werden. Bis Ende Juni soll die technische Infrastruktur stehen.

Europäisches Parlament, ihr schafft das!

 

Zuerst veröffentlicht unter juris.de

Quelle: Newsletter des EP v. 23.04.2021

 

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