Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erhalten einen einmaligen Corona-Pflegebonus, um die besonderen Belastungen in der Corona-Zeit zu honorieren.
Am 10. Juni 2022 hat auch der Bundesrat das Pflegebonusgesetz gebilligt. Es kann daher über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.
Bis zu 550 Euro pro Person
Die nach Qualifikation, Arbeitszeit und Nähe zur Versorgung gestaffelte Prämie kann bis zu 550 Euro betragen und ist steuer- sowie abgabenfrei. Den höchsten Bonus erhalten Personen, die Vollzeit in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig sind. Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, DRK-Schwesternschaften, ebenso Beschäftigte von Servicegesellschaften – sowohl in Krankenhäusern als auch in der Alten- und Langzeitpflege werden berücksichtigt. Insgesamt stehen für den Corona-Pflegebonus eine Milliarde Euro bereit. Freiwilligendienstleistende erhalten etwa 60 Euro, vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte bis zu 550 Euro. Der steuer- und abgabenfreie Pflegebonus soll bis spätestens 31. Dezember 2022 ausgezahlt werden
Weitere Gesetzesänderungen im Bundestagsverfahren
Der ursprünglich von den Koalitionsfraktionen initiierte Gesetzentwurf wurde während der Bundestagsberatungen um Regelungen ergänzt, die nicht mit dem Bonus zusammenhängen – unter anderem die Verlängerung pandemiebedingter Sonderregelungen in der Pflege und die Einbeziehung der Apotheken in die Regelversorgung mit Grippeschutzimpfungen.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 10.06.2022