Häusliche Krankenpflege-Richtlinie gibt es für Ärzte/Ärztinnen auch digital

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet als neuen Service das Leistungsverzeichnis für die häusliche Krankenpflege in digitaler Form an. Das Leistungsverzeichnis entspricht der G-BA Richtlinie.

Wer mag schon das mehr als 30-seitige Papier der Häuslichen Krankenpflege Richtlinie nebst Leistungsverzeichnis lesen?

Die KBV bietet das digitale Leistungsverzeichnis auf ihrer Webseite an. Der Vorteil, keiner muss mehr die pdf-Datei lesen um die entsprechenden Verordnungshinweise zu suchen.

So gibt die KBV an, dass in deren digitalen Leistungsverzeichnis sowohl einzelne Leistungspositionen als auch die entsprechenden Leistungsnummern aufgerufen werden können. Auch solle eine Suchfunktion enthalten sein. Nachdem das Schlagwort eingegeben wurde, wird die  gefundene Stelle farblich markiert angezeigt.

 

Patient:in hat mehr Zeit zur Vorlage der Verordnung bei ihrer Krankenkasse

Sie haben nun als Patient:in einen Tag mehr Zeit, ihre Verordnung häuslicher Krankenpflege bei ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen. Bisher musste die ärztliche Verordnung innerhalb von drei Tagen bei der Krankenkasse sein. Das wurde nun geändert und seit Dezember 2021 sind es vier Arbeitstage.

Beachten Sie auch, die Häusliche Krankenpflege (HKP) ist eine genehmigungspflichtige Leistung! Diese müssen Sie bei ihrer Krankenkasse als gesetzlich Versicherte(r) beantragen. Dieser Antrag erfolgt über die Rückseite des Verordnungsformulars 12. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn ihr dieser Antrag spätestens am vierten (bisher dritten) der Verordnung folgenden Arbeitstag vorliegt. Wurde die HKP zum ersten Mal verordnet (Erstverordnung) gilt diese für bis zu 14 Tage und kann bei Bedarf verlängert werden.

 

Quellen: G-BA und KBV

 

Pflegende Angehörige, der größte Pflegedienst überhaupt.

 

Wer seine Rechte kennt, der findet Entlastung.

Entlassmanagement Krankenhaus

 

Wir unterstützten Betriebe, Vereine und VHS indem wir Webinare und Podcasts zur Pflegeversicherung anbieten.