Wer viele Jahre gearbeitet hat und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, kann jetzt künftig eine Zuschlag zur Rente bekommen. Die Grundrente kommt! Denn nach dem Beschluss des Bundestages vom 2. Juli 2020 und der Zustimmung des Bundesrats am 3. Juli 2020 ist das Gesetz zum Grundrentenzuschlag am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums werden rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner die neue Leistung bekommen.

Viele pflegende Angehörige haben ihren Job aufgegeben oder in Teilzeit gearbeitet um den Partner, die Eltern oder Schwiegereltern in der Häuslichkeit zu versorgen.

 

Die gute Nachricht zur Grundrente

Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Und noch viel besser, der Grundrentenzuschlag muss nicht beantragt werden. Denn wenn ein Anspruch besteht, dann zahlt die Rentenversicherung den Zuschlag automatisch mit der Rente aus.

Ab Juli 2021 startet die Rentenversicherung mit dem Versand der ersten Bescheide zum Grundrentenzuschlag. Und der Zuschlag an Rentner und Rentnerinnen wird an die gezahlt, die dann erstmals einen Rentenbescheid erhalten.

 

Für wen gilt die Grundrente?

Langjährig Versicherte mit einem durchschnittlich versicherten Einkommen von weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens könnten sogar einen individuellen Zuschlag zu ihrer Rente erhalten. Auch bei den Rentnerinnen und Rentnern, deren Rente nach dem 31. Dezember 2020 beginnt, wird geprüft, ob es einen Zuschlag geben wird. Der Grundrentenzuschlag wird, so die Deutsche Rentenversicherung, für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene (Witwen- und Witwerrenten) sowie Erwerbsminderungsrenten. Auch im Ausland wohnende Rentenbeziehende werden von der Deutschen Rentenversicherung automatisch angeschrieben, sofern ein Grundrentenzuschlag für sie in Betracht kommt.

 

Beispiel für pflegende Angehörige

Das Beispiel der Rentenversicherung

Als Frau März ihre Mutter nach einem Unfall in der Häuslichkeit versorgt, entschied sie sich, ihre Tätigkeit aufzugeben. Und das nachdem sie bereits 33 Jahre in einem Betrieb tätig war. Mit Ausbildung von 3 Jahren und der 33 jährigen Tätigkeit in einem Unternehmen, hat sie insgesamt 36 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Als Frau März mit 55 ihren Job aufgegeben hat um ihre Mutter in der Häuslichkeit zu versorgen, zu pflegen, möchte Sie mit 65 Jahre in Rente gehen. Diese 10 Jahre Pflege zuhause, werden angerechnet. So kommt sie insgesamt auf 46 Jahre für die Grundrente (Ausbildung 3 Jahre, 33 Jahre Berufstätigkeit und 10 Jahre Versorgung der Mutter).

Frau März hat in ihrem Arbeitsleben und mit der Pflege ihrer Mutter im Schnitt 0,7 Entgeltpunkte jährlich gesammelt. Sie kommt somit auf eine Rente von rund 1.100 Euro. Insgesamt hat sie 46 Jahre an Grundrentenzeiten erreicht. Davon können maximal 35 Jahre zur Berechnung des Grundrentenzuschlags herangezogen werden.

 

Berechnung des Grundrentenzuschlags

Die durchschnittlichen Entgeltpunkte werden verdoppelt und auf maximal 0,8 Entgeltpunkte begrenzt. Es ergibt sich ein Zuschlag von 0,1 Entgeltpunkten, der um 12,5 Prozent gekürzt wird (= 0,0875 Entgeltpunkte). Dieser Zuschlag von 0,0875 Entgeltpunkten wird für 35 Jahre mit dem aktuellen Rentenwert berechnet.

Der Grundrentenzuschlag liegt somit bei rund 104 Euro (0,0875 Entgeltpunkte x 35 Jahre x 34,19 Euro). Damit steigt Frau März‘ Rente von rund 1.100 Euro auf 1.204 Euro.

Sprechen Sie die Rentenversicherung an! Diese wird Sie ausführlich beraten!

 

Achtung Betrüger sind unterwegs

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Betrüger derzeit versuchen persönliche Daten zu bekommen. Sie versenden gefälschte „Fragebögen zur Grundrente“! Persönliche Angaben sollen gemacht werden, u.a. sollen Kontodaten preisgegeben werden. Deshalb wichtig zu wissen, ob ein Anspruch auf die Grundrente bzw. auf den Zuschlag zur Rente besteht, das wird automatisch von der Rentenversicherung geprüft! Sie müssen keine Fragebögen ausfüllen und auch keinen Antrag stellen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung!

 

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Infos zum >>> Durchschnittseinkommen

Stand: 30.5.2021

 

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