Am 5. März 2021 hat auch der Bundesrat der Einführung einer individuellen Identifikationsnummer für Bürger*innen im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung zugestimmt. Das so genannte Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) wird daher dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend verkündet werden. Danach im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Diese individuelle Identifikationsnummer dient der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für Serviceleistungen von Bund und Ländern. Vorgesehen ist, dass beim Kontakt mit der Verwaltung dann nicht immer wieder die gleichen Daten angeben werden müssen, wenn diese bereits an anderer Stelle bekannt sind. Das erleichtert sicherlich die Arbeitsvorgänge der Verwaltungsmitarbeiter enorm.

Der vollständiger Name, das Geburtsdatum und auch die Adresse dienen zur Identifizierung des Bürgers, der Bürgerin. Fehleranfällig, durch beispielsweise Schreibfehler, und auch das Aufwändige immer wieder erheben von gleichen Daten, fällt dann weg. Also einmal z.B. beim Standesamt die Daten hinterlegt, können diese auch weiter von anderen Behörden genutzt werden. Die bereits vergebene individuelle Steuer-Identifikationsnummer soll den Datenaustausch künftig eindeutiger und anwenderfreundlicher gestalten.

 

Identifikationsnummer: Datencockpit zum Nachschauen

Das Registermodernisierungsgesetz regelt auch die Bedingungen für den konkreten Datenaustausch. Der Datenaustausch ist somit nur auf gesetzlicher Grundlage bzw. mit Zustimmung des Einzelnen möglich. Ein Datencockpit soll geschaffen werden. Das Datencockpit soll ermöglichen, dass jeder Bürger bzw. jede Bürgerin nachsehen kann, welche Behörde welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet hat. Das schafft mehr Transparenz, denn die Daten haben die Verwaltungen bzw. Behörden jetzt bereits auch. Der Unterschied ist, wir wissen eben nicht welche Daten von uns vorliegen.

 

Unterzeichnung – Inkrafttreten

Das Gesetz wird nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Wie es so schön heißt, es soll überwiegend am Tag darauf in Kraft treten.

Zahlreiche Behörden werden die Informationen, die erfasst wurden, also bekommen. So hat z. B. das Standesamt, das selbst oder auf Anordnung des Gerichts einen abgeschlossenen Registereintrag berichtigt, zu prüfen, ob auch in anderen Personenstandsregistern oder in den beim Bundeszentralamt für Steuern zu einer Person gespeicherten eine Berichtigung vorgenommen werden muss, die entsprechende Behörde wird dann informiert.

Einmal erfasst und die Daten stehen allen Behörden und Verwaltungen zur Verfügung, insofern der Bürger, die Bürgerin zugestimmt hat oder es eine gesetzliche Grundlage hierfür gibt.

Das schafft meiner Meinung nach eine enorme Arbeitserleichterung für die Verwaltung. Abtippen und die fehlerhafte Erfassung von Daten wird dadurch minimiert.

Quelle: Bundesrat