Mundgesundheit geht uns alle an. Diese ist besonders wichtig bei Menschen mit Pflegebedarf.

Hier spricht man sogar nach einer Studie zur Mundgesundheit (DMS V), von einem prekären Zustand bei pflegebedürftigen Menschen (Cholmakow-Bodechtel et al. 2016, S. 21). Es wurde herausgefunden, das „ältere Menschen mit Pflegebedarf eine höhere Karieserfahrung, weniger eigene Zähne und häufiger herausnehmbaren Zahnersatz als die gesamte Altersgruppe der älteren Senioren (75- bis 100-Jährige)“ haben (ebd., S. 6). Dies liegt auch daran, dass etwa ein Drittel der pflegebedürftigen Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihre Zahnprothesen und Zähne selbst zu reinigen und zu pflegen.

Mit steigendem Pflegebedarf erhöht sich auch der Anteil derer, die bei der täglichen Mundhygiene Unterstützung benötigen. Man stelle sich vor, das zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich einen Zahnarzttermin zu organisieren und diesen auch wahrzunehmen (ebd., S. 6 f.). Oft wird der Zahnarzt nur bei Schmerzen aufgesucht (Holtfreter 2014, S. 56). Auch Allroggen konnte feststellen, dass ein Zusammenhang zwischen Pflegestufe und dem Anteil eigener Zähne besteht. So waren zum damaligen Zeitpunkt bei Pflegestufe 1 noch durchschnittlich 16,8 Zähne vorhanden, bei Pflegestufe 3 nur noch 4,8 eigene Zähne. In Pflegestufe 2 haben Personen durchschnittlich noch 9,3 eigene Zähne (Allroggen et al. 2010, S. 16 ff.).

Und die Erwachsenen haben in der Regel 32 Zähne im Mund, je 16 im Ober- und Unterkiefer. Vorausgesetzt die 4 Weisheitszähne sind auch vorhanden.

Zählen Sie mal nach, wie viele es bei Ihnen noch sind.

 

Schlechte Mundgesundheit begünstigt andere Erkrankungen

Viele pflegebedürftige Personen, die ihre Zähne gerne noch sorgfältig pflegen würden, sind je nach Pflegebedürftigkeit zunehmend motorisch eingeschränkt. Der Gang zum Zahnarzt, zur Zahnärztin stellt für einige ein unüberwindbares Hindernis dar. Es ist jedoch so, dass bei mangelnder Mundhygiene wir nicht nur Zähne verlieren, es entstehen auch Zahn- und Munderkrankungen. Diese wiederum begünstigen Allgemeinerkrankungen wie Lungen- oder Herz-Kreislauf-Krankheiten.

 

Vorsorgebehandlung durchführen

Deshalb wurde bereits in 2018 festgelegt, dass zur Verhütung von Zahnerkrankungen Versicherte, die einen Pflegegrad haben oder Menschen mit Behinderungen, einen Anspruch auf eine halbjährliche Vorsorgebehandlung durch einen Zahnarzt bzw.  einer Zahnärztin besteht (§ 22 a SGB V). Hier wird der Mundgesundheitsstatus erhoben, die Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene sowie Maßnahmen zur individuellen Mund- und Prothesenpflege sowie die Entfernung harter Zahnbeläge. Auch die Angehörigen bzw. Pflegepersonen des Versicherten sollen in die Aufklärung und Planerstellung einbezogen werden.

 

Beratungsbesuche durch die Pflege

Pflegekräfte sollten während des Beratungsbesuches auch die Mundgesundheit thematisieren. Wie steht es um die Mobilität und die Motorik der pflegebedürftigen Person? Kann der Zahnarzt überhaupt aufgesucht werden? Hat die pflegebedürftige Person eine Zahnprothese? Sitzt die überhaupt noch nach dem Krankenhausaufenthalt? Wie sieht es mit der Reinigung der Prothese, der Zähne aus?

Was viele nicht wissen: Gesetzlich krankenversicherte Personen können eine sogenannte “aufsuchende” zahnmedizinische Betreuung zu Hause in Anspruch nehmen. Das ist immer dann der Fall, wenn gesetzlich Versicherten ein Zahnarztbesuch selbst nicht (mehr) möglich ist. Der Zahnarzt, die Zahnärztin kommt dann nach Hause. Wie das mit den Fahrtkosten geregelt ist und einiges mehr, darauf weist eine Broschüre die in Zusammenarbeit mit der Bundeszahnärztekammer, der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.  und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste erstellt wurde, hin.

Und dann gibt es noch den Expertenstandard Pflege zur Mundgesundheit. Was der nun vorsieht, das erfahren Sie unter anderem im Webinar am 3.3.2022!

 

Quellen:

GKV-Spitzenverband: Schriftenreihe Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, Band 16, Prävention in der ambulanten Pflege, 2020

Broschüre: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Stand: 27.12.2021

 

Pflegende Angehörige, der größte Pflegedienst überhaupt.

 

Wer seine Rechte kennt, der findet Entlastung.

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