Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), was für ein Wort

Die Bundesregierung möchte die Digitalisierung im Krankenhaus vorantreiben. Dafür hat sie das Krankenhauszukunftsgesetz auf den Weg gebracht. Einige Vorhaben, insbesondere zur Digitalisierung der Strukturen und Prozesse im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts von Patienten*innen sollen gefördert werden. Auch Robotik ist ein Thema, z. B. für das Stellen von Arzneimitteln. Die Bettenauslastung darzulegen, einige nutzen ja bereits das DIVI-Intensivregister. In diesem Intensivregister ist erkennbar, welche Klinik Intensivbetten freihat. Die Kliniken melden ihre Bettenkapazität selber. Es wird tagesaktuell die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten regional erfasst.

Wer möchte, kann sich unter intensivregister.de informieren.

Auch die Patientenentlassung soll in digitale Formen gebracht werden um einen Austausch zwischen den Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen und den Kostenträgern zu ermöglichen. Wichtig auch der   Aufbau von telemedizinischen Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern und auch ambulanten Einrichtungen. Inwieweit die ambulanten Pflegeinrichtungen einbezogen sind, steht nicht eindeutig im Gesetzesentwurf, auch nicht, ob die digitale Pflegedokumentation des Krankenhauses übermittelt werden kann, z. B. in die stationäre Pflegeeinrichtung mit digitaler Bewohnerakte. Hier wird wohl das Entlassmanagement aussagekräftige Informationen in digitaler Form übermitteln, so wäre es zumindest sinnvoll.

 

Krankenhauszukunftsgesetz als Gesetzesentwurf zur Förderung im Rahmen des Entlassmanagements

Das Krankenhauszukunftsgesetz sieht u.a. vor, dass folgendes gefördert werden kann, wie die „Anpassung der technischen und insbesondere der informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik“, und auch die „Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement, die einen digitalen Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsempfänger sowie zwischen den Leistungserbringern, den Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen und den Kostenträgern“ und das „vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus..“ zu ermöglichen ist.

Insgesamt sieht das KHZG 11 Maßnahmen bzgl. der Digitalisierung für die Krankenhäuser vor.

 

Wer nicht spurt, der bekommt zukünftig weniger Geld

Stellt z. B. das Krankenhaus nicht sämtliche digitale Diensten, die in der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung aufgezählt sind bereit, hiermit sind einige Vorgaben gemeint, und dazu gehört auch das Entlassmanagement, dann gibt es ab Januar 2025 einen Abschlag in Höhe von bis zu 2 Prozent des Rechnungsbetrages. Das bezieht sich dann auf jeden voll- und teilstationären Patientenfall.

Eine Regelung hierzu muss die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit dem GKV-Spitzenverband allerdings noch vereinbaren. Zu berücksichtigen ist hierbei, wie die konkrete Höhe des Abschlags aussehen soll. Es wird darauf ankommen, welche digitalen Dienste noch nicht bereitgestellt wurden und auch, wie oft die bereitgestellten digitalen Dienste tatsächlich genutzt werden!

Das heißt, dass sich die Vertragspartner hierzu einiges einfallen lassen müssen, damit dies auch nachgewiesen werden kann. Die Software-Anbieter haben dies dann umzusetzen und auch hierfür werden Kosten entstehen.

Also einfach nur was Digitales anzubieten, das reicht zukünftig wohl nicht aus.

Wir werden digitaler! Mal sehen, was wirklich kommt. Noch ist es nur ein Entwurf.

 

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