Das steht im Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen SPD, Bündnis90/Die Grüne und FDP, der WissensKonsil vorliegt, zu einigen Pflegethemen. Den Namen des Ministers des Bundesgesundheitsministeriums wird die SPD nach ihrem Parteitag am 4. Dezember bekannt geben.

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Im Koalitionsvertrag wird auch auf die Haushaltshilfen eingegangen. Der Vertrag sieht vor, dass durch die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen die Vereinbarung von Familie und Beruf, die Erwerbsbeteiligung von Ehe- und Lebenspartnern unterstützt wird. Gleichzeitig sollen mehr sozialversicherte Arbeitsplätze dadurch entstehen. Und auch interessant, „Die Inanspruchnahme familien- und alltagsunterstützender Dienstleistungen erleichtern wir durch ein Zulagen- und Gutscheinsystem und die Möglichkeit für flankierende steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse. Die Zulagen und die bestehende steuerliche Förderung werden verrechnet. Sie dient der Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Haushalt. Profitieren sollen zunächst Alleinerziehende, Familien mit Kindern und zu pflegenden Angehörigen, schrittweise alle Haushalte.“

Ob das wohl wieder was ausgesprochen bürokratisches wird? Wo soll der Gutschein eingelöst werden? Werden es die Soloselbständigen, die es in diesem Bereich ja auch gibt, sich daran beteiligen können oder sind es wieder nur die großen Organisationen mit entsprechendem Verwaltungsapparat?

 

Eigenanteil (EEE) Pflegeeinrichtungen

Wurde nun in 2021unter Bundesgesundheitsminister Spahn festgelegt, dass der sogenannte Eirichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) sich für die Bewohner:innen einer stationären Pflegeeinrichtung durch Zuschüsse minimieren soll, steht nun im Koalitionsvertrag: „Wir werden in der stationären Pflege die Eigenanteile begrenzen und planbar machen. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft tretende Regelung zu prozentualen Zuschüssen zu den Eigenanteilen werden wir
beobachten und prüfen, wie der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann. Die Ausbildungskostenumlage werden wir aus den Eigenanteilen herausnehmen und versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln finanzieren, sowie die Behandlungspflege in der stationären Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgleichen. Den Beitrag
zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) heben wir moderat an.“

Moderat wurde der Beitragssatz für Kinderlose ab 23 Jahre in die Soziale Pflegeversicherung ja schon angehoben, und zwar von 3,3 auf 3,4%. Heißt das nun, das nach dem Willen der Koalition alle mehr zahlen sollen?

Zuschlag zum Eigenanteil (EEE)

Zur Information: für Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2-5 beträgt der bereits festgelegte Leistungszuschlag

  • 5% des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
  • 25% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 45% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 70% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 36 Monate in einer stationären Pflegeeinrichtung leben.

Bitte beachten, der Zuschlag bezieht sich nur auf den EEE!  Nicht auf die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten sowie Ausbildungskosten!

Der Eigenanteil berechnet sich aus dem, was die Pflegekasse pro Pflegegrad leistet und dem Pflegesatz des Pflegeheims. Die Differenz aus der Leistung der Pflegekasse und dem Pflegesatz der Pflegeeinrichtung ist nun der EEE. Das sind also die Kosten für Pflege und Betreuung, die der Bewohner/die Bewohnerin selber zahlen muss, egal welchen Pflegegrad er bzw. sie hat. Hinzu kommen noch Unterkunft, Verpflegungskosten und Investitionskosten sowie ggf. Ausbildungskosten.

 

Tages- und Nachtpflege

„Wir unterstützen den bedarfsgerechten Ausbau der Tages- und Nachtpflege sowie insbesondere der solitären Kurzzeitpflege.“ Das ist ein guter Ansatz, auch wenn die Nachtpflege nicht wirklich genutzt wird. Woher aber die Pflegekräfte nehmen? Steigt denn auch die Vergütung für Leistung in der Kurzzeitpflege? Das Budget für die Kurzzeitpflege wurde bereits um 10%, also von 1612 Euro auf 1774 Euro pro Kalenderjahr für pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 angehoben.

 

Ein Entlastungsbudget, das sagt der Koalitionsvertrag 2021 – 2025

Nun soll es doch kommen, was Herr BM Spahn mal vorgesehen, aber nicht umgesetzt hat, das Entlastungsbudget.

„Leistungen wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege fassen wir in einem unbürokratischen, transparenten und flexiblen Entlastungsbudget mit Nachweispflicht zusammen, um die häusliche Pflege zu stärken und auch Familien von Kindern mit Behinderung einzubeziehen.“ Das Pflegegeld soll ab 2022 regelhaft dynamisiert werden. Das hört sich gut an.

Das ist sicherlich eine gute Idee, sollte es wirklich frei zur Verfügung stehen. Das gesamte Budget von 3386 Euro (Kurzzeitpflege 1774 Euro + 1612 Euro Verhinderungspflege) könnte dann so eingesetzt werden, wie es z. B. die Eltern mit behinderten Kindern benötigen, Stichwort Schulferien und Job. Denn soviel Urlaub haben die Eltern nicht, wie es Schulferien im Jahr gibt. Auch während dieser Schulferienzeit müssen die Kinder flexibel betreut und versorgt werden. Ob die 125 Euro, der Entlastungsbetrag, dann auch noch hinzugerechnet wird? Ich bin gespannt woraus das Budget sich zusammensetzen wird und wie der Nachweis zu erfolgen hat. Müssen es anerkannte Dienstleister sein? Darf es doch der Nachbar ohne Qualifikationsnachweis sein?

 

Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz

Auch das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze soll weiter entwickelt werden, „auch durch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten“ soll kommen. Was das auch immer heißen mag.

 

Stand: 28.11.2021

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